Dissertation und Verteidigung
Mögliche Dissertationsformate
- Monographisch
- Kumulativ
Der Ausschuss zur Betreuung der Dissertation (CET: Comité d’encadrement de thèse) kann das Format Ihrer Dissertation in Übereinstimmung mit den Anforderungen Ihrer Doktorandenschule festlegen. Informieren Sie sich daher so früh wie über die Details.
Antrag auf Verteidigung auf ServiceNow
Vollzeitdoktoranden
- Die Verteidigung der Dissertation muss nach frühestens 36 Monaten und spätestens 52 Monaten erfolgen.
- Die Dissertation muss am Ende des Studienzeitraums eingereicht werden
- Nach maximal 48 Monaten
Teilzeitdoktoranden
- Die Verteidigung der Dissertation muss nach frühestens 36 Monaten und spätestens 100 Monaten erfolgen.
- Die Dissertation muss am Ende des Studienzeitraums eingereicht werden
- Nach maximal 96 Monaten (8 Jahre)
In der abschließenden Sitzung des Ausschusses zur Betreuung der Dissertation entscheidet der Ausschuss, ob Ihr Forschungsprojekt und das von Ihnen eingereichte Material (das etwa 90 % der Abschlussarbeit ausmachen sollte, ohne die Bibliographie) bereit sind und eine Verteidigung der Dissertation angesetzt werden kann. Es wird auch geprüft, ob Sie im Rahmen Ihres Doktorandenstudiums die erforderlichen 20 ECTS erworben haben. Möglicherweise werden Sie zur Verteidigung Ihrer Dissertation zugelassen, aber aufgefordert, einige Änderungen vorzunehmen. Der Termin für Ihre Verteidigung wird Ihnen innerhalb von drei Monaten nach der letzten Sitzung des Ausschusses mitgeteilt.
Die Verwaltung der Doktorandenschule oder das Gruppensekretariat (je nach Doktorandenprogramm) organisiert dann die Verteidigung in Zusammenarbeit mit dem Betreuer und dem Vorsitzenden der Dissertationskommission.
Verteidigung
Die Verteidigung ist öffentlich, es sei denn, es ist ausdrücklich eine nichtöffentliche Verteidigung genehmigt.
Beachten Sie bitte, dass die nachstehenden Richtlinien nur einen Vorschlag darstellen. Insbesondere bei Doktoranden mit gemeinsamer Betreuung/Cotutelle kann es Abweichungen geben.
Sie werden Ihre Arbeit ca. 30 Minuten lang vorstellen und anschließend können Ihnen die Mitglieder der Dissertationskommission Fragen stellen. Es ist gängige Praxis, die externen Mitglieder beginnen zu lassen. Jedes Kommissionsmitglied wird seine Kommentare und Fragen etwa 10–15 Minuten lang vortragen.
Sie sollten direkt auf die Fragen und Anmerkungen der Kommissionsmitglieder antworten (etwa 10 Minuten). Am Ende der Verteidigung entscheidet der Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung über die Verleihung des Doktorgrades mit oder ohne Korrekturen.
Etwaige Korrekturen müssen innerhalb von drei Monaten nach der Verteidigung der Dissertation vorgenommen werden. Sie sind dem Vorsitzenden der Dissertationskommission und dem Betreuer zu übermitteln.
Am Ende der Verteidigung unterzeichnet der Ausschuss die Verteidigungsberichte, und der Vorsitzende der Kommission erstellt einen weiteren Bericht über die Verteidigung. Die Berichte werden innerhalb von 30 Tagen nach der Verteidigung an das Büro für Doktorandenstudium gesendet.
Nach Erhalt der Verteidigungsberichte informiert Sie das Büro für Doktorandenstudium über die abschließenden administrativen Schritte, die Sie unternehmen müssen:
- Ausfüllen des finalen Deckblatts
- Hochladen der bibliografischen Daten in ORBilu
- Unterzeichnung der Genehmigung oder Ablehnung der Veröffentlichung
- Einreichen einer Bildschirmausgabe und einer gedruckten Version Ihrer Dissertation
Nach Abschluss dieser Schritte wird ein Leistungsnachweis ausgestellt.
Weitere Informationen
Die Universität druckt bis zu 12 Exemplare Ihrer Abschlussarbeit kostenlos.
Studierende, die einen Arbeitsvertrag mit der Universität Luxemburg haben, können über das Serviceportal ein Ticket erstellen,
um Druck und Bindung anzufordern (Reprographie – Neue Anfrage – Uni.lu Serviceportal). Rufen Sie das Serviceportal auf und wählen Sie Einrichtungen > Reprographie aus.
Wenn Sie ein eigenfinanzierter Studierender sind, wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro oder an die Verwaltung Ihrer Doktorandenschule vor Ort, damit der Antrag in Ihrem Namen gestellt werden kann.
- Wenn Sie Ihre Dissertation zwischen dem 1. Januar und dem 30. September verteidigen, erhalten Sie Ihr Abschlusszeugnis bei der Absolventenfeier im Dezember desselben Jahres.
- Findet Ihre Verteidigung zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember statt, erhalten Sie Ihr Abschlusszeugnis bei der Absolventenfeier im Dezember des folgenden Jahres, sofern Sie die letzten Verwaltungsformalitäten erledigt haben.
- Können Sie nicht an der Absolventenfeier teilnehmen, erhalten Sie Ihr Abschlusszeugnis im Anschluss daran.