Studium Akademische Angelegenheiten

Teilzeitstudium

Studienbewerber und Studierende in einem Vollzeit-Bachelor- oder Masterstudiengang an der Universität können bei der Bewerbung für oder Wiedereinschreibung in ihren Studiengang einen Wechsel in den Status eines Teilzeitstudierenden beantragen. Für Teilzeitstudierende werden das Pensum und die jährlichen ECTS-Kreditpunkte um die Hälfte reduziert und die maximal zulässige Studiendauer verlängert.

Soweit es der Studienplan zulässt, können Teilzeitstudierende die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen in ihrem Studiengang wählen. Bestimmte Einschränkungen sind möglich. Bevor Sie den Status eines Teilzeitstudierenden beantragen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Direktor/der Direktorin Ihres Studienzweigs oder mit dem Studiengangsadministrator zu sprechen, um sich über mögliche Optionen und Konsequenzen zu informieren.

  • Wenn Sie ein Drittstaatsangehöriger sind und Ihr Aufenthaltstitel von Ihrem Studierendenstatus abhängt, haben Sie keinen Anspruch auf den Status eines Teilzeitstudierenden.
  • Der Teilzeitstatus stellt keine Befreiung von einem verpflichtenden Auslandsaufenthalt dar.
  • Teilzeitstudierende müssen Lehrveranstaltungen belegen, die mindestens 30 ECTS-Kreditpunkten pro Studienjahr entsprechen. Sie dürfen pro Studienjahr maximal 40 ECTS-Kreditpunkten entsprechende Lehrveranstaltungen besuchen.
  • Gemäß Artikel 16, Absatz 3, der Studienordnung vom 24. September 2024 bleibt der bei der Einschreibung angegebene Studentenstatus während des gesamten betreffenden Semesters bestehen.
  • Teilzeitstudierende sind nicht für Universitätswohnheime berechtigt.

Weitere Informationen über die Auswirkungen des Teilzeitstatus auf den Studienfortschritt und die maximale Studiendauer erhalten Sie bei Ihrem Studiengangsadministrator.

Bewerbung

Alle, die sich für ein Studienprogramm bewerben, können bei der Abgabe ihrer Online-Bewerbung über das Zulassungsportal den Status als Teilzeitstudierende*r beantragen. Das Formular für den Antrag auf Teilzeitstudium muss der Bewerbungsakte beigefügt werden. Bereits eingeschriebene Studierende können ihren Status vor der Rückmeldung für das kommende Semester ändern, indem sie den Antrag an die Studiengangsleitung richten.

Wichtig: Jede Änderung muss vor der Zahlung der Studiengebühren und der Bestätigung der Einschreibung für das kommende Semester erfolgen. Die Studiengebühren dürfen erst nach Bearbeitung des Antrags durch SEVE bezahlt werden. Es ist daher unerlässlich, dieses Verfahren rechtzeitig einzuplanen, um Verzögerungen bei der Rückmeldung zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Ein Teilzeitstudium ermöglicht es Ihnen, Ihr Studium über einen längeren Zeitraum mit einer reduzierten Arbeitsbelastung pro Semester zu absolvieren. In der Regel belegen Sie etwa die Hälfte der Lehrveranstaltungen und erwerben pro Semester ungefähr die Hälfte der ECTS-Punkte im Vergleich zu Vollzeitstudierenden.

Der Status als Teilzeitstudierende*r bedeutet nicht, dass das Studium einfacher, weniger anspruchsvoll oder vollständig online ist. Es gelten dieselben akademischen Anforderungen, Lehrinhalte und Prüfungsmodalitäten wie für Vollzeitstudierende — Sie studieren lediglich in einem langsameren Tempo, das besser zu Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation passt.

Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass ein Teilzeitstudium kein Fernstudium ist. Sofern Ihr Studiengang nicht ausdrücklich Online- oder Hybridformate anbietet, sind Sie weiterhin verpflichtet, an Lehrveranstaltungen, praktischen Übungen und Prüfungen auf dem Campus teilzunehmen. Anwesenheitspflichten, Beteiligungserwartungen und Lehrmethoden bleiben identisch mit denen von Vollzeitstudierenden.

Gesetzlich hat jeder Studierende, der/die in einem Vollzeit-Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben ist, das Recht, den Status als Teilzeitstudierender zu beantragen (Studienordnung, Art. 16; Gesetz vom 27. Juni 2018, Art. 35(2)).

Das bedeutet, dass alle Studierenden in einem Vollzeitstudiengang einen Antrag auf Reduzierung ihrer Arbeitsbelastung stellen können, sofern die Art oder Organisation des Studiengangs ein Teilzeitstudium zulässt (z. B. nicht bei verpflichtenden Vollzeitpraktika oder stark aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen).

Einige Studiengänge der Universität Luxemburg sind jedoch bereits als Teilzeitprogramme organisiert — üblicherweise mit einer Arbeitsbelastung von etwa 30 ECTS pro Studienjahr.
Für diese Programme kann kein zusätzlicher Teilzeitstatus beantragt werden, da der Studienplan bereits eine reduzierte Arbeitsbelastung und eine verlängerte Studiendauer vorsieht.

Bewerber*innen oder eingeschriebene Studierende in einem Vollzeit-Bachelor- oder Masterstudiengang können den Teilzeitstatus beantragen, mit Ausnahme von Drittstaatsangehörigen, deren Aufenthaltstitel an den Studierendenstatus gebunden ist (Art. 16(6) der Studienordnung).

Nicht-EU-Studierende mit einem luxemburgischen Daueraufenthaltstitel, der nicht an den Studierendenstatus gebunden ist (z. B. Familienangehörige, Privatleben oder Arbeitnehmer*innen), sind hingegen berechtigt, ihr Studium in Teilzeit zu absolvieren.

  • Neue Bewerber*innen

    Wählen Sie bei der Online-Bewerbung die Option „Teilzeit“ aus und laden Sie das entsprechende Antragsformular für ein Teilzeitstudium zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen hoch.

  • Bereits eingeschriebene Studierende

    Sie können den Wechsel in den Teilzeitstatus bei der Rückmeldung für das kommende Semester beantragen. Ihr Antrag wird jedoch nur bearbeitet, wenn das offizielle Formular für den Teilzeitstatus im Voraus vollständig ausgefüllt und genehmigt wurde — und bevor die Studiengebühren bezahlt und die Einschreibung für das betreffende Semester bestätigt wurde.

    Vor der Rückmeldung müssen Sie:

    • das offizielle Formular („Antrag auf Teilzeitstudierendenstatus“) ausfüllen,
    • das Formular von der/dem Studiengangsleiter*in unterschreiben und genehmigen lassen.

    Der Statuswechsel wird erst wirksam, nachdem das genehmigte Formular von der Universitätsverwaltung (SEVE) eingegangen und bestätigt wurde.

Der Antrag auf Teilzeitstatus muss vor der Bestätigung der Einschreibung oder Rückmeldung gestellt werden.
Sobald die Immatrikulationsbescheinigung (CI) ausgestellt wurde, ist ein Wechsel in den Teilzeitstatus nicht mehr möglich.

Ja. Sie können während Ihres Studiums zwischen Vollzeit- und Teilzeitstatus wechseln — jedoch nur im Rahmen der Rückmeldung (nicht während des laufenden Semesters).

Da sich dieser Wechsel auf Studiendauer und Arbeitsbelastung auswirkt, sollten Sie dies unbedingt im Voraus mit der/dem Studiengangsleiter*in oder der Studiengangsadministration besprechen.

Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die maximale Studiendauer.

Wenn Sie Ihr gesamtes Studium in Teilzeit absolvieren, verdoppelt sich die maximal zulässige Studiendauer in etwa im Vergleich zum Vollzeitstudium.

Wenn Sie zwischen Vollzeit und Teilzeit wechseln, wird die maximale Studiendauer anteilig entsprechend der Anzahl der in Teilzeit absolvierten Semester berechnet.

Als Teilzeitstudierende*r müssen Sie sich pro Studienjahr für Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 30 ECTS und höchstens 40 ECTS anmelden. Ihre jährliche Arbeitsbelastung entspricht damit ungefähr der Hälfte eines regulären Vollzeitstudiums.

Nein. Inhalte, Prüfungsformen und akademische Anforderungen bleiben unverändert. Sie absolvieren dieselben Module und Prüfungen wie Vollzeitstudierende — lediglich über einen längeren Zeitraum verteilt.

Ja, im Rahmen des Studienplans Ihres Programms und der Verfügbarkeit der Lehrveranstaltungen. Sie können die Reihenfolge Ihrer Module grundsätzlich selbst festlegen.

Beachten Sie jedoch, dass manche Lehrveranstaltungen nur einmal pro Jahr angeboten werden. Eine sorgfältige Planung gemeinsam mit Ihrem Studiengangsteam ist daher empfehlenswert.

Der Studienfortschritt wird am Ende jedes Studienjahres überprüft. Für Teilzeitstudierende entspricht ein Studienjahr zwei Einschreibejahren.

Sie müssen:

  • am Ende des ersten Einschreibejahres mindestens 50 % der erforderlichen ECTS-Punkte erreicht haben (z. B. 15 von 30 ECTS),
  • am Ende des zweiten Einschreibejahres 100 % der erforderlichen ECTS-Punkte (also insgesamt 30 ECTS) erreicht haben, um ohne Auflagen weiterstudieren zu können.

Nein. Verpflichtende Auslandsaufenthalte müssen weiterhin absolviert werden.

Während des Mobilitätssemesters sind Sie automatisch als Vollzeitstudierende*r eingeschrieben, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Für Studierende, die staatliche Studienbeihilfe (mengStudien) erhalten, hat der Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstatus derzeit keine Auswirkungen auf die Förderung im bestehenden gesetzlichen Rahmen.

Die Anspruchsberechtigung für andere Stipendien der Universität Luxemburg kann jedoch vom Einschreibestatus abhängen. Bitte prüfen Sie daher die jeweiligen Kriterien auf der Website der Universität (Bereich „Finanzielle Unterstützung – Stipendien“), da einige Stipendien — wie beispielsweise das Guillaume-Dupaix-Stipendium — ausschließlich Vollzeitstudierenden vorbehalten sind.

Sie haben dieselbe Anzahl an Prüfungsversuchen wie Vollzeitstudierende (in der Regel vier Versuche pro Kurs bzw. zwei bei Grundlagenveranstaltungen).

Das Nichtbestehen eines Pflicht- oder Grundlagenmoduls innerhalb der zulässigen Versuche führt dazu, dass das Studium nicht fortgesetzt und abgeschlossen werden kann.

Im Allgemeinen nein. Teilzeitstudierende behalten dieselben Rechte und den Zugang zu universitären Einrichtungen, Unterstützungsangeboten und studentischen Vertretungsstrukturen wie Vollzeitstudierende.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Berechtigung für universitären Wohnraum besonderen Einschreibebedingungen unterliegt. Wohnraum steht ausschließlich Studierenden zur Verfügung, die in einem Vollzeitstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind.

Studierende, die in einem Vollzeitstudiengang in Teilzeit eingeschrieben sind, sowie Studierende eines Teilzeit-Masterstudiengangs sind daher nicht für universitären Wohnraum berechtigt.

Bevor Sie den Teilzeitstatus beantragen, wenden Sie sich bitte an die/den Studiengangsleiter*in und/oder die Studiengangsadministration. Dort erhalten Sie Informationen darüber, wie sich der Wechsel auf Ihren Studienplan, Ihren Abschlusszeitpunkt und Ihren Studienfortschritt auswirkt.

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