Mehr als nur das Studium Soziales Leben

Anerkennungsprozess

Die Studierendenvereinigungen und Studierendenclubs der Universität Luxemburg sind Studierendengruppen, die ein gemeinsames Interesse haben und von Studierenden für Studierende geführt werden. Sie planen verschiedene Arten von Aktivitäten auf dem Campus der Universität Luxemburg oder in der näheren Umgebung mit Hilfe und Unterstützung des Büros für studentisches Leben.

Studierende der Universität Luxemburg (auf Bachelor-, Master- oder Promotionsebene) können jederzeit die Gründung eines Studierendenverbandes oder eines Studierendenclubs beantragen und die Anerkennung beantragen.

Anerkannte Partner unterstützen das studentische Leben, aber sie haben auch einen breiteren Wirkungsbereich, der über die Universität hinausgeht. Anerkannte Partner werden auch als potenzielle Partner für unsere Studierendenvereinigungen und Clubs in Betracht gezogen.

Black circle with thick blue rim. In the circle it says uni.lu students and in the rim you see University of Luxembourg

Logo für anerkannte Studierendenvereinigungen, Clubs und Partner

  • Studierendenvereinigungen

    • Geführt von Studierenden der Uni.lu für Studierende der Uni.lu
    • Status einer VoG
    • Können finanzielle Unterstützung beantragen
  • Studierendenclubs

    • Geführt von Studierenden der Uni.lu für Studierende der Uni.lu
    • Kein VoG-Status erforderlich
  • Studierendenpartner

    • Mindestens ein(e) Studierende(r) der Uni.lu im Vorstand, offen für Studierende der Uni.lu, aber auch für eine breitere Zielgruppe
    • Projekte, an denen sich Studierende beteiligen können, deren eigentliches Ziel aber nicht unbedingt die Studierenden der Uni.lu sind (z. B. Freiwilligenarbeit)

Detaillierte Richtlinien für das Antragsformular

Alle Dokumente sollten in das Büro für studentisches Leben gebracht oder dorthin geschickt werden.

  • Teil eins: Allgemeine Informationen

    1. Geben Sie den offiziellen Namen Ihrer Organisation und ihr Akronym an.
    2. Beschreiben Sie in einigen kurzen Punkten die wichtigsten Ziele und Aufgaben Ihrer Vereinigung. 
      Tipp für eine neue Vereinigung: Versuchen Sie, sich von bestehenden Organisationen abzuheben, indem Sie andere Ziele wählen.
    3. Geben Sie die aktuelle Anzahl der Mitglieder Ihrer Organisation an.
    4. Erläutern Sie in einem Satz die Kriterien, die Sie für die Aufnahme eines neuen Mitglieds in Ihrer Organisation anwenden.
    5. Geben Sie das Datum der Gründung Ihrer Organisation an. Wenn Sie eine neue Organisation anlegen, können Sie das Datum angeben, an dem Sie das Formular zur Beantragung der Anerkennung ausgefüllt haben.
    6. Geben Sie die Kontaktinformationen der Organisation ein (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer).
    7. Wenn Ihre Organisation eine eigene Website, Social-Media-Seite(n) oder anderes hat, geben Sie bitte den/die Link(s) an.
    8. Geben Sie zu guter Letzt Ihre RCSL-Nummer ein (wenn Ihre Organisation eine VoG ist).
  • Teil zwei: Kontaktinformationen des Vorstandes

    1. Füllen Sie alle Informationen über den Vorstand aus (Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Schatzmeister und andere).
  • Teil drei: Aktivitäten und Bedarf für das Semester

    1. Beschreiben Sie Ihre Veranstaltungen des vergangenen Semesters (für bestehende Organisationen) und geplante/abgeschlossene Veranstaltungen für das laufende Semester.
    2. Geben Sie auch Einzelheiten zu Ihren Bedürfnissen an, damit das BSL versuchen kann, diese zu erfüllen.
  • Teil vier: Anlagen

    1. Wenn Sie eine VoG sind: die Satzung Ihrer VoG (nur, wenn Sie eine neue Vereinigung sind oder wenn Sie Ihre Satzung seit Ihrer letzten Einreichung aktualisiert haben).

Nur für Studierendenvereinigungen

Kein Finanzierungsantrag

  • Teil fünf: Anerkennungsvereinbarung (keine Finanzierung)

    1. Füllen Sie alle Felder aus; die gleichen Informationen werden im gesamten Dokument automatisch eingetragen.
    2. Die/der Vorsitzende der Vereinigung muss das Dokument datieren und unterschreiben und auf der letzten Seite ihre/seine Unterschrift, ihren/seinen vollständigen Namen und ihre/seine Position angeben. Alle anderen Seiten müssen nur die Unterschrift der/des Vorsitzenden in der unteren rechten Ecke enthalten.
    3. Die Vereinbarung sollte in zweifacher Ausfertigung (Duplikat) beim Büro für studentisches Leben eingereicht werden.

Mit Finanzierungsantrag

  • Teil fünf (b): Anerkennungs- und Finanzierungsvereinbarung (mit Finanzierungsantrag)

    Wenn Ihr VoG eine finanzielle Unterstützung durch die Universität benötigt, füllen Sie die leeren Felder in den folgenden beiden Dokumenten aus: „Anerkennungs- und Finanzierungsvereinbarung” und „Finanzierungsantrag”.

    1. Die Vereinbarung:
      • Füllen Sie alle Felder aus; die gleichen Informationen werden im gesamten Dokument automatisch eingetragen.
      • Die/der Vorsitzende der Vereinigung muss das Dokument datieren und unterschreiben und auf der letzten Seite ihre/seine Unterschrift, ihren/seinen vollständigen Namen und ihre/seine Position angeben. Alle anderen Seiten müssen nur die Unterschrift der/des Vorsitzenden in der unteren rechten Ecke enthalten.
      • Die Vereinbarung sollte in zweifacher Ausfertigung (Duplikat) beim Büro für studentisches Leben eingereicht werden.
    2. Der Finanzierungsantrag:
      • Fragen Sie die fehlenden Informationen ein und unterschreiben Sie das Formular.

  • Vereinigungen: Sie können einen Zuschuss für ihre Veranstaltungen erhalten, der jedoch NICHT garantiert ist. Um einen Zuschuss zu erhalten, muss die Vereinigung eine Beschreibung ihrer Veranstaltung, die Anzahl der erwarteten Teilnehmer*innen und einen detaillierten Kostenvoranschlag für das beantragte Budget einreichen. Dieser Kostenvoranschlag muss sowohl den Preis pro Artikel (wenn mehrere Artikel gekauft werden) als auch den Gesamtpreis enthalten. Sobald der Budgetantrag eingegangen ist, wird er geprüft, und die Vereinigung erhält eine Rückmeldung über die Höhe des bewilligten Zuschusses. Der Zuschuss wird auf das Bankkonto der Vereinigung überwiesen. Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung bis zu zwei Monate nach der Veranstaltung dauern kann.
    • Antragsfrist: 1 Monat vor der Veranstaltung. Wenn der Antrag zu spät eingereicht wird, behält sich OSL das Recht vor, ihn nicht zu berücksichtigen.
  • Clubs: Sie können auf Antrag einen Zuschuss erhalten, der jedoch NICHT garantiert ist. Das Verfahren für die Beantragung eines Zuschusses ist dasselbe wie für Vereinigungen. Das OSL-Team wird das Verfahren für die Rückerstattung erläutern.
    • Antragsfrist: 1 Monat vor der Veranstaltung. Wenn der Antrag zu spät eingereicht wird, behält sich OSL das Recht vor, ihn nicht zu berücksichtigen.
  • Partner: Sie erhalten KEINE finanzielle Unterstützung von der Universität.

Allgemeine wichtige Anmerkung zum Versicherungsschutz

Als Studierende der Universität Luxemburg sind Sie zivilrechtlich haftpflichtversichert (responsabilité civile) und durch die CNS als Privatperson versichert (da dies eine Voraussetzung für die Immatrikulation an der Universität ist).

Sie sind jedoch nicht versichert, wenn Sie als Vereinigung oder Club eine Veranstaltung organisieren. Um abgesichert zu sein, sollten Sie als VoG eine Haftpflichtversicherung abschließen (nur für Studierendenvereinigungen möglich). Auf Anfrage kann die Universität einen Kostenvoranschlag von ihrem eigenen Versicherungsanbieter einholen, aber die Kosten gehen zu Lasten der Vereinigung. Da Clubs keinen VoG-Status haben, ist die Organisation von Großveranstaltungen auf dem Campus ohne die Beteiligung einer Studierendenvereinigung nicht möglich.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, aber zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, dies zu tun, wenn Sie beabsichtigen, als Studierendenvereinigung Veranstaltungen zu organisieren.

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