Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat (Conseil de Gouvernance) entscheidet über die allgemeine Strategie und Politik der Universität und überwacht ihre Aktivitäten. Er besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern, von denen elf direkt und zwei auf Vorschlag des Universitätsrats von der Regierung ernannt werden. Außerdem sind der Vorsitzende des Betriebsrats und der Vorsitzende der Studierendenvertretung ebenfalls stimmberechtigte Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Rektor der Universität und der Kommissar der Regierung sind Mitglieder mit beratender Stimme.
Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat der Universität Luxemburg 2023-2028 © Daniel Wahl / Melt Studio
Für den Zeitraum vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2028:
- Yves Elsen, Vorsitzender des Verwaltungsrates von HITEC Luxembourg SA, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Universität
- Julie Becker, CEO der Luxemburger Börse
- Imen Derouiche, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Luxemburg
- Natalia Filatkina, Professorin an der Universität Hamburg, Deutschland
- Yvonne Flour, emeritierte Professorin an der Universität Panthéon-Sorbonne Paris 1, Frankreich; stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der Universität
- Stéphane Hess, Professor an der Universität Leeds, Großbritannien
- Paul Lesch, Kurator der Edward Steichen-Sammlungen im Ministerium für Kultur
- Virginie Mucciante, Vorsitzende der Personaldelegation (für die Dauer ihres gewählten Mandats)
- Omar Rastoder, Vorsitzender der Studierendendelegation (für die Dauer seiner Wahlperiode)
- Jeannot Trampert, Professor an der Universität Utrecht, Niederlande
- Sandra Visscher, Direktorin des luxemburgischen Komitees für UNICEF
- Serge Weis, Professor an der Johannes Kepler Universität in Linz, Österreich
- Ludger Wirtz, Professor an der Universität Luxemburg
Mitglieder ohne Stimmrecht:
- Jens Kreisel, Rektor
- Léon Diederich, Regierungskommissar
Generalsekretariat:
- Massimo Malvetti, Generalsekretär
- Anne Christophe, Stellvertreter Generalsekretär
Unterstützung des Aufsichtsrats
Generalsekretär
Die Hauptaufgabe des Generalsekretärs des Aufsichtsrats besteht darin, Konzept und Arbeitsweise des Rats in die Universität einzubinden und gleichzeitig eine Bindung und Kohärenz zwischen Rat und Rektorat zu schaffen. Dazu müssen das Rektorat und die Mitglieder des Aufsichtsrats eng zusammenarbeiten. Die Hauptaufgaben des Generalsekretärs lauten:
- Ausarbeitung und Verwaltung der Sitzungstagesordnungen in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden des Rats und dem Rektor
- Vorbereitung und Prüfung der bei Plenumssitzungen und Ratsausschusssitzungen besprochenen Themen
- Verwaltung der Tagesordnungen für Ratssitzungen, die eng mit den Sitzungstagesordnungen des Universitätsrats verknüpft sind
- Protokollierung, Archivierung und Weitergabe der im Aufsichtsrat getroffenen Entscheidungen an die Universitätsgemeinschaft
- Verfassung der Sitzungsberichte
- Vermittlung zwischen dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Rats