Ihre Situation
- Sie möchten sich für einen Bachelorstudiengang bewerben
- Sie sind kein EU-Bürger und verfügen über keine Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg
- Sie verfügen über eines der folgenden Dokumente:
- EU-, EWR- oder Schweizer Schulabschluss
- IBO-Zertifikat, Europäisches Schulzeugnis
- Schulabschluss, der außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde
Ihre Kriterien
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Diplom
Studenten die nicht aus der EU stammen benötigen Ihr Schulabschlusszertifikat, um sich bewerben zu können. Studenten, die den Schulabschluss nach dem 30. April des aktuellen akademischen Jahres machen, können sich nicht bewerben.
Um sich für einen Bachelorstudiengang bewerben zu können, müssen Sie Ihr Diplom beim luxemburgischen Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend einreichen und gleichwertig anerkennen lassen.
Das gesamte Bewerbungsverfahren nimmt mindestens 6 Wochen in Anspruch. Sie benötigen dieses Dokument, um Ihre Bewerbung einreichen zu können. Wir empfehlen Ihnen, diese einige Monate vor Beginn des Bewerbungsverfahrens bei der Universität Luxemburg vorzubereiten.
Wenn Sie bis zum Bewerbungsschluss für das von Ihnen gewählte Studienprogramm noch keine Gleichwertigkeitszertifikat für Ihren Abschluss vom luxemburgischen Bildungsministerium erhalten haben, werden Sie von der Universität Luxemburg nicht als berechtigt betrachtet.
Wenn Ihre Bewerbung positiv beantwortet wird, erhalten Sie eine Benachrichtigung, die Ihnen die weiteren Schritte erklärt. Sie haben bis zum 15. November Zeit, um Ihre vorläufige Aufenthaltsgenehmigung einzureichen („autorisation de séjour temporaire“, vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellt) und Ihren Sozialversicherungsnachweis persönlich in unseren Büros einzureichen. Sie erhalten anschließend Ihr definitives Zulassungsschreiben.
Wenn Sie diese Dokumente nicht einreichen können, dürfen Sie nicht mehr an der Universität Luxemburg studieren.
Sollten Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können, kann die Bewerbung nicht auf das nächste akademische Jahr verschoben werden.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Bewerbungsantrag erneut stellen und die erforderlichen Dokumente erneut hochladen. Die Regeln für Bewerbungsgebühren, Sprachzertifikate usw. gelten für Sie, ebenso wie für neue Bewerber.
Die positive Antwort auf eine Bewerbung für ein vorheriges akademische Jahr gewährleistet nicht die Zulassung für folgende Bewerbungen. -
Frist
Sie müssen ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg beantragen.
Bürger, die nicht aus der EU stammen, müssen Ihren Bewerbungsantrag noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist einreichen, die auf der Webpage des jeweiligen Studiengangs zu finden ist.
Stellen Sie sicher, dass Sie sich auf die für Ihren Studiengang zutreffende Frist beziehen. Die Fristen sind je nach Studiengang unterschiedlich.
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Sprachkenntnisse
Sie müssen die für den gewählten Studiengang angeforderten Sprachkenntnisse nachweisen.
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Aufenthaltsgenehmigung
Nachdem Sie für den gewünschten Studiengang zugelassen wurden, müssen Sie ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg beantragen. Dieser Antrag muss direkt bei der luxemburgischen Regierung und vor dem 1. Julie gestellt werden.
Für Nicht-EU-Studenten: Im Falle der Zulassung müssen Sie Ihr Strafregister beantragen, um das Einwanderungsverfahren durchzuführen. Wir empfehlen Ihnen dringend, das Strafregister Ihres Wohnsitzlandes im Voraus anzufordern, um das Verfahren beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zu beschleunigen. Wir schlagen vor, dass Sie dieses Dokument spätestens Anfang April anfordern, auch wenn Sie das Ergebnis Ihrer Bewerbung noch nicht erhalten haben.
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Zahlung der Studiengebühren
Sie zahlen Ihre Studiengebühren, sobald Sie in Luxemburg ankommen. Der zu zahlende Betrag ist auf der Webseite Ihres Studienganges zu finden.
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