Spezialisierte Diplomstudiengänge in Medizin

Für Studierende mit einem Master-Abschluss in Medizin bietet die Universität Luxemburg Spezialisierungskurse in Medizin an. Erfahren Sie, wie Sie sich dafür bewerben können.
Die Universität Luxemburg bietet 3 DES-Studiengänge in Medizin an, die an der Fakultät für Naturwissenschaften, Technologie und Medizin in den Bereichen Allgemeinmedizin, Neurologie und Medizinische Onkologie angesiedelt sind. Das Fachstudium der Medizin im Fach Allgemeinmedizin kann entweder zum Masterabschluss in Allgemeinmedizin (Stufe 7) oder zum Diplôme d’Etudes Spécialisées en Médecine Générale (Facharztdiplom in Allgemeinmedizin – Stufe 8 des luxemburgischen Qualifikationsrahmens, der in Artikel 69 des Gesetzes vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen definiert ist) führen. Das Fachstudium der Medizin in den Disziplinen Neurologie und Medizinische Onkologie führt zum Abschluss Diplôme d’Etudes spécialisées en Neurologie et Oncologie Médicale (Facharztdiplom in Neurologie und medizinischer Onkologie – Stufe 8 des luxemburgischen Qualifikationsrahmens gemäß Artikel 69 des Gesetzes vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen).
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Auswahl des Rankings
Die Einschreibung eines jeden Bewerbers hängt von seiner persönlichen Situation ab. Die Kriterien können je nach Staatsangehörigkeit des Bewerbers, der Herkunft seines Diploms und seines Wohnsitzes unterschiedlich sein.
Standardmäßig werden alle in Frage kommenden Bewerber einer Rangfolge unterzogen, die eine Auswahl umfasst:
- Eine schriftliche Prüfung über die allgemeinen Kenntnisse in Medizin
- Ein mündliches Gespräch über die kommunikativen und transversalen Kompetenzen
Wir empfehlen Ihnen, die nachstehenden detaillierten Informationen, die Ihrem Profil entsprechen, sorgfältig zu lesen.
Europäische Bewerber/innen
Als europäische/r Bewerber/in gilt, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft besitzt.
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Diplom
Der Bewerber muss über einen Abschluss in der medizinischen Grundausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Schweiz, Europäischer Wirtschaftsraum) verfügen, siehe Anhang 5.1.1. der Richtlinie 2005/36/EG oder über ein gleichwertiges Diplom (vgl. Diplom, das vor dem in Anhang festgelegten Stichtag erworben wurde, oder über ein erst vor Kurzem erlangtes Diplom, das noch nicht in Anhang 5.1.1. aufgenommen wurde. In den beiden letztgenannten Fällen muss eine Konformitätsbescheinigung vorgelegt werden, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde).
Nach Art. 32 des Universitätsgesetzes steht der Zugang zum Studium, das zum Grad DES in Medizin führt, Personen offen, welche die Bedingungen von Artikel 1, Absatz 1, Buchstaben a), b), d) und e) des geänderten Gesetzes vom 29. April 1983 über die Ausübung der Berufe des Arztes, des Zahnarztes und des Tierarztes erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auch in Artikel 10 des Spezialisierungsgesetzes 2020.
Alle Diplome und/oder Leistungsnachweise, die in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sind, müssen von einem/einer vereidigten Übersetzer/in übersetzt werden
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Europäische Bewerber/innen mit einer medizinischen Grundausbildung (1. und 2. Zyklus erfolgreich abgeschlossen)
Ihr Abschluss wird automatisch anerkannt, wenn Sie ein/e europäische/r Bewerber/in mit einer medizinischen Grundausbildung (1. und 2. Zyklus erfolgreich abgeschlossen) und ihr Abschluss an einer Hochschule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ausgestellt wurde sowie wenn er in Anhang 5.1.1. der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt ist.
Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses oder Leistungsnachweises Ihrer medizinischen Grundausbildung (1. und 2. Zyklus erfolgreich abgeschlossen) sind, können Sie Ihren Zulassungsantrag online einreichen. In jedem Fall müssen Sie dies spätestens bis zu der Frist tun, die im Studienprogramm festgelegt ist.
Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt ihres Zulassungsantrags die medizinische Grundausbildung (1. und 2. Zyklus) noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, können vom Bildungsausschuss als zulässig eingestuft werden, wenn sie die fehlenden Unterlagen bis zum 30. November des Jahres der Einschreibung nachreichen. Sie dürfen erst dann mit einem Praktikum beginnen, wenn diese Formalität erfüllt ist.Wird Ihre Bewerbung angenommen, erhalten Sie ein vorläufiges Zulassungsschreiben. Sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis und Ihren Notenauszug erhalten haben, können Sie diese Dokumente über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Ein endgültiges Zulassungsschreiben wird Ihnen dann zusammen mit der Rechnung für die Anmeldegebühr zugeschickt, um Ihre endgültige Anmeldung zu bestätigen.
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Europäische Bewerber/innen mit einem Hochschulabschluss außerhalb der Europäischen Union, außerhalb eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Der Bewerber muss über einen medizinischen Grundausbildungsnachweis verfügen, der in einem Drittland erworben wurde, das gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anerkannt wurde, und insbesondere die in Artikel 24 dieses Gesetzes festgelegten Kriterien erfüllen.
Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses (oder einer Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss) und der Eintragung in das Register der Bildungsnachweise sind, können Sie Ihren Antrag auf Zulassung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie dies spätestens bis zu der im Studienprogramm festgelegten Frist tun. Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt ihres Zulassungsantrags ihre medizinische Grundausbildung (1. und 2. Zyklus erfolgreich abgeschlossen)noch nicht abgeschlossen haben, können vom Bildungsausschuss als zulässig eingestuft werden, wenn sie die fehlenden Unterlagen bis zum 30. November des Jahres der Einschreibung nachreichen. Sie dürfen erst dann mit einem Praktikum beginnen, wenn diese Formalität erfüllt ist.
Wird Ihre Bewerbung angenommen, erhalten Sie ein vorläufiges Zulassungsschreiben. Sobald Sie Ihr Diplom (oder die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss) und die Eintragung Ihres Diploms in das Register für Bildungsnachweise erhalten haben, können Sie diese Dokumente über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Ein endgültiges Zulassungsschreiben wird Ihnen dann zusammen mit der Rechnung für die Anmeldegebühr zugeschickt, um Ihre endgültige Anmeldung zu bestätigen.
In diesem Fall ist ein Nachweis über die Beherrschung der Unterrichtssprachen des Programms (Französisch und Deutsch), der ein Niveau B2 (in Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GERS) bescheinigt, zwingend erforderlich.
Der Nachweis von Sprachkenntnissen muss auf eine der folgenden Arten erbracht werden:
- Zeugnis/Diplom der Sekundar- und/oder Hochschulbildung, dessen Unterrichtssprache mit einer der Sprachen des an der UL gewählten Studiengangs übereinstimmt. In diesem Fall muss das Sprachzertifikat nicht eingereicht werden.
- Zertifikat über einen international anerkannten Test der Stufe B2, der nicht älter als drei Jahre ist, wie z. B. TOEFL, TOEIC oder IELTS für Englisch, DELF oder DALF für Französisch und GOETHE Zertifikat oder TestDaF für Deutsch, in der Unterrichtssprache oder den Unterrichtssprachen des Studiengangs.
- Alle anderen Dokumente, die ein B2-Niveau in den Sprachen des Studiums belegen.
Es ist möglich, einen Antrag auf Anerkennung erworbener Kompetenzen (VAE) zu stellen, um ECTS-Punkte anzuerkennen.
Die VAE basiert auf:
- Studienabschluss und/oder Berufserfahrung von mindestens drei Jahren (Vollzeitäquivalent), die in denselben Bereich fällt wie der gewünschte Studiengang.
Konkret basiert die VAE auf den absolvierten Krankenhauspraktika, die von den zugelassenen Praktikumsleitern anerkannt werden.
Mit einer solchen Anerkennung kann der/die Studierende teilweise von der Teilnahme an bestimmten Seminaren des Studiengangs befreit werden.
Jeder Antrag auf Anerkennung von Lernergebnissen muss über dieses Formular eingereicht werden.
Wählen Sie Ihr Programm aus der Liste aller Programme, um die spezifischen Bewerbungsfristen zu sehen.
Bewerber/innen aus Drittstaaten
Als Bewerber/in aus einem Drittstaat gilt jede Person, die eine andere Staatsangehörigkeit als die der EU, des EWR oder der Schweiz besitzt.
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Diplom
Der Bewerber muss über einen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Schweiz, Europäischer Wirtschaftsraum) erworbenen Ausbildungsnachweis der medizinischen Grundausbildung (1. und 2. Zyklus erfolgreich absolviert), wie es in Anhang 5.1.1. der Richtlinie 2005/36/EG festgelegt ist, oder über einen gleichwertigen Abschluss (vgl. Abschluss, der vor dem in Anhang 5.1.1. festgelegten Stichtag erworben wurde, oder ein gerade erst erhaltenes Diplom, das noch nicht in Anhang 5.1.1. aufgenommen worden ist. In beiden Fällen muss eine Konformitätsbescheinigung vorgelegt werden, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde). Oder es handelt sich um einen in einem Drittland erworbenen Nachweis über eine medizinische Grundausbildung, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anerkannt wurde, und die insbesondere die in Artikel 24 dieses Gesetzes festgelegten Kriterien erfüllt.
Gemäß Art. 32 des Universitätsgesetzes steht der Zugang zum Studium, das zum Grad DES in Medizin führt, Personen offen, welche die Bedingungen von Artikel 1, Absatz 1, Buchstaben a), b), d) und e) des geänderten Gesetzes vom 29. April 1983 über die Ausübung der Berufe des Arztes, des Zahnarztes und des Tierarztes erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auch in Artikel 10 des Spezialisierungsgesetzes 2020.
Alle Diplome und/oder Leistungsnachweise, die in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sind, müssen von einem/einer vereidigten Übersetzer/in übersetzt werden.
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Bewerber/innen aus Drittstaaten mit einer medizinischen Grundausbildung (1. und 2. Zyklus erfolgreich abgeschlossen) und einer Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg.
Ihr Abschluss wird automatisch anerkannt, wenn Sie Bewerber/in aus einem Drittstaat mit einer medizinischen Grundausbildung (1. und 2. Zyklus erfolgreich abgeschlossen) sind, der mindestens 180 ECTS-Punkte gemäß dem Bologna-Prozess umfasst und von einer Hochschule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt wurde.
Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses oder Leistungsnachweises sind, können Sie Ihren Zulassungsantrag online einreichen. In jedem Fall müssen Sie dies spätestens bis zu der im Studienprogramm festgelegten Frist tun.
Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt ihres Zulassungsantrags den Zyklus 2 Medizin noch nicht abgeschlossen haben, können vom Bildungsausschuss als zulässig eingestuft werden, wenn sie die fehlenden Unterlagen bis zum 30. November des Jahres der Einschreibung nachreichen. Sie dürfen erst dann mit einem Praktikum beginnen, wenn diese Formalität erfüllt ist.Wird Ihre Bewerbung ausgewählt, erhalten Sie ein vorläufiges Zulassungsschreiben.
Sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis und Ihren Notenauszug erhalten haben, können Sie diese Dokumente über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Ein endgültiges Zulassungsschreiben wird Ihnen dann zusammen mit der Rechnung für die Anmeldegebühr zugeschickt, um Ihre endgültige Anmeldung zu bestätigen.Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten für Sie ähnliche Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen.
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Bewerber/innen aus Drittstaaten mit einer medizinischen Grundausbildung (1. und 2. Zyklus erfolgreich abgeschlossen) oder einem Ausbildungsnachweis, der im Register der Ausbildungsnachweise eingetragen ist, und ohne Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg.
In diesem Fall müssen Sie zwingend zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über Ihren Hochschulabschluss oder den Eintrag Ihres Abschlusses im Register für Bildungsnachweise verfügen.
Wenn Sie zugelassen werden, müssen Sie
- Ihr Studium in Vollzeit absolvieren. Gemäß dem Gesetz vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit von Personen und die Einwanderung können Studierende aus Drittstaaten nicht in Teilzeit zugelassen werden.
- sich zwingend auf luxemburgischem Territorium aufhalten. Für Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung, die bis zum 1. Juli oder spätestens 3 Wochen nach dem Aufnahmedatum gestellt werden müssen, informieren Sie sich bitte über das diesbezügliche Verfahren.
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Bewerber/innen aus Drittstaaten mit einem Hochschulabschluss außerhalb der Europäischen Union, eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft und mit einem Aufenthaltstitel in Luxemburg.
Bei der Einreichung Ihrer Bewerbung müssen Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (oder die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss) vorlegen.
Der Bewerber muss über einen in einem Drittland erworbenen Nachweis über eine medizinische Grundausbildung verfügen, der gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anerkannt wird und insbesondere die Kriterien nach Artikel 24 dieses Gesetzes erfüllt. Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt ihres Zulassungsantrags den Zyklus 2 Medizin noch nicht abgeschlossen haben, können vom Bildungsausschuss als zulässig eingestuft werden, wenn sie die fehlenden Unterlagen bis zum 30. November des Jahres der Einschreibung nachreichen. Sie dürfen erst dann mit einem Praktikum beginnen, wenn diese Formalität erfüllt ist.
Wird Ihre Bewerbung angenommen, erhalten Sie ein vorläufiges Zulassungsschreiben. So können Sie nach Erhalt Ihres Eintrags im Register für Bildungsnachweise dieses Dokument über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Akte zu vervollständigen. Ein endgültiges Zulassungsschreiben wird Ihnen dann zusammen mit der Rechnung für die Anmeldegebühr zugeschickt, um Ihre endgültige Anmeldung zu bestätigen.
Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten für Sie ähnliche Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen.
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Bewerber/innen aus Drittstaaten mit einem Hochschulabschluss außerhalb der Europäischen Union, eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und ohne Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg.Bei der Einreichung Ihrer Bewerbung müssen Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (oder die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss) vorlegen.
Wird Ihre Bewerbung ausgewählt, erhalten Sie ein vorläufiges Zulassungsschreiben
Sie müssen einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen (Frist 1. Juli des Anmeldejahres oder spätestens 3 Wochen nach dem Zulassungsdatum).
- Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung informieren Sie sich bitte über das diesbezügliche Verfahren.
Sobald Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, können Sie von Ihrem Heimatland aus beim zuständigen Ministerium den Antrag auf Eintragung in das Titelregister stellen.
Bitte melden Sie sich bei Ihrer Ankunft mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung bei der Universität, um Ihre Einschreibung gegen Zahlung der Einschreibegebühren und ggf. der Krankenversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Informationen nach Themen„.
In diesem Fall ist ein Nachweis über die Beherrschung der Unterrichtssprachen des Programms (Französisch und Deutsch), der ein Niveau B2 (in Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GERS) bescheinigt, zwingend erforderlich.
Der Nachweis von Sprachkenntnissen muss auf eine der folgenden Arten erbracht werden:
- Zeugnis/Diplom der Sekundar- und/oder Hochschulbildung, dessen Unterrichtssprache mit einer der Sprachen des an der UL gewählten Studiengangs übereinstimmt. In diesem Fall muss das Sprachzertifikat nicht eingereicht werden.
- Zertifikat über einen international anerkannten Test der Stufe B2, der nicht älter als drei Jahre ist, wie z. B. TOEFL, TOEIC oder IELTS für Englisch, DELF oder DALF für Französisch und GOETHE Zertifikat oder TestDaF für Deutsch, in der Unterrichtssprache oder den Unterrichtssprachen des Studiengangs.
- Alle anderen Dokumente, die ein B2-Niveau in den Sprachen des Studiums belegen.
Wählen Sie Ihr Programm aus der Liste aller Programme, um die spezifischen Bewerbungsfristen zu sehen.