Zulassungskriterien

Ihre Situation

  • Sie möchten sich für einen Masterstudiengang bewerben
  • Sie sind Staatsangehörige*r eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz oder eine nicht-europäische Staatsangehörige/ein nicht-europäischer Staatsangehöriger mit einer gültigen luxemburgischen Aufenthaltsgenehmigung
  • Sie verfügen über ein Bachelor-Diplom aus der EU, dem EWR oder der Schweiz (anerkannt im Rahmen des Bologna-Prozesses)

Ihre Kriterien

  • Diplom

    Ihr Bachelor-Diplom wird von der Universität anerkannt, vorausgesetzt, dass es die Zulassungskriterien des gewählten Studienprogramms erfüllt und die Anerkennungsbedingungen des Bologna-Prozesses erfüllt (180 ECTS, Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens).

    Wenn Sie Ihr Bachelor-Diplom oder Ihr Leistungsnachweiszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung für das gewählte Studienprogramm noch nicht erhalten haben, können Sie Ihre Bewerbung dennoch innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen, auch ohne das Diplom.

    Sollten Sie sich ohne Vorlage einer Kopie Ihres Diploms bewerben, müssen Sie Ihr Diplom sowie das endgültige Notenzeugnis nachreichen, falls Ihnen eine bedingte Zulassung erteilt wird. Die Einschreibung kann erst abgeschlossen werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

  • Nachweis von Sprachkenntnissen

    Alle Bewerberinnen müssen die erforderliche Sprachkompetenz in allen Unterrichtssprachen ihres gewählten Studienprogramms nachweisen. Die Sprachvoraussetzungen für jedes Programm, basierend auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), sind auf der jeweiligen Programmseite aufgeführt. Werden mehrere Sprachen angegeben, handelt es sich um ein mehrsprachiges Programm, und Bewerberinnen müssen die Kenntnisse in allen aufgeführten Sprachen nachweisen, sofern nicht anders angegeben.

    Bewerber*innen, die die erforderliche Sprachkompetenz in allen Unterrichtssprachen bis zum Bewerbungsschluss nicht nachweisen können, sind für den betreffenden Bewerbungszyklus nicht zulassungsberechtigt.

  • Bewerbungsfrist

    • Die Fristen können je nach Studienprogramm variieren. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung
      innerhalb der für EU-/EWR-/Schweizer Kandidat*innen geltenden Frist ein, wie sie in hrem
      Bewerbungsportal angegeben ist.

  • Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein

    Wenn Ihre Bewerbung vom Auswahlkomitee angenommen wird, erhalten Sie:

    • ein endgültiges Zulassungsschreiben, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind
    • ein bedingtes Zulassungsschreiben, wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind (z. B. fehlendes Diplom oder Leistungsnachweis, endgültiges Notenzeugnis, Nachweis der Krankenversicherung usw.). Die fehlenden Unterlagen müssen Sie über das Bewerbungsportal bis zum 15. November Ihres ersten Studiensemesters hochladen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie das endgültige Zulassungsschreiben.
  • Wenn Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können

    Bitte beachten Sie, dass unvollständige Einschreibungen nicht auf zukünftige Studienjahre übertragen werden können. Wenn Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können, müssen Sie den Zulassungsprozess mit einer neuen Studierenden-ID erneut durchlaufen und alle erforderlichen Unterlagen erneut hochladen. Ihre neue Bewerbung unterliegt den zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen, einschließlich Bewerbungsgebühren und Zulassungsvoraussetzungen.

    Die Annahme einer Bewerbung für ein Studienjahr garantiert keine Annahme in zukünftigen Jahren.

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