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Vorurteile in der europäischen Strafjustiz aufdecken

  • Fakultät für Recht, Wirtschaftswissenschaften und Finanzwirtschaft (FDEF)
    31 März 2026
  • Kategorie
    Forschung
  • Thema
    Rechtswissenschaft

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.“ – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 7. 

Aber sind wir alle vor dem Gesetz wirklich gleich? Die Postdoktorandin Ashlee Beazley geht der Hypothese nach, dass die Identität eines Angeklagten eine Rolle dabei spielt, wie er vom Strafrechtssystem behandelt wird. 

Mit einem komparativen und interdisziplinären Ansatz untersucht sie versteckte Vorurteile und verschleierte Diskriminierung in der Strafjustiz von vier europäischen Rechtsordnungen (Belgien, Frankreich, Irland und Luxemburg). Dabei stellt sie die Frage, ob das Gesetz universell und fair auf alle Angeklagten angewendet wurde – unabhängig von Merkmalen wie ethnischer Herkunft, Geschlecht, sozialer Schicht, Sexualität usw. 

Gerechtigkeit je nach Belieben?

Kritische Rassen- und Intersektionalitätstheorien (CRIT) wurden in den Vereinigten Staaten entwickelt, um zu erklären, dass das Gesetz in Wirklichkeit nicht so neutral oder objektiv ist, wie es scheint. Dieser Theorie nach hängt Diskriminierung – sei es aufgrund der Rasse oder einer Kombination (Intersektion) von Identitätsmerkmalen –nicht nur mit persönlichen Meinungen und Handlungen zusammen, sondern ist auch strukturell in öffentlichen Institutionen wie dem Bildungssystem, dem Gesundheitssystem oder dem (Straf-)Justizsystem vorhanden.

„Die Vorstellung, dass der Staat Menschen unterschiedlich behandelt, ist schwer zu verdauen. Wir alle möchten glauben, dass Regeln eine inhärente Rationalität besitzen.”

Ashlee Beazley

Postdoctoral researcher

Lesen Sie den Beitrag auf Englisch und Französisch weiter.

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