Zulassungskriterien

Ihre Situation

  • Sie möchten sich für einen Bachelorstudiengang bewerben
  • Sie sind ein Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz oder kein EU-Bürger, jedoch mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg
  • Sie haben einen Schulabschluss, der außerhalb der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurde

Ihre Kriterien

  • Diplom
    Diplomäquivalenz

    Um sich für einen Bachelorstudiengang bewerben zu können, müssen Sie Ihr Diplom beim luxemburgischen Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend einreichen und gleichwertig anerkennen lassen.

    Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung für den gewählten Studiengang Ihr Gleichwertigkeitszertifikat noch nicht erhalten haben, können Sie Ihre Bewerbung dennoch online einreichen. Bitte halten Sie auch in diesem Fall die gesetzte Frist ein.

    Wenn Ihre Bewerbung positiv beantwortet wird, erhalten Sie eine mit Auflagen verbundene Zulassung. Sie haben bis zum 15. November des ersten Studiensemesters Zeit, um Ihr Zertifikat, Ihre Abschrift und das Gleichwertigkeitszertifikat über unsere Plattform einzureichen. Sie erhalten anschließend Ihr definitives Zulassungsschreiben.

    Wenn Sie diese Dokumente nicht einreichen können, dürfen Sie nicht mehr an der Universität Luxemburg studieren.

    Sollten Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können, kann die Bewerbung nicht auf das nächste akademische Jahr verschoben werden.
    In diesem Fall müssen Sie Ihren Bewerbungsantrag erneut stellen und die erforderlichen Dokumente erneut hochladen. Die Regeln für Bewerbungsgebühren, Sprachzertifikate usw. gelten für Sie, ebenso wie für neue Bewerber.
    Die positive Antwort auf eine Bewerbung für ein vorheriges akademische Jahr gewährleistet nicht die Zulassung für folgende Bewerbungen.

  • Frist

    Sie haben bereits eine Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg oder benötigen keine.

    Bitte reichen Sie Ihren Bewerbungsantrag noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist für Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ein, die auf der Webpage des jeweiligen Studiengangs zu finden ist.

    Stellen Sie sicher, dass Sie sich auf die für Ihren Studiengang zutreffende Frist beziehen. Die Fristen sind je nach Studiengang unterschiedlich.

  • Sprachkenntnisse

    Sie müssen die für den gewählten Studiengang angeforderten Sprachkenntnisse nachweisen.

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