Videoüberwachung
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Zweck und Rechtsgrundlage
Die Universität Luxemburg hat ein CCTV-System (Videoüberwachung) auf ihrem gesamten Campus eingeführt.
Das für die Sicherheit zuständige Personal der Universität Luxemburg ist für die gesamte Verwaltung und den Betrieb des CCTV-Systems verantwortlich, einschließlich der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Installation, Aufzeichnung, Überprüfung und Überwachung.
Die Zwecke des CCTV-Systems sind folgende:
- Vorfälle (Diebstähle, Brände, Bombendrohungen, Unfälle usw.) zu verhindern, reduzieren, aufzudecken und zu untersuchen;
- die Sicherheit von Mitarbeiter:innen, Studierenden und Besuchern zu gewährleisten;
- Unterstützung bei der Untersuchung von mutmaßlichen Verstößen gegen die Universitätsvorschriften durch Mitarbeiter:innen oder Studierende.
Der Einsatz der Videoüberwachung ist durch die folgenden Gesetze gerechtfertigt:
- Artikel 6(1)(f) der DSGVO, da es im berechtigten Interesse der Universität und des Universitätspersonals, der Studierenden und Dritter ist, die Sicherheit auf dem Universitätsgelände zu gewährleisten;
Das CCTV-System ist nicht dafür vorgesehen, Bewegungen des Personals, Produktionsprozesse, Abteilungen oder Arbeitszeiten am Arbeitsplatz zu überwachen.
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Wer wird überwacht?
- Universitätspersonal (einschließlich Zeitpersonal) und/oder Studierende
- Dritte: Lieferanten, Besucher und/oder Dienstleistungsanbieter
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Was wird überwacht?
- Haupteingänge von Gebäuden
- Notausgänge
- Kritische Bereiche
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Zugang zu CCTV-Aufzeichnungen
Auf das Videomaterial dürfen nur die folgenden Personen zugreifen:
Universität Luxemburg:
- Für die Sicherheit an der Universität Luxemburg zuständiges Personal (Live-Bilder und Aufnahmen)
Dritte:
- Sicherheitspersonal (nur Live-Bilder)
- Externe Unternehmen nur zu Wartungszwecken (Live-Bilder und Aufnahmen)
- Fonds Belval (nur Live-Bilder der Gemeinschaftsbereiche von Belval)
Wenn die Bilder als Beweismittel oder für eine Untersuchung benötigt werden, können die folgenden Parteien Zugang zu den aufgezeichneten Aufnahmen erhalten:
- Management
- Für die Sicherheit an der Universität Luxemburg zuständiges Personal
- Die Polizei
- Die Rettungsdienste
- Öffentliche Behörden (auf Anfrage)
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Aufbewahrung der Bilder
Die Bilder der Videoüberwachung werden nicht länger als 30 Tage nach dem Aufzeichnungsdatum aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Bilder automatisch gelöscht. Die Aufbewahrungsdauer wird ausnahmsweise auf Antrag einer Justizbehörde oder der von einer Justizbehörde beauftragten Polizei verlängert.
Weitere Informationen über Ihre Rechte und wie Sie uns kontaktieren können: