Zulassungskriterien

Ihre Situation

  • Sie möchten sich für einen Masterstudiengang bewerben
  • Sie sind kein EU-Bürger und verfügen über keine Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg
  • Sie verfügen über eines der folgenden Dokumente:
    • ein Bachelor-Diplom aus der EU, dem EWR oder der Schweiz (nicht im Rahmen des Bologna-Prozesses anerkannt)
    • oder einen Schulabschluss, der außerhalb der EU ausgestellt wurde

Ihre Kriterien

  • Registrierung von Diplomen

    Wenn Sie Ihr Bachelor-Diplom bis zum Ende der Bewerbungsfrist für Ihren gewählten Studiengang noch nicht erhalten haben, können Sie Ihre Bewerbung nicht online einreichen, da außereuropäische Studierende zur Bewerbung im Besitz ihres Diploms sein müssen.

    Ihr Diplom wird an der Universität Luxemburg für alle Studiengänge akzeptiert, muss aber in das Zertifikatsregister eingetragen werden, das von der Hochschulabteilung im luxemburgischen Ministerium für Hochschulbildung und Forschung geführt wird.

    Wenn Ihre Bewerbung positiv beantwortet wird, erhalten Sie eine Benachrichtigung, die Ihnen die weiteren Schritte erklärt. Sie haben bis zum 15. November Zeit, um Ihre vorläufige Aufenthaltsgenehmigung („autorisation de séjour temporaire“, vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellt) und Ihren Registrierungsnachweis des Ministeriums für Hochschulbildung persönlich in unseren Büros einzureichen. Sie erhalten anschließend Ihr definitives Zulassungsschreiben.

    Wenn Sie diese Dokumente nicht einreichen können, dürfen Sie nicht mehr an der Universität Luxemburg studieren.

    Sollten Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können, kann die Bewerbung nicht auf das nächste akademische Jahr verschoben werden.
    In diesem Fall müssen Sie Ihren Bewerbungsantrag erneut stellen und die erforderlichen Dokumente erneut hochladen. Die Regeln für Bewerbungsgebühren, Sprachzertifikate usw. gelten für Sie, ebenso wie für neue Bewerber.
    Die positive Antwort auf eine Bewerbung für ein vorheriges akademische Jahr gewährleistet nicht die Zulassung für folgende Bewerbungen.

  • Frist

    Sie müssen ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg beantragen.

    Bürger, die nicht aus der EU stammen, müssen Ihren Bewerbungsantrag noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist einreichen, die auf der Webpage des jeweiligen Studiengangs zu finden ist.

    Stellen Sie sicher, dass Sie sich auf die für Ihren Studiengang zutreffende Frist beziehen. Die Fristen sind je nach Studiengang unterschiedlich.

  • Sprachkenntnisse

    Sie müssen die für den gewählten Studiengang angeforderten Sprachkenntnisse nachweisen.

  • Aufenthaltsgenehmigung

    Nachdem Sie für den gewünschten Studiengang zugelassen wurden, müssen Sie ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg beantragen. Dieser Antrag muss direkt bei der luxemburgischen Regierung und vor dem 1. Julie gestellt werden.

    Für Nicht-EU-Studenten: Im Falle der Zulassung müssen Sie Ihr Strafregister beantragen, um das Einwanderungsverfahren durchzuführen. Wir empfehlen Ihnen dringend, das Strafregister Ihres Wohnsitzlandes im Voraus anzufordern, um das Verfahren beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zu beschleunigen. Wir schlagen vor, dass Sie dieses Dokument spätestens Anfang April anfordern, auch wenn Sie das Ergebnis Ihrer Bewerbung noch nicht erhalten haben.

  • Zahlung der Studiengebühren

    Sie zahlen Ihre Studiengebühren, sobald Sie in Luxemburg ankommen. Der zu zahlende Betrag ist auf der Webseite Ihres Studienganges zu finden.

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