Studium Akademische Angelegenheiten

Teilzeitstudium

Studienbewerber und Studierende in einem Vollzeit-Bachelor- oder Masterstudiengang an der Universität können bei der Bewerbung für oder Wiedereinschreibung in ihren Studiengang einen Wechsel in den Status eines Teilzeitstudierenden beantragen. Für Teilzeitstudierende werden das Pensum und die jährlichen ECTS-Kreditpunkte um die Hälfte reduziert und die maximal zulässige Studiendauer verlängert.

Soweit es der Studienplan zulässt, können Teilzeitstudierende die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen in ihrem Studiengang wählen. Bestimmte Einschränkungen sind möglich. Bevor Sie den Status eines Teilzeitstudierenden beantragen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Direktor/der Direktorin Ihres Studienzweigs oder mit dem Studiengangsadministrator zu sprechen, um sich über mögliche Optionen und Konsequenzen zu informieren.

  • Wenn Sie ein Drittstaatsangehöriger sind und Ihr Aufenthaltstitel von Ihrem Studierendenstatus abhängt, haben Sie keinen Anspruch auf den Status eines Teilzeitstudierenden.
  • Der Teilzeitstatus stellt keine Befreiung von einem verpflichtenden Auslandsaufenthalt dar.
  • Teilzeitstudierende müssen Lehrveranstaltungen belegen, die mindestens 30 ECTS-Kreditpunkten pro Studienjahr entsprechen. Sie dürfen pro Studienjahr maximal 40 ECTS-Kreditpunkten entsprechende Lehrveranstaltungen besuchen.

Weitere Informationen über die Auswirkungen des Teilzeitstatus auf den Studienfortschritt und die maximale Studiendauer erhalten Sie bei Ihrem Studiengangsadministrator.

Bewerbung
Jede Person, die sich für einen Studiengang bewirbt, kann bei der Online-Bewerbung über das Zulassungsportal den Status eines Teilzeitstudierenden beantragen. Bereits an der Universität eingeschriebene Studierende können ihren Status bei der Wiedereinschreibung für das kommende Semester ändern.

Diesen Beitrag teilen