Mehr als nur das Studium Soziales Leben

Anerkennung von Studierendenclubs

  • Geführt von Studierenden der Uni.lu für Studierende der Uni.lu
  • Kein VoG-Status erforderlich

Studierendenclubs werden nur anerkannt, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Antrag auf Anerkennung muss von derzeitigen Studierenden der Universität Luxemburg gestellt werden.
  • Die Mitglieder von Studierendenclubs müssen regulär an der Universität Luxemburg immatrikulierte Studierende sein, wobei ein Drittel des Vorstandes aus Beschäftigten der Universität Luxemburg bestehen kann.
  • Die Kernaktivitäten eines neuen Studierendenclubs dürfen sich nicht mit einer bestehenden Vereinigung überschneiden oder den Werten der Universität Luxemburg zuwiderlaufen.
  • Clubs müssen allen Studierenden der Universität Luxemburg offen stehen.
  • Clubs dürfen nicht einen aktuellen Dienst der Universität nachahmen.
  • Clubs dürfen keinen politischen oder religiösen Zweck verfolgen.
  • Die Dienstleistungen des Clubs und die von ihm organisierten Veranstaltungen sollten sich hauptsächlich an die an der Universität eingeschriebenen Studierenden (Bachelor- oder Master-Studierende oder Promotionsstudierende) richten.

Angebotene Dienstleistungen

  • Reservierung kleiner Räume
  • Drucken
  • Werbung auf der Facebook-Seite des Büros für studentisches Leben
  • Auf der Website gelistet
  • • Können bei der Studierendenabteilung weitere finanzielle Unterstützung beantragen (außergewöhnliche Ereignisse oder Ausgaben), die von Fall zu Fall gewährt wird (bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein: Bankkonto, Versicherung, Sicherheitsfragen, die vorher geklärt werden müssen)

Nicht angebotene Dienstleistungen

  • Größere Veranstaltungen (wenn Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind)
    • Ausnahme: in Zusammenarbeit mit einer anerkannten Studierendenvereinigung
  • Einladung zum Welcome Day und Tag der offenen Tür. Alternative: Liste in Taschen/vor Ort bereitgestellt
  • Einladung zum Students in Action Day
  • Webseite auf Uni.lu
  • Uni.lu-E-Mail-Adresse
  • Monatliche Sitzung der Vorsitzenden
  • Jährliche finanzielle Unterstützung von der Vizerektorin für akademische Angelegenheiten, wenn fristgerecht beantragt (600 €)
  • Größere Veranstaltungen (wenn Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind)

Antragsformular für einen Studierendenclub

Lesen Sie unsere detaillierten Richtlinien für das Antragsformular

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