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Krankenversicherung

Um die Einschreibung an der Universität abzuschließen, müssen Studierende eine europäische Krankenversicherungskarte oder einen Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse mit genauer Angabe des Versicherungszeitraums vorlegen. Die Krankenversicherung muss mindestens die Dauer des Semesters abdecken, für das sie an der Universität eingeschrieben sind.

Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenkasse

Antragsteller:innen, die nicht krankenversichert sind, werden gebeten, die Gebühr für die Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse gleichzeitig mit der Einschreibegebühr direkt an die Universität zu entrichten.

Alle Antragsteller:innen aus Drittländern erhalten bei ihrer Ankunft in Luxemburg ein Dokument zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gebühr für die Anmeldung zur Krankenversicherung muss gleichzeitig mit der Einschreibegebühr direkt an die Universität gezahlt werden.

Studierende müssen alle Veränderungen ihrer persönlichen Situation, die im Laufe ihres Studiums stattfinden melden. Solche Änderungen müssen der Zulassungsstelle der Studierendenabteilung unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, und zwar unter Angabe des Betreffs: Krankenversicherung (Adressänderung, Studentenjob, Abbruch des Studiums, etc.).

Wenn Sie doppelt krankenversichert sind, z. B. wenn Sie zu Beginn des Semesters den Krankenversicherungsbeitrag an die Universität gezahlt haben und dann ein zweites Mal im Rahmen eines studentischen Arbeitsvertrags versichert waren, lesen Sie den folgenden Abschnitt „Erstattung bei Doppelmitgliedschaft“.

Erstattung bei Doppelmitgliedschaft

Um eine Rückerstattung zu beantragen, wenn Sie sich zweimal für die Krankenversicherung angemeldet haben (z. B. wenn Sie die Krankenversicherungsgebühr zu Beginn des Semesters an die Universität gezahlt haben und Sie dann ein zweites Mal im Rahmen eines Studentenarbeitsvertrags versichert waren):

  • Für Erstattungen im Wintersemester müssen Sie bis zum 15. Februar warten (bitte reichen Sie Ihren Antrag vor dem 15. April ein, damit er so schnell wie möglich bearbeitet werden kann).
  • Für Erstattungen im Sommersemester müssen Sie bis zum 15. September warten (bitte reichen Sie Ihren Antrag vor dem 15. November ein, damit er so schnell wie möglich bearbeitet werden kann).

Für eine Anfrage, die das laufende Semester betrifft, müssen Sie bis zum offiziellen Ende des Semesters warten.

Sie können dann über das Studierendenportal unter der Registerkarte „Sozialversicherung“ ein Ticket erstellen und das „Certificat d’affiliation“ zu Ihrem Ticket hinzufügen.

Dieses Dokument ist obligatorisch und kann angefordert werden:

Die Bescheinigung muss das gesamte Semester abdecken:

  • Wintersemester: 15. September bis 14. Februar
  • Sommersemester: 15. Februar bis 14. September

Wir werden dann das Ticket bearbeiten, den Betrag berechnen, der Ihnen erstattet werden sollte, und Sie in die Liste aufnehmen.

Berechnungsregeln

  • Die Mindesterstattung beträgt 1 Monat.
  • Die Dauer des Wintersemesters beträgt 5 Monate – 4 volle Monate (Oktober, November, Dezember, Januar) und 1 „zusammengesetzten Monat“ (letzte Septemberhälfte und erste Februarhälfte).
  • Die Dauer des Sommersemesters beträgt 7 Monate – 6 volle Monate (März, April, Mai, Juni, Juli, August) und 1 „zusammengesetzten Monat“ (erste Hälfte September und letzte Hälfte Februar).
  • Der „zusammengesetzte Monat“ kann nicht geteilt werden.
  • Wenn der Beginn Ihres Arbeitsvertrags nicht einen vollen Monat abdeckt, wird dieser Monat nicht erstattet.

Beispiel: Ein(e) Studierende(r), die/der für das gesamte Wintersemester, d.h. vom 15. September bis zum 14. Februar, für die Einschreibung bei der CNS an der Universität bezahlt hat und vom 3. Oktober bis zum 14. Februar einen Arbeitsvertrag hatte, erhält die folgende Rückerstattung:

3 Monate (November, Dezember und Januar)

Die/der Studierende war nicht für den gesamten Monat Oktober doppelt angemeldet, daher erfolgt für diesen Monat keine Erstattung. Wir können die erste Februarhälfte nicht berücksichtigen, da sie mit der letzten Hälfte des Septembers verrechnet werden muss, um als „zusammengesetzter“ Monat erstattet zu werden.

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