Zulassung

Nachweis von Sprachkenntnissen

Alle Bewerber müssen ihre Kenntnisse in den Sprachen der gewählten Studiengänge an der Universität Luxemburg nachweisen. Diese werden für die einzelnen Studiengänge auf den entsprechenden Webpages aufgelistet und basieren auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) (EN). Die Bewerber müssen ihre Sprachkenntnisse auf eine oder mehrere der folgenden Arten nachweisen:

Für Studenten mit einem vor weniger als fünf Jahren in Luxemburg erworbenen Hochschulabschluss:
  • • Sekundär-/Hochschulabschluss einer Schule, an der die Lehrsprache mit der/den Lehrsprache(n) des ausgewählten Studiengangs an der Universität Luxemburg übereinstimmt.
  • • Offizielle Abschrift des Abschlusses der Sekundarstufe (beiden letzten Jahre der Sekundarschule) zum Nachweis der Kenntnisse in der/den Lehrsprache(n) des ausgewählten Studiengangs an der Universität Luxemburg.
  • • International anerkanntes Sprachtestzertifikat* (nicht mehr als zwei Jahre alt) zum Nachweis der Kenntnisse in der/den Lehrsprache(n) des ausgewählten Studiengangs an der Universität Luxemburg.
Für Studenten mit einem vor mehr als fünf Jahren außerhalb von Luxemburg erworbenen Hochschulabschluss:
  • • Sekundär-/Hochschulabschluss einer Schule, an der die Lehrsprache mit der/den Lehrsprache(n) des ausgewählten Studiengangs an der Universität Luxemburg übereinstimmt.
  • • International anerkanntes Sprachtestzertifikat* (nicht mehr als zwei Jahre alt) zum Nachweis der Kenntnisse in der/den Lehrsprache(n) des ausgewählten Studiengangs an der Universität Luxemburg.

*Siehe Liste der akzeptierten Sprachzertifikate der Universität Luxemburg

  • Akademischer Grad (Bachelor oder Master), der den Abschluss eines Studienganges in einer Lehrsprache die der/den hauptsächlichen Lehrsprache(n) des ausgewählten Studiengangs an der Universität Luxemburg entspricht. Wenn ein Zertifikat von der Institution abverlangt wird, um die sprachlichen Kenntnisse in Bezug auf die Lehrsprache(n) zu bestätigen, darf dieses nicht älter als zwei Jahre sein.
  • International anerkanntes Testzertifikat* (nicht mehr als zwei Jahre alt) zum Nachweis der Kenntnisse in der/den Lehrsprache(n) des ausgewählten Studiengangs an der Universität Luxemburg.

*Siehe Liste der akzeptierten Sprachzertifikate der Universität Luxemburg

Hinweis

Studierende, für die zwei Sprachen die offiziellen Verwaltungssprachen des Landes sind und die ihre gesamte Ausbildung in einer dieser beiden Sprachen absolviert haben: Das Sprachzertifikat ist nicht erforderlich für die Sprache, die als Unterrichts- und Prüfungssprache für den letzten Abschluss gedient hat. Das Sprachzertifikat ist jedoch für die zweite Sprache erforderlich, wenn diese ebenfalls für die Zulassung zu einem unserer Programme nachgewiesen werden muss.

Beispiel:

  • Ein kanadischer Bewerber aus Québec, der sein Studium auf Französisch absolviert hat, benötigt ein Sprachzertifikat für einen Masterstudiengang, der auf Englisch unterrichtet wird.
  • Ein kamerunischer Bewerber, der sein Studium auf Englisch absolviert hat, benötigt ein Sprachzertifikat für einen Masterstudiengang, der auf Französisch unterrichtet wird.

Zu international anerkannten Sprachtestzertifikaten (nur für europäische Bewerber):

  • Europäische Bewerber: Wenn der Test nach Ablauf der Bewerbungsfrist stattfindet, kann dem Bewerber eine bedingte Zulassung zu den ausgewählten Programmen angeboten werden, bis er das Ergebnis des offiziellen Sprachtests vorlegen kann. Für einige Programme gilt diese Regel nicht und die Sprachkenntnisse müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden.
  • Nicht-europäische Bewerber müssen ihre Zertifikate vor Ablauf der für jedes Programm festgelegten Frist einreichen. Nach Ablauf der Frist können keine Dokumente mehr angenommen werden.

Warnung

Studienprogramme können spezifische Voraussetzungen für Sprachtestzertifikate und die erforderlichen Mindestniveaus festlegen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite jedes Studienprogramms.

Sprachtestzertifikate, die von der Universität Luxemburg akzeptiert werden

  • Educational Testing Service (ETS)

    • TOEFL IBT (internetbasierter Englischtest als Fremdsprache)
    • TOEFL Essentials
  • Cambridge English Assessment/British Council

    • IELTS (Internationales englisches Sprachtestsystem)
    • Cambridge English Qualifications (früher als ESOL bekannt), eine Reihe von Englischprüfungen auf verschiedenen Ebenen:
      • B1 Preliminary (früher als Cambridge English: Preliminary (PET) bekannt)
      • B2 First (früher als Cambridge English: First (FCE) bekannt)
      • C1 Advanced (früher als Cambridge English: Advanced (CAE) bekannt)
      • C2 Proficiency (früher als Cambridge English: Proficiency (CPE) bekannt)
    • Cambridge B1 Business Preliminary
    • Cambridge B2 Business Vantage
    • Cambridge C1 Business Higher

  • Centre International d’Études Pédagogiques (CIEP), französisches Bildungsministerium

    • TCF (Französischer Wissenstest)
    • DELF (französisches Sprachdiplom)
    • DALF (fortgeschrittenes französisches Sprachdiplom)

  • Goethe-Institut

    • Goethe-Zertifikat
    • Goethe-Test PRO
    • Goethe-Test PRO Pflege
  • TestDaF-Institut

    • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)
  • Hochschulen innerhalb des UNIcert-Netzwerkes

    • UNIcert Deutsch

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