Weitere Informationen Umzug nach Luxemburg

Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten.

Bei ihrer Ankunft in Luxemburg müssen die Antragsteller:innen ihre vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten ausgestellte vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (AST) bei der Zulassungsstelle in der Studierendenabteilung vorlegen. Ohne dieses Dokument können keine Einschreibungen vorgenommen werden.

Wenn Sie zugelassen werden, müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, damit Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. Wir empfehlen Ihnen dringend, ein polizeiliches Führungszeugnis Ihres Wohnsitzlandes im Voraus zu beantragen, damit das Verfahren beim Außenministerium nicht verzögert wird. Wir empfehlen Ihnen, dieses Dokument spätestens Anfang April anzufordern, auch wenn Sie das Ergebnis Ihrer Bewerbung noch nicht erhalten haben.

Personen mit Wohnsitz in Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika und Mexiko sollten sich direkt an Victoria Vieru wenden:

Luxemburgische Botschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika
2200 Massachusetts Avenue, N.W., Washington D.C., 20008
Tel.: (+1) 202 265 4171 · Fax (+1) 202 328 8270
E-mail: victoria.vieru@mae.etat.lu
Luxemburgische Botschaft in Washington

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, müssen Nicht-EU-Bürger:innen einen Antrag bei der Direktion für Einwanderung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Ministère des Affaires étrangères et européennes) beantragen.

Sie müssen Ihren Antrag auf Verlängerung über das dafür vorgesehene Formular einreichen, zusammen mit den vom Ministerium vorgegebenen Unterlagen.

Laden Sie das Formular herunter Demande en renouvellement d’un titre de séjour pour ressortissant de pays tiers en qualité de « étudiant ».

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