Gemeinsame Betreuung einer Doktorarbeit
Die Promotion kann unter der Aufsicht von zwei Betreuern durchgeführt werden, von denen einer an der Universität Luxemburg und einer an einer ausländischen Universität tätig ist.
Dies wird als gemeinsame Betreuung oder Cotutelle bezeichnet. Die beiden Co-Betreuer sind gemeinsam für die Betreuung des Doktoranden verantwortlich, wobei dieser abwechselnd an beiden Einrichtungen tätig sein muss. Die Dissertation wird nur einmal verteidigt. Bei erfolgreicher Verteidigung erhält der Kandidat entweder zwei Abschlusszeugnisse oder ein gemeinsames Abschlusszeugnis beider an der gemeinsamen Betreuung beteiligten Einrichtungen.
Die gemeinsame Betreuung erfolgt individuell für jeden Doktoranden, der diese beantragt. Sie erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung über die gemeinsame Betreuung, die von und zwischen den beiden beteiligten Einrichtungen innerhalb des ersten Jahres des Doktorandenprogramms geschlossen wird. Da die Anmeldefristen an den einzelnen Universitäten sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir den Doktoranden dringend, den Zeitraum zwischen der Anmeldung an den beiden Vertragsuniversitäten so kurz wie möglich zu halten, um die anschließenden Verwaltungsformalitäten zu erleichtern.
Für an der Universität Luxemburg eingeschriebene Doktoranden
Für an einer ausländischen Universität eingeschriebene Doktoranden
Doktoranden können nur eine gemeinsame Betreuung beantragen, wenn sie sich für das erste Jahr ihres Doktorandenprogramms anmelden. Sie müssen zunächst ein Thema für ihre Doktorarbeit wählen, das von einem Betreuer an der Universität akzeptiert wird.
Doktorand und Betreuer müssen dann gemeinsam entscheiden, wie die Promotion finanziert wird und ob eine gemeinsame Betreuung erfolgen soll. Wenn eine gemeinsame Betreuung gewählt wird, muss der Betreuer dies bei der Einleitung des Zulassungsverfahrens für den Doktoranden angeben. Die Vereinbarung über die gemeinsame Betreuung muss während des ersten Jahres des Doktorandenprogramms unterzeichnet werden.
Doktoranden können nur eine gemeinsame Betreuung beantragen, wenn sie sich für das erste Jahr ihres Doktorandenprogramms anmelden. Sie müssen zunächst ein Thema für ihre Doktorarbeit wählen und einen Betreuer an der Universität Luxemburg finden sowie die Mittel zur Finanzierung ihrer Doktorarbeit aufbringen.
Die Vereinbarung über die gemeinsame Betreuung muss während des ersten Jahres des Doktorandenprogramms unterzeichnet werden.
Weitere Informationen erhalten die Doktoranden bei der zuständigen Abteilung der ausländischen Universität.
Hinweis: Vorlagen für Vereinbarungen über gemeinsame Betreuung (Cotutelle) sind auf Französisch und Englisch im Intranet der Universität Luxemburg verfügbar.