Studienprogramme

Lebenslanges Akademisches Lernen

Allgemeine Zulassungsbedingungen

  • mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung (Vollzeit) in einem für den Bachelor in Sozial- und Erziehungswissenschaften relevanten Tätigkeitsbereich;
  • Luxemburgischer allgemeiner oder technischer Sekundarschulabschluss oder ein gleichwertiges anerkanntes Diplom. Ist das Sekundardiplom nicht vom luxemburgischen Bildungsministerium ausgestellt, muss eine Anerkennung beim Bildungsministerium beantragt werden;
  • Deutsch- und Französischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens. Akademische Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 sind erforderlich. Sprachzeugnisse werden verlangt, falls das Diplom außerhalb der EU ausgestellt wurde oder wenn Deutsch und Französisch nicht während der Schulzeit unterrichtet wurden.

Spezifisches Auswahlverfahren

Vollständige Bewerbungsunterlagen für den Studienzweig „Lebenslanges Akademisches Lernen“ werden separat von einer Prüfungskommission nach festgelegten Auswertungskriterien bewertet und benotet, wobei die erworbenen Diplome, das Motivationsschreiben, der Essay, die Berufserfahrung (einschließlich Praktika und ehrenamtliche Tätigkeiten) im sozialen und pädagogischen Bereich, die abgeschlossenen Ausbildungen sowie das soziale, pädagogische, kulturelle, politische und sportliche Engagement berücksichtigt werden.

Registrierung

  1. Registrieren Sie sich online innerhalb der vorgegebenen Fristen. Kreuzen Sie dabei das Feld „VAE“ (Validation des Acquis de l’Expérience/ Anerkennung von erworbenen Kompetenzen) an.
  2. Weisen Sie im Betreff Ihres Motivationsschreibens darauf hin, dass Sie sich für den Studienzweig „Lebenslanges Akademisches Lernen“ bewerben.
  3. Vervollständigen Sie Ihre Bewerbung, indem Sie alle im Zulassungsverfahren angeforderten Dokumente unter strikter Einhaltung der Vorgaben einreichen.

Studienorganisation

Der Studienzweig „Lebenslanges Akademisches Lernen“ erlaubt verschiedene Anpassungen des Studiums, die eine größere Flexibilität ermöglichen:

  • durch die VAE – Anerkennung von erworbenen Kompetenzen – können Sie von einer Anzahl von Lehrveranstaltungen befreit werden. Je nach Fall können zwischen 37 und 90 ECTS anerkannt werden (von insgesamt 180 ECTS).
  • Sie profitieren von einer persönlichen Betreuung während des Studiums.
  • Sie sind flexibler in der Gestaltung Ihres Studienverlaufs.

Die Studiendauer ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. Je nach Anzahl der Befreiungen, die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens genehmigt wurden, sollten für Vollzeitstudierende mindestens 4 Semester vorgesehen werden, um den Studienzweig “Lebenslanges Akademisches Lernen“ abzuschließen. Als Teilzeitstudierende werden mindestens 8 Semester benötigt.

Anmerkung: Die Kurse finden tägsüber statt, daher ist das Studienprogramme mit einer Vollzeitbeschäftigung nicht möglich.

Anerkennung erworbener Kompetenzen (VAE)

Bewerbungsberechtigung

  • mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung (Vollzeit) in einem für den Bachelor in Sozial- und Erziehungswissenschaften relevanten Tätigkeitsbereich;
  • und/oder Nachweis für erbrachte universitäre Studien- und Prüfungsleistungen aus vorherigen Studien im Bereich Sozial- und Erziehungswissenschaften;
  • Bewerbung für einen Studienplatz im Bachelor der Sozial- und Erziehungswissenschaften.

Eine Anerkennung der beruflichen oder akademischen Leistungen berechtigt von bestimmten Lehrveranstaltungen befreit zu werden, die durch das Verfahren als gleichwertig anerkannt wurden.

Es wird empfohlen vor Einreichung des Antrags, das Studienprogramm und die Kursbeschreibungen des Bachelors in Sozial- und
Erziehungswissenschaften zu prüfen, um die Möglichkeit einer VAE selbst zu beurteilen.

Mehr über die VAE-Prozedur erfahren Sie unter dem Menüpunkt ‚Zulassung‘.

Verfahren

Bewerber:innen, die zum Bachelor in Sozial- und Erziehungswissenschaften zugelassen wurden, können den Antrag zur Anerkennung von beruflichen oder akademischen Kompetenzen stellen, indem sie das entsprechende Antragsformular ausfüllen.

Mögliche Anerkennungen werden den Bewerber:innen vor Beginn des Wintersemesters mitgeteilt.

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