Anerkennung von Studierendenvereinigungen
- Geführt von Studierenden der Uni.lu für Studierende der Uni.lu
- VoG-Status
Studierendenvereinigungen werden nur anerkannt, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Der Antrag auf Anerkennung muss von derzeitigen Studierenden der Universität Luxemburg gestellt werden.
- Die Vorstandsmitglieder von Studierendenvereinigungen müssen regulär an der Universität Luxemburg immatrikulierte Studierende sein, wobei ein Drittel des Vorstandes aus Beschäftigten der Universität Luxemburg bestehen kann.
- Eine Studierendenvereinigung kann die offizielle Adresse der Universität als Sitz wählen, aber in diesem Fall muss die Satzung der Universität zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor die Anerkennung der VoG (d.h. die Anerkennung als gemeinnütziger Verein) beantragt werden kann.
- Die Kernaktivitäten einer neuen Studierendenvereinigung dürfen sich nicht mit einer bestehenden Vereinigung überschneiden oder den Werten der Universität Luxemburg zuwiderlaufen.
- Die Vereinigungen müssen allen Studierenden der Universität Luxemburg offen stehen.
- Vereinigungen dürfen nicht einen aktuellen Dienst der Universität nachahmen.
- Vereinigungen dürfen keinen politischen oder religiösen Zweck verfolgen.
- Die Dienstleistungen der Vereinigung und die von ihr organisierten Veranstaltungen sollten sich hauptsächlich an die an der Universität eingeschriebenen Studierenden (Bachelor- oder Master-Studierende oder Promotionsstudierende) richten.
- Vereinigungen müssen für die kommenden Jahre nachhaltig sein.
- Nur Studierendenvereinigungen, die eine große Gruppe von Studierenden (mindestens 50) vertreten, kommen für eine finanzielle Unterstützung in Frage.
- Reservierung kleiner Räume
- Werbung auf der Facebook-Seite des Büros für studentisches Leben
- Auf der Website gelistet
- Einladung zum Welcome Day und Tag der offenen Tür
- Einladung zum Students in Action Day
- Können eine Webseite auf Uni.lu beantragen
- Monatliche Sitzung der Vorsitzenden
- Jährliche finanzielle Unterstützung von der Vizerektorin für akademische Angelegenheiten, wenn fristgerecht beantragt (600 €)
- Können bei der Studierendenabteilung weitere finanzielle Unterstützung beantragen (außergewöhnliche Ereignisse oder Ausgaben), die von Fall zu Fall gewährt wird (bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein: Bankkonto, Versicherung, Sicherheitsfragen, die vorher geklärt werden müssen)
- Möglichkeit größerer Veranstaltungen (wenn Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind)
Wie gründet man einen gemeinnützigen Verein (ASBL) in Luxemburg?
Ausführliche Informationen über die Gründung eines gemeinnützigen Vereins finden Sie online [zur Erinnerung: eine Anerkennung als Studierendenvereinigung ist nur mit einem ASBL/gemeinnützigen Vereinsstatus möglich].
Falls nützlich, finden Sie hier eine Vorlage (FR) [siehe unten auf der Seite] für die Satzung eines gemeinnützigen Vereins, die von der Agence du Bénévolat bereitgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die ASBL nach ihrer offiziellen Anerkennung durch das RCS (Registre des Commerces et des Sociétés) auch im RBE (Registre des Bénéficiaires Effectifs) eintragen muss und beide Register bei Bedarf regelmäßig aktualisieren muss.
Neue Vereinigungen: Bevor Sie irgendwelche Schritte einleiten, wenden Sie sich bitte an das Büro für studentisches Leben unter osl@uni.lu.
Anwendung
Mit Antrag auf finanzielle Unterstützung
Abgesehen von den oben genannten Kriterien müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Der Jahresbericht und der Jahresfinanzbericht müssen innerhalb der vereinbarten Frist eingereicht werden.
- Die Studierendenvereinigung muss eine große Gruppe von Studierenden vertreten (mindestens 50 Studierende).
- Die Mindestanzahl der Mitglieder beträgt 15 Studierende.
- Letzter Termin für die Beantragung finanzielle Unterstützung ist der 15. Oktober des jeweiligen akademischen Jahres. Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, sollte der VoG-Status auch vom RCS (Registre de commerce et des Sociétés) genehmigt werden oder die Genehmigung sollte zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags noch ausstehen.
- Jede neue Studierendenvereinigung kann erst für das nächste akademische Jahr finanzielle Unterstützung beantragen (rückwirkende Zahlung).
- Die Vereinbarung sollte in zweifacher Ausfertigung (Duplikat) beim Büro für studentisches Leben eingereicht werden.
Ohne Antrag auf finanzielle Unterstützung
- Anträge auf Anerkennung können während des gesamten akademischen Jahres berücksichtigt werden.
- Die Vereinbarung sollte in zweifacher Ausfertigung (Duplikat) beim Büro für studentisches Leben eingereicht werden.