‟ Der Friede der Welt kann nicht gewahrt werden ohne schöpferische Anstrengungen, die der Größe der Bedrohung entsprechen.”
Mit diesen visionären Worten eröffnete der französische Außenminister Robert Schuman am 9. Mai 1950 seine historische Erklärung. Er schlug die kühne Idee vor, dass europäische Nationen ihre Souveränität über die Kohle- und Stahlproduktion gemeinsam ausüben sollten, um Kriege „nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich“ zu machen. Die Schuman-Erklärung pflanzte den Keim der heutigen Europäischen Union.
Die Rechtsstaatlichkeit: Europas Grundpfeiler
75 Jahre später blickt Europa nicht nur auf den errungenen Frieden und die Einheit zurück, sondern auch auf die Prinzipien, die diese Erfolge getragen haben – allen voran: die Rechtsstaatlichkeit. Die Vorstellung, dass das Recht – und nicht willkürliche Macht – das öffentliche Leben bestimmt.
In der Europäischen Union ist die Rechtsstaatlichkeit die Grundlage für gegenseitiges Vertrauen: zwischen den Mitgliedstaaten, den Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern. Sie trägt die justizielle Zusammenarbeit, die Marktintegration und die Freizügigkeit über Grenzen hinweg. Ohne sie würde das Fundament der europäischen Zusammenarbeit zu bröckeln beginnen.
Heute jedoch ist die Rechtsstaatlichkeit wachsenden Herausforderungen ausgesetzt:
- In Teilen Europas wird die richterliche Unabhängigkeit infrage gestellt – mit Auswirkungen auf die Rechtssicherheit.
- Grundrechte geraten auf nationaler Ebene zunehmend unter politischen Druck.
- Digitale Plattformen erschweren die Durchsetzung gemeinsamer Standards.
- Geopolitische Spannungen untergraben die externe Glaubwürdigkeit der Union als Hüterin von Demokratie und Rechtsordnung.
Am Luxembourg Centre for European Law (LCEL) stellte dieses Jubiläum eine naheliegende, aber dringliche Frage: