Teilzeitstudium
Studienbewerber und Studierende in einem Vollzeit-Bachelor- oder Masterstudiengang an der Universität können bei der Bewerbung für oder Wiedereinschreibung in ihren Studiengang einen Wechsel in den Status eines Teilzeitstudierenden beantragen. Für Teilzeitstudierende werden das Pensum und die jährlichen ECTS-Kreditpunkte um die Hälfte reduziert und die maximal zulässige Studiendauer verlängert.
Soweit es der Studienplan zulässt, können Teilzeitstudierende die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen in ihrem Studiengang wählen. Bestimmte Einschränkungen sind möglich. Bevor Sie den Status eines Teilzeitstudierenden beantragen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Direktor/der Direktorin Ihres Studienzweigs oder mit dem Studiengangsadministrator zu sprechen, um sich über mögliche Optionen und Konsequenzen zu informieren.
- Wenn Sie ein Drittstaatsangehöriger sind und Ihr Aufenthaltstitel von Ihrem Studierendenstatus abhängt, haben Sie keinen Anspruch auf den Status eines Teilzeitstudierenden.
- Der Teilzeitstatus stellt keine Befreiung von einem verpflichtenden Auslandsaufenthalt dar.
- Teilzeitstudierende müssen Lehrveranstaltungen belegen, die mindestens 30 ECTS-Kreditpunkten pro Studienjahr entsprechen. Sie dürfen pro Studienjahr maximal 40 ECTS-Kreditpunkten entsprechende Lehrveranstaltungen besuchen.
- Gemäß Artikel 16, Absatz 3, der Studienordnung vom 24. September 2024 bleibt der bei der Einschreibung angegebene Studentenstatus während des gesamten betreffenden Semesters bestehen.
- Teilzeitstudierende sind nicht für Universitätswohnheime berechtigt.
Weitere Informationen über die Auswirkungen des Teilzeitstatus auf den Studienfortschritt und die maximale Studiendauer erhalten Sie bei Ihrem Studiengangsadministrator.
Bewerbung
Alle, die sich für ein Studienprogramm bewerben, können bei der Abgabe ihrer Online-Bewerbung über das Zulassungsportal den Status als Teilzeitstudierende*r beantragen. Das Formular für den Antrag auf Teilzeitstudium muss der Bewerbungsakte beigefügt werden. Bereits eingeschriebene Studierende können ihren Status vor der Rückmeldung für das kommende Semester ändern, indem sie den Antrag an die Studiengangsleitung richten.
Wichtig: Jede Änderung muss vor der Zahlung der Studiengebühren und der Bestätigung der Einschreibung für das kommende Semester erfolgen. Die Studiengebühren dürfen erst nach Bearbeitung des Antrags durch SEVE bezahlt werden. Es ist daher unerlässlich, dieses Verfahren rechtzeitig einzuplanen, um Verzögerungen bei der Rückmeldung zu vermeiden.