Zulassungskriterien

Ihre Situation

  • Sie möchten sich für einen Bachelorstudiengang bewerben
  • Sie sind ein Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz oder kein EU-Bürger, jedoch mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg
  • Sie verfügen über eines der folgenden Dokumente:
    • Abschluss einer Sekundarstufe in Luxemburg
    • Abschluss einer Fachoberschule in Luxemburg
    • Abschluss einer klassischen oder allgemeinen Sekundarstufe
    • europäisches Schulzeugnis

Ihre Kriterien

  • Diplom

    Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung für den gewählten Studiengang Ihr Sekundärstufenzertifikat noch nicht erhalten haben, können Sie Ihre Bewerbung dennoch online einreichen. Bitte halten Sie auch in diesem Fall die gesetzte Frist ein.

    Die Anerkennung oder Gleichwertigkeit des Abschlusszeugnisses der Sekundarstufe durch das luxemburgische Ministerium für nationale Bildung, Kinder und Jugend ist für Bewerber mit folgenden Abschlüssen obligatorisch:

    • Internationales Baccalauréat
    • IGCSE, A- und AS-Niveaus
    • Jedes Diplom, das nicht vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend ausgestellt wurde (z. B. das französische oder das amerikanische Diplom)

    Vorgehensweise:

    Wenn Ihre Bewerbung positiv beantwortet wird, erhalten Sie eine mit Auflagen verbundene Zulassung. Sie haben bis zum 15. November des ersten Studiensemesters Zeit, um Ihr Diplom über unsere Plattform einzureichen. Sie erhalten anschließend Ihr definitives Zulassungsschreiben.

    Sollten Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können, kann die Bewerbung nicht auf das nächste akademische Jahr verschoben werden.
    In diesem Fall müssen Sie Ihren Bewerbungsantrag erneut stellen und die erforderlichen Dokumente erneut hochladen. Die Regeln für Bewerbungsgebühren, Sprachzertifikate usw. gelten für Sie, ebenso wie für neue Bewerber.
    Die positive Antwort auf eine Bewerbung für ein vorheriges akademische Jahr gewährleistet nicht die Zulassung für folgende Bewerbungen.

  • Frist

    Sie haben bereits eine Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg oder benötigen keine.

    Bitte reichen Sie Ihren Bewerbungsantrag noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist für Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ein, die auf der Webpage des jeweiligen Studiengangs zu finden ist.

    Stellen Sie sicher, dass Sie sich auf die für Ihren Studiengang zutreffende Frist beziehen. Die Fristen sind je nach Studiengang unterschiedlich.

  • Sprachkenntnisse

    Sie müssen die für den gewählten Studiengang angeforderten Sprachkenntnisse nachweisen.

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