Anerkennung von Studierendenclubs
- Geführt von Studierenden der Uni.lu für Studierende der Uni.lu
- Kein VoG-Status erforderlich
Studierendenclubs werden nur anerkannt, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Der Antrag auf Anerkennung muss von derzeitigen Studierenden der Universität Luxemburg gestellt werden.
- Die Mitglieder von Studierendenclubs müssen regulär an der Universität Luxemburg immatrikulierte Studierende sein, wobei ein Drittel des Vorstandes aus Beschäftigten der Universität Luxemburg bestehen kann.
- Die Kernaktivitäten eines neuen Studierendenclubs dürfen sich nicht mit einer bestehenden Vereinigung überschneiden oder den Werten der Universität Luxemburg zuwiderlaufen.
- Clubs müssen allen Studierenden der Universität Luxemburg offen stehen.
- Clubs dürfen nicht einen aktuellen Dienst der Universität nachahmen.
- Clubs dürfen keinen politischen oder religiösen Zweck verfolgen.
- Die Dienstleistungen des Clubs und die von ihm organisierten Veranstaltungen sollten sich hauptsächlich an die an der Universität eingeschriebenen Studierenden (Bachelor- oder Master-Studierende oder Promotionsstudierende) richten.
Angebotene Dienstleistungen
- Reservierung kleiner Räume
- Werbung auf der Facebook-Seite des Büros für studentisches Leben
- Auf der Website gelistet
- • Können bei der Studierendenabteilung weitere finanzielle Unterstützung beantragen (außergewöhnliche Ereignisse oder Ausgaben), die von Fall zu Fall gewährt wird (bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein: Bankkonto, Versicherung, Sicherheitsfragen, die vorher geklärt werden müssen)
Nicht angebotene Dienstleistungen
- Größere Veranstaltungen (wenn Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind)
- Ausnahme: in Zusammenarbeit mit einer anerkannten Studierendenvereinigung
- Einladung zum Welcome Day und Tag der offenen Tür. Alternative: Liste in Taschen/vor Ort bereitgestellt
- Einladung zum Students in Action Day
- Webseite auf Uni.lu
- Uni.lu-E-Mail-Adresse
- Monatliche Sitzung der Vorsitzenden
- Jährliche finanzielle Unterstützung von der Vizerektorin für akademische Angelegenheiten, wenn fristgerecht beantragt (600 €)
- Größere Veranstaltungen (wenn Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind)
Antragsformular für einen Studierendenclub