Antrag auf Zulassung

Fort- und Weiterbildung

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Die Universität Luxemburg hat sich zum Ziel gesetzt, akademisches Wissen durch das lebenslange Lernen der Community bereitzustellen. Ziel hierbei ist es, zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung beizutragen und die Vollbeschäftigung zu fördern.

Die Universität Luxemburg spielt hierbei folgende Rollen:

  • Weiterbildung in den Fachgebieten der Universität durch aus Forschung gewonnenes Wissen;
  • Angebot von maßgeschneiderten Schulungen in Luxemburg und der Großregion;
  • Einführung eines Qualitätssicherungssystems für alle Lehrveranstaltungen des lebenslangen Lernens.

Das lebenslange Lernen an der Universität Luxemburg richtet sich an Einzelpersonen, Arbeitnehmer, Arbeitssuchende und Berufstätige, damit sie ein Diplom oder eine neue Qualifikation erwerben, eine Hochschulbildung oder eine kulturelle Ausbildung absolvieren können. Die Universität Luxemburg arbeitet auch mit Unternehmen und Organisationen zusammen, die ihren Mitarbeitern Karrieremöglichkeiten anbieten möchten.

Als Teil ihres Beitrags zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bietet die Universität Luxemburg auch eine Berufsausbildung in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen wie Ministerien an.

Bewerber aus Drittstaaten: Jeder Staatsangehörige eines anderen Landes als der EU, des EWR oder der Schweiz gilt als Drittstaatsangehöriger. Das lebenslange Lernen ist ein Teilzeitprogramm, und nach dem Gesetz vom 29. August 2008 über den freien Personenverkehr und die Einwanderung können Studierende, die Drittstaatsangehörige sind, nicht auf Teilzeitbasis zugelassen werden. Nur Drittstaatsangehörige, die Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg sind, können einen Antrag stellen.

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