Das Mietverhältnis
Über Ihren Mietvertrag
Die Mietverträge gelten jeweils für ein Semester und können bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer verlängert werden:
- sechsunddreißig (36) Monate für Studierende, die in demselben Bachelor-Studiengang eingeschrieben sind,
- vierundzwanzig (24) Monate für Studierende, die in demselben Master-Studiengang eingeschrieben sind,
- vierundzwanzig (24) Monate für an der Universität Luxemburg neu eingeschriebene Doktorand:innen.
- 1. (vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats); oder
- 16. (vom 16. eines Monats bis zum 15. des Folgemonats).
Der Mietvertrag endet automatisch:
- bei Beendigung des Studierendenstatus der Mieterin/des Mieters
- am Ende des Vertrages, wenn keine Verlängerung beantragt wurde (siehe auch: Erneuerung/Beendigung Ihres Mietvertrags)
- Ein erster Mietvertrag kann erst nach einer Frist von zwei vollen Monaten gekündigt werden.
- Ein laufender Mietvertrag kann nur mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Ein Mietvertrag, der am 1. des Monats beginnt, kann nur zum Ende des Monats gekündigt werden.
- Ein Mietvertrag, der am 16. des Monats beginnt, kann nur zum 15. des Monats gekündigt werden.
Zahlung
- Die Miete ist im Voraus am 5. Tag eines jeden Monats zu zahlen, wenn der Mietvertrag am 1. Tag des Monats begonnen hat.
- Die Miete ist im Voraus am 20. Tag eines jeden Monats zu zahlen, wenn der Mietvertrag am 16. Tag des Monats begonnen hat.
Per Banküberweisung
- Die monatlichen Zahlungen erfolgen per Banküberweisung.
- Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihre Studierenden-ID und die Vertragsnummer an!
Per Kreditkarte
- Die Miete kann per Kreditkarte persönlich in der Wohnungsverwaltung der Studierendenabteilung gezahlt werden (nur nach Terminvereinbarung).
Wenn Sie eine Übersicht über Ihre Zahlungen benötigen oder eine Frage zu Ihrer Kaution haben, stellen Sie Ihre Anfrage bitte über das Studierendenservice-Portal.
Versicherung
Um den Mietvertrag zu unterzeichnen und Ihre Schlüssel zu erhalten, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie eine Wohnungsversicherung bei einer in Luxemburg registrierten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben.
Diese Versicherung muss Ihre Universitätsunterkunft gegen die folgenden Risiken absichern:
- Persönliche Haftung und Mieterhaftpflicht,
- Möbel: Mindestens 5.000 €,
- Gebäude und Inhalt:
- Überschwemmung/Wasserschaden: Wasserschäden, die durch Wasser verursacht werden, das aus der Immobilie stammt oder durch die Immobilie oder ihren Inhalt fließt.
- Feuer, Explosion: Personen- und/oder Sachschäden, die durch Feuer, Brand, Explosion oder Rauch verursacht werden, der von der Immobilie oder ihrem Inhalt ausgeht oder durch sie hindurchgeht; Sachschäden, die durch Wasser, Feuer, Brand, Explosion oder Rauch verursacht werden, der von einem Feuer oder Brand herrührt.
Die Universität Luxemburg bietet eine Mehrgefahren-Wohnungsversicherungs-Police an.
Sie können auch eine Wohnungsversicherung bei jeder anderen Versicherungsgesellschaft abschließen, die in Luxemburg registriert ist.
Erneuerung/Beendigung Ihres Mietvertrags
Alle Mietverträge haben eine feste Laufzeit.
Zehn Wochen vor Ablauf Ihres Mietvertrags erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie gefragt werden, ob Sie Ihren Vertrag verlängern oder Ihre Unterkunft verlassen möchten.
In beiden Fällen müssen Sie antworten.
Wenn Sie die E-Mail erhalten, haben Sie zwei Wochen Zeit (die Frist ist in der E-Mail angegeben), um einen Antrag auf Verlängerung Ihrer Unterbringung zu stellen.
Wenn Sie nicht antworten, gilt nach Ablauf dieser Zeit:
Die Unterkunft steht nicht mehr zur Verfügung und Sie müssen die Räumlichkeiten am Ende Ihres Mietvertrags verlassen.
oder
Wenn die Unterkunft nicht neu vergeben wurde, müssen Sie eine Säumnisgebühr von 100 € zahlen, um Ihren Mietvertrag verlängern zu können.
Für Mieter:innen mit mechanischen Schlüssel und alle Bewohner:innen von UNI-VAL I, UNI-VAL II und Parc du Canal kann die Verlängerung des Mietvertrages über das Studierendenservice-Portal unterzeichnet werden.
Wenn Sie die E-Mail erhalten, haben Sie zwei Wochen Zeit (die Frist ist in der E-Mail angegeben), um mitzuteilen, dass Sie den Mietvertrag nicht verlängern möchten.
Wenn Sie nicht antworten, wird nach Ablauf dieser Zeit eine Säumnisgebühr von 100 € von Ihrer Kaution abgezogen.
Teilnahme an und Rückkehr von einem Mobilitäts-/Austauschsemester
Sie wohnen in einem unserer Wohnheime und werden im nächsten Semester an einem Auslandssemester teilnehmen.
Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr wieder ein Zimmer benötigen, beantragen Sie bitte zu Beginn Ihres Austauschsemesters eine Unterkunft. Verspätete Anträge können leider nicht mehr vorrangig bearbeitet werden.
Wohnortwechsel
Aus organisatorischen Gründen werden Zimmerwechsel im Allgemeinen nicht akzeptiert, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor.
Wenn Sie Ihr Zimmer wechseln müssen, senden Sie uns bitte zusammen mit Ihrem ausgefüllten Antrag auf einen Zimmerwechsel einen offiziellen Nachweis über höhere Gewalt (im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, einer Krankheit oder einem Praktikum).
Ein Zimmerwechsel ist nur gegen Zahlung einer Gebühr von 120 € möglich, die die Verwaltung- und Wartungskosten abdeckt. Dieser Betrag muss bei Unterzeichnung des neuen Mietvertrags per Kreditkarte bezahlt werden.
Laden Sie Ihren Antrag auf Zimmerwechsel (PDF) auf das Studierendenservice- Portal hoch.
Einziehen
Um den Vertrag zu unterzeichnen und Ihre Schlüssel zu erhalten, müssen Sie in unser Büro kommen (Ausnahmen siehe unten). Unser Büro ist ausschließlich nach Vereinbarung über Affluences zugänglich.
Aus organisatorischen Gründen ist die Unterkunft erst ab 16:00 Uhr am Tag der Schlüsselübergabe zugänglich. Sie können die Unterkunft frühestens um 16.00 Uhr am ersten Tag der Vertragslaufzeit (1. oder 16. des Monats, je nach Vertrag) beziehen. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn der erste Tag Ihres Vertrags auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, erst am nächsten Werktag nach dem ersten Tag Ihres Mietvertrags einziehen können.
Außerhalb der Bürozeiten können Sie Ihren Schlüssel nicht abholen und einziehen. Wenn Sie abends, an einem Wochenende oder an einem Feiertag ankommen, müssen Sie eine vorübergehende Lösung außerhalb des Campus finden.
Sie können nur dann den Mietvertrag unterzeichnen und Ihre Schlüssel entgegennehmen, wenn:
- Sie Ihre Immatrikulation bei der Zulassungsstelle der Studierendenabteilung abgeschlossen und Ihren Studierendenausweis erhalten haben;
- Sie die Annahme der Unterkunft durch die Zahlung der Kaution und der ersten Monatsmiete bestätigt haben.
- Sie der Wohnungsverwaltung der Studierendenabteilung einen Hausratsversicherungsnachweis vorgelegt haben.
Ausnahmen: Für die folgenden Wohnheime erhalten Sie Ihre Schlüssel vom Techniker in der Studierendenabteilung: Parc du Canal C, Résidence 120, Maison des Chercheurs in Dudelange, Maison Clair-Chêne, Maison Schleich-Lentz, Maison Dommeldange und Résidence Twenty 8.
Sobald Sie die Benachrichtigung über die Ihnen zugewiesene Unterkunft erhalten haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit:
- der Wohnungsverwaltung der Studierendenabteilung (über Affluences), um Ihren Mietvertrag am Tag Ihrer Ankunft zu unterschreiben UND
- dem technischen Team (per E-Mail: housing.facility@uni.lu), um am Tag Ihre Ankunft Ihren Schlüssel im Wohnheim entgegenzunehmen. Der Termin mit dem technischen Team muss nach der Unterzeichnung des Mietvertrags stattfinden.
Am Tag Ihrer Ankunft müssen Sie die folgenden Schritte in dieser Reihenfolge durchführen:
- Sie unterschreiben Ihren Mietvertrag bei der Wohnungsverwaltung der Studierendenabteilung.
- Begeben Sie sich mit Ihrem unterschriebenen Mietvertrag zum Vordereingang Ihres Wohnheims, treffen Sie den Techniker zur vereinbarten Zeit, führen Sie die erste Bestandsaufnahme mit dem Techniker durch und holen Sie Ihren Schlüssel ab.
Bei den meisten Wohnheimen ist die erste Bestandsaufnahme bereits abgeschlossen, wenn Sie Ihren Mietvertrag unterschreiben und Ihren Schlüssel entgegennehmen.
Ausnahmen
Für die folgenden Wohnheime werden Ihnen die Schlüssel vom Techniker der Studierendenabteilung am Wohnheim ausgehändigt:
- Parc du Canal C
- Résidence 120
- Maison des Chercheurs in Dudelange
- Maison Clair-Chene
- Maison Schleich-Lentz
- Maison Dommeldange
- Résidence Twenty 8
Wenn Sie Ihre Schlüssel erhalten, wird die Bestandsaufnahme persönlich durchgeführt. Siehe Abschnitt „Unterzeichnung des Mietvertrags und Entgegennahme der Schlüssel”.
Auszug
In den meisten Wohnheimen wird die abschließende Bestandsaufnahme automatisch für Sie durchgeführt.
Ausnahmen
- Residence Parc du Canal C
- Residence 120
- Maison des Chercheurs in Dudelange
- Maison Clair-Chene
- Maison Schleich-Lentz
- Maison Dommeldange
- Résidence Twenty 8
Für diese Wohnheime wird die Inventur von einem Techniker durchgeführt, wenn Sie Ihre Schlüssel zurückgeben. Sie müssen die technische Abteilung (housing.facility@uni.lu) unbedingt rechtzeitig über Ihren Auszug informieren, damit Sie einen Termin vereinbaren können.
Sie müssen Ihre Unterkunft spätestens um 9.00 Uhr am letzten Tag Ihres Mietvertrags verlassen (dies kann entweder der 15. oder der letzte Tag des Monats sein). Bitte beachten Sie, dass, wenn der letzte Tag Ihres Mietvertrages auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, die Unterkunft am letzten Werktag vor dem Enddatum Ihres Mietvertrages geräumt werden muss.
Am Ende Ihres Mietvertrags müssen Sie Ihr Token/Ihren Schlüssel (siehe Ausnahmen unten) an den Sicherheitsdienst an folgenden Orten übergeben:
- An der Rezeption des Campus Belval, Eingang „Auditorium“ der Maison du Savoir (MSA)
- An der Rezeption des Campus Kirchberg
- An der Rezeption des Campus Limpertsberg
Der Schlüssel muss in einen A4-Umschlag gesteckt werden und mit folgenden Angaben versehen werden: Ihrem Namen und Vornamen sowie der Nummer der Unterkunft und des Wohnheims (der Schlüssel für den Briefkasten des Wohnheims muss in der Unterkunft bleiben).
Gemäß Art. 7, Punkt e) des Mietvertrags werden Ihnen bei Verlust oder Nichtrückgabe Ihres Schlüssels bis zu 50 € von Ihrer Kaution abgezogen.
Während der Unterrichtszeiten, ist Sicherheitspersonal ist von Montag bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr und an Samstagen von 8.00 bis 18.00 Uhr anwesend.
Außerhalb dieser Zeiten rufen Sie bitte die Nummer +352/ 46 66 44-5555 an, um Ihr Token/Ihren Schlüssel an den Sicherheitsbeauftragten im Sicherheitskontrollzentrum (rund um die Uhr geöffnet) am Eingang „Administration“ des Maison du Savoir (MSA) zurückzugeben.
Während der Semesterferien, ist die Rezeption auf dem Campus Belval geschlossen. Die Schlüssel müssen zwischen 7.00 und 17.00 Uhr an den Sicherheitsbeauftragten in der Sicherheitszentrale am Eingang „Verwaltung“ des Maison du Savoir (MSA) zurückgegeben werden.
Auf dem Campus Kirchberg und Limpertsberg ist die Rezeption Montag bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet (samstags geschlossen: die Schlüssel müssen zwischen 7.00 und 17.00 Uhr beim Sicherheitsbeauftragten in der Sicherheitszentrale abgegeben werden).
Ausnahmen: Für Parc du Canal C, Residence 120, Maison des Chercheurs in Dudelange, Maison Clair-Chêne, Maison Schleich-Lentz, Maison Dommeldange und Résidence Twenty 8 müssen die Schlüssel bei der abschließenden Inventur an den Techniker zurückgegeben werden. Sie müssen die technische Einheit (housing.facility@uni.lu) rechtzeitig über Ihr Abreisedatum informieren, um einen Termin zu vereinbaren.
Wenn die Miete vollständig bezahlt wurde und keine Schäden in der Unterkunft festgestellt werden, wird die Kaution 4 bis 8 Wochen nach Ende Ihres Mietverhältnisses per Banküberweisung auf das von Ihnen im Studierendenportal (Guichet Étudiant) angegebene Konto erstattet.