Forschung Zusammenarbeit und Engagement

Stiftungsprofessuren

Stiftungsprofessuren – Lehrstühle, die durch einen privaten oder öffentlichen externen Partner finanziert werden – fungieren als strategischer Beschleuniger für akademische und wissenschaftliche Spitzenleistung und sozioökonomische Wirkung. Sie sind ein bedeutendes Merkmal der Universität Luxemburg in ihrer anhaltenden Entwicklung als eine führende internationale Forschungsuniversität.

Stiftungsprofessuren knüpfen eine nachhaltige und vertrauensvolle Beziehung zwischen einem externen Partner und der Universität, von der die Studierenden, die Wissenschaftler, die Gesellschaft und die Geldgeber in gleichem Maße profitieren. Die Basis dieser Partnerschaft bildet eine gemeinsame Identifizierung eines Tätigkeitsfelds, das die Ziele beider Partner vorantreibt und auf dem diese ihre Forschung und Innovation intensivieren möchten.

Vorteile für Partner

  • Partner profitieren von Professuren durch Wissensbildung und Forschungsergebnisse von führenden Wissenschaftlern der Universität.
  • Gewinnung kompetenter und hoch qualifizierter Talente.
  • Lokale und globale Sichtbarkeit.

Vorteile für die Universität

  • Nutzung der Mittel für strategische Forschungs- und Bildungsbereiche.
  • Erhöhte Sichtbarkeit und Kontakte zu gesellschaftlichen Partnern.
  • Verbesserte studentische Kompetenzen für die Beschäftigungsfähigkeit auf einem zunehmend wettbewerbsorientierten Arbeitsmarkt.

Seit 2006 hat die Universität 22 Industrie-, öffentliche und öffentlich-private Lehrstühle eingerichtet, wovon aktuell 16 bestehen. Diese decken Schwerpunktbereiche der Universität und der Gesellschaft ab, wie beispielsweise nachhaltiges und digitales Finanzwesen, Stahlbau, digitale Beschaffung, Raumfahrt, Satellitenkommunikation und Medienrecht, parlamentarische Forschung oder Energieverfahrenstechnik.

Aktuelle öffentliche Lehrstühle

  • Forschungslehrstuhl für parlamentarische Studien

    Bekleidet von Prof. Philippe Poirier

  • Lehrstuhl für Stadterneuerung in Esch-sur-Alzette

    Bekleidet von Prof. Markus Miessen

  • ADA Lehrstuhl für Finanzmarktrecht (Inclusive Finance)

    Bekleidet von Prof. Dirk Andreas Zetzsche

  • Lehrstuhl für Nachhaltige Finanzen

    Bekleidet von Prof. Michael Halling

  • Lehrstuhl für Cyber-Politik

    Bekleidet von Prof. Niovi Vavoula

Aktuelle Industrielehrstühle

  • ATOZ-Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Steuerrecht

    Bekleidet von Prof. Werner Haslehner

  • ArcelorMittal-Lehrstuhl für Stahlbau

    Bekleidet von Prof. Christoph Odenbreit

  • Lehrstuhl für Kapitalmärkte und Post-Trade

    Ausstehend

  • Lehrstuhl für Entrepreneurship und Innovation

    Bekleidet von Prof. Mickaël Géraudel

  • SES-Lehrstuhl für Satellitenkommunikation und Medienrecht

    Bekleidet von Prof. Mahulena Hofmann

  • Paul Wurth-Lehrstuhl für Energieverfahrenstechnik

    Bekleidet von Prof. Bradley Ladewig

  • Arendt and Elvinger Hoss Prussen Chair in Investment Funds Law

    Bekleidet von Prof. Isabelle Riassetto

Aktuelle öffentlich-private Lehrstühle

  • Chair in Digital Procurement

    Bekleidet von Prof. Nils Löhndorf

  • PayPal-FNR PEARL-Lehrstuhl für Digitale Finanzdienstleistungen

    Bekleidet von Prof. Gilbert Fridgen

Andere Lehrstühle

Obwohl sie nicht als Stiftungsprofessuren gelten, nimmt die Universität verschiedene weitere Arten von Professuren wahr.

  • UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte

    Der Lehrstuhl konzentriert sich auf Bildung, Menschenrechtsforschung und Sensibilisierung für Menschenrechtsfragen.

  • ERA-Lehrstuhl für Mathematische Statistik und Datenwissenschaft – SanDAL

    Bekleidet von Prof. Yannick Baraud

    EFR-Lehrstühle erhöhen die Forschungskapazität, indem sie hochkarätige Forscher an eine wachsende Universität oder ein Forschungszentrum holen und herausragende Wissenschaftler und ihre Teams unterstützen, damit sie auf ihrem Gebiet wegweisend werden.

Richtlinie zu Stiftungsprofessuren

Um ihr Engagement in diesem Bereich besser zu lenken, hat die Universität eine Richtlinie zu Stiftungsprofessuren verabschiedet. Darin sind die Grundsätze für die Einrichtung eines Lehrstuhls dargelegt, wie beispielsweise:

  • Übereinstimmung von Ziel und Zweck des Lehrstuhls mit den Missionen und strategischen Zielen der Universität.
  • Wahrung der akademischen Freiheit und Autonomie der Universität jederzeit.
  • Finanzierung eines Lehrstuhls über einen Zeitraum von fünf Jahren. Dieser Zeitraum kann verlängert werden. Darüber werden die Professur und gegebenenfalls auch benötigtes zusätzliches Personal und Projektausrüstung finanziert.
  • Geistiges Eigentum, das sich aus den Aktivitäten des Lehrstuhls ergibt, bleibt im Besitz der Universität. Der Partner kann verlangen, zuerst über die Ergebnisse von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Lehrstuhl informiert zu werden.
  • Gemeinsame Steuerung und Kommunikation hinsichtlich des Lehrstuhls.

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