Anerkennung von Studierendenpartnern
- Mindestens eine(n) Studierende(n) der Uni.lu im Vorstand, offen für Studierende der Uni.lu, aber auch für eine breitere Zielgruppe
- Projekte, an denen sich Studierende beteiligen können, deren Endziel aber nicht unbedingt die Uni.lu-Studierenden sind (z. B. Freiwilligenarbeit)
Anerkannte Partner unterstützen das studentische Leben, aber sie haben auch einen breiteren Wirkungsbereich, der über die Universität hinausgeht. Anerkannte Partner werden auch als potenzielle Partner für unsere Studierendenvereinigungen und Clubs in Betracht gezogen.
- Der Antrag auf Anerkennung muss von derzeitigen Studierenden der Universität Luxemburg gestellt werden.
- Mindestens ein aktuelles Vorstandsmitglied muss ein(e) derzeit eingeschriebene(r) Studierende(r) sein.
- Anerkannte Partner werden auch als Kooperationspartner für unsere bestehenden Studierendenvereinigungen und Clubs in Betracht gezogen. Sie sollten daher für die Organisation ihrer Aktivitäten die Zusammenarbeit mit anerkannten Studierendenvereinigungen anstreben.
- Die Kernaktivitäten eines neuen anerkannten Partners stehen nicht im Widerspruch zu den Werten der Universität Luxemburg.
- Der anerkannte Partner muss allen Studierenden der Universität Luxemburg offen stehen.
- Der anerkannte Partner darf nicht einen bereits von der Universität angebotenen Service nachahmen.
- Anerkannte Partner dürfen keinen politischen oder religiösen Zweck verfolgen.
- Die Dienstleistungen und organisierten Veranstaltungen des anerkannten Partners richten sich auch an eingeschriebene Studierende der Universität Bachelor- oder Master-Studierende oder Promotionsstudierende).
- Anerkannte Partner müssen für die kommenden Jahre nachhaltig sein.
Angebotene Dienstleistungen
- Reservierung kleiner Räume
- Werbung auf der Facebook-Seite des Büros für studentisches Leben
- Auf der Website gelistet
Nicht angebotene Dienstleistungen
- Einladung zum Welcome Day und Tag der offenen Tür. Alternative: Liste in Taschen/vor Ort bereitgestellt
- Einladung zum Students in Action Day
- Webseite auf Uni.lu
- Uni.lu-E-Mail-Adresse
- Monatliche Sitzung der Vorsitzenden
- Jährliche finanzielle Unterstützung von der Vizerektorin für akademische Angelegenheiten, wenn fristgerecht beantragt (600 €)
- Kann bei der Studierendenabteilung weitere finanzielle Unterstützung beantragen (außergewöhnliches Ereignis)
- Größere Veranstaltungen (Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen)
- Ausnahme: in Zusammenarbeit mit einer anerkannten Studierendenvereinigung
Antragsformular für einen Studierendenpartner