Korrektes akademisches Verhalten
Mit der Immatrikulation an der Universität Luxemburg verpflichten sich alle Studierenden zur Einhaltung des Nutzungsleitfadens (Charte des usagers – siehe erster Anhang der Studienordnung/Règlement des études der Universität), darunter auch Artikel 15:
„Ab Beginn bis zum Ende ihres Studiums an der Universität sind alle Nutzer verpflichtet, die Grundsätze der intellektuellen Redlichkeit einzuhalten und insbesondere nicht auf Plagiate, Betrug oder andere rechtswidrige oder der akademischen Integrität widersprechenden Methoden zurückzugreifen.“
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Akademisches Fehlverhalten oder Unehrlichkeit sind Verstöße gegen die akademische Integrität. Bei Bachelor- und Masterstudiengängen handelt es sich im Allgemeinen um Versuche, sich mit unlauteren oder unerlaubten Mitteln einen akademischen Vorteil zu verschaffen, zumeist im Zusammenhang mit Prüfungen oder anderen Formen der Bewertung. Akademisches Fehlverhalten kann unbeabsichtigt sein, beispielsweise wenn es auf Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit zurückzuführen ist.
An der Universität Luxemburg gibt es keine Toleranz für akademisches Fehlverhalten jeglicher Art. Alle Anschuldigungen akademischen Fehlverhaltens werden untersucht. Bestimmte Verstöße gegen die akademische Integrität, und zwar Betrug, Betrugsversuch und Plagiat, können Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben (siehe unten). Je nach der Schwere des Verstoßes können Sanktionen verhängt werden.
Die Universität nimmt alle Disziplinarverfahren ernst und hält dabei die folgenden Grundsätze ein:
- den Grundsatz der Unschuldsvermutung,
- den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens,
- den Grundsatz der Achtung des Rechts, sich gegen eine Anschuldigung zu verteidigen,
- den Grundsatz, dass eine Sanktion eindeutig gerechtfertigt sein muss,
- den Grundsatz, dass eine Sanktion in einem angemessenen Verhältnis zur Art des begangenen Verstoßes stehen muss.
Mehr über akademisches Fehlverhalten
Betrug ist eine Form des akademischen Fehlverhaltens, bei der die Ergebnisse einer Prüfung oder einer anderen summativen Beurteilung gefälscht oder verzerrt werden. Versuchter Betrug wird genauso ernst genommen wie vollendeter Betrug. Betrug kann bei jeder Art von Beurteilung stattfinden, einschließlich bei schriftlichen oder mündlichen Prüfungen an der Universität, bei Online-Prüfungen und Hausarbeiten. Je nach Art der Beurteilung kann der Betrug unterschiedliche Formen haben.
Betrug umfasst insbesondere die folgenden Verstöße gegen die akademische Integrität:
- die Verwendung oder Konsultation von nicht erlaubtem Material (z. B. Smartphone oder Spickzettel),
- unerlaubte Kommunikation mit anderen Prüflingen, einschließlich einer Weitergabe von Notizen,
- Ersuchen von Hilfe bei Dritten während einer Prüfung,
- Verwendung von nicht zugelassenen Anwendungen oder Websites bei einer Online-Prüfung (Fernprüfung),
- Kopieren eines beliebigen Teils einer Prüfungsarbeit,
- Nutzung eines Ghostwriters oder von mithilfe eines Chatbots/künstlicher Intelligenz generierter oder geänderter Inhalte,
- Identitätsbetrug, z. B. Fälschung einer Unterschrift, Falschdarstellung, sich für eine andere Person ausgeben oder Identitätsdiebstahl.
Studierende müssen stets darauf achten, dass sie alle geltenden Prüfungsregeln verstanden haben. Im Zweifelsfall sind ihr Lehrveranstaltungsleiter oder die Aufsichtsperson zu fragen.
Ein Plagiat ist die Verwendung einer Arbeit oder eines Teils einer Arbeit eines anderen Autors ohne ordnungsgemäße Angabe der Quelle, d. h. man gibt das Werk einer anderen Person als das eigene aus.
Beispiele für Plagiate:
- ein Zitat aus einem fremden Werk nicht mit Anführungszeichen versehen,
- vorgeben, zu paraphrasieren, während tatsächlich wörtlich zitiert wird (wortwörtliches Abschreiben), oder anderweitig nicht angemessen zu paraphrasieren,
- die Quelle einer zitierten oder paraphrasierten Arbeit nicht angeben,
- unkorrekte oder unvollständige Zitate,
- Verwendung eines unveröffentlichten Werks einer anderen Person ohne Namensnennung und Erlaubnis oder Übernahme des Werks einer anderen Person und Einreichung unter eigenem Namen,
- eine andere Person eine Arbeit für sich selbst schreiben lassen und sie unter eigenem Namen einreichen („Ghostwriting“),
- Vorlage einer Arbeit als eigene Arbeit, die einen hohen Anteil an zitiertem/kopiertem oder paraphrasiertem Text (Bilder, Diagramme usw.) enthält, selbst wenn ausreichend zitiert wurde und Quellenangaben vorhanden sind.
Die Wiederverwendung (von Teilen) eines Textes, den man zuvor zur Beurteilung eingereicht oder veröffentlicht hat, kann als Selbstplagiat betrachtet werden. Je nach Umfang des wiederverwendeten Materials und den für die jeweilige Lehrveranstaltung und den Studiengang geltenden Regeln kann ein Selbstplagiat als Verstoß gegen die akademische Integrität betrachtet werden und Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben.
Weitere Informationen über akademische Integrität im Kontext schriftlicher Arbeiten und eine Anleitung zur Vermeidung von Plagiaten finden Sie im Leitfaden zu Plagiaten der Universität.
Wird ein Studierender des Betrugs oder Plagiats beschuldigt, erstellt eine Aufsichtsperson oder ein Mitglied des akademischen Personals einen Bericht, in dem die Einzelheiten des mutmaßlichen Vorfalls dargelegt werden. Der Studierende erhält die Möglichkeit, die eigene Version der Ereignisse in den Bericht aufzunehmen zu lassen. Ihm wird auch angeboten, den Bericht zu unterschreiben, wobei er das Angebot annehmen oder ablehnen kann.
Hat sich der Vorfall während einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung ereignet, wird dem Studierenden in der Regel die Wahl gelassen, ob er die Prüfung fortsetzen möchte oder nicht.
Betrifft der Vorfall eine zur Beurteilung eingereichte Arbeit, wird das Recht des Studierenden auf eine faire und gerechte Bewertung durch den Betrugs- oder Plagiatsvorwurf nicht beeinträchtigt. Studierende behalten außerdem ihr Recht, ihre Nachweise der Studienleistungen und Noten für Kurse einzusehen, die nicht von dem mutmaßlichen Vorfall betroffen sind.
Alle gemeldeten Fälle von Betrug, versuchtem Betrug und Plagiaten werden untersucht. Das Disziplinarverfahren verläuft in folgenden Phasen:
- Meldung – Ein Bericht wird von der Aufsichtsperson oder dem Kurskorrektor erstellt, der das vermutete Fehlverhalten beobachtet hat. Der/die Studierende wird gebeten, den Bericht zu unterschreiben und kann seine/ihre Darstellung des Vorfalls hinzufügen. Weigert sich der/die Studierende zu unterschreiben, wird dies vermerkt. Der Bericht wird vom/von Direktor/der Direktorin des Studiengangs gegengezeichnet und an das Dekanat sowie an die zuständigen Kurskoordinator/innen weitergeleitet.
- Anhörung – Eine formelle Anhörung findet statt, um den Fall zu prüfen. Bei einem erstmaligen Fehlverhalten wird die Anhörung vom/von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geleitet. Bei wiederholtem Fehlverhalten wird die Anhörung vom Vizerektor für Lehre und Studierende (VRAE) durchgeführt. Die Anhörung findet innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem Bericht statt. Der/die Studierende wird mindestens fünf (5) Werktage im Voraus benachrichtigt und darf von einer Person seiner/ihrer Wahl begleitet werden (deren Angaben müssen mindestens drei Werktage vor der Anhörung eingereicht werden). Alle Beteiligten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Ergebnis – Innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Anhörung erteilt die Disziplinarbehörde eine schriftliche Entscheidung, die dem/der Studierenden per Einschreiben und Universitäts-E-Mail zugestellt wird. Das Ergebnis der Untersuchung kann eines der folgenden sein:
- Einstellung des Verfahrens: Der/die Studierende wird entlastet, und die Bewertung bleibt gültig.
- Leichte Sanktion: Die Bewertung wird annulliert (Note 0), und ein Vermerk wird im Verwaltungsakt des/der Studierenden hinzugefügt.
- Schwere Sanktion: Zusätzlich zur Annullierung wird eine Sanktion gemäß den Universitätsvorschriften verhängt (siehe „Sanktionen“ unten), und ein Vermerk wird im Verwaltungsakt des/der Studierenden hinzugefügt.
In allen bestätigten Fällen wird ein Vermerk im Verwaltungsakt des/der Studierenden hinzugefügt. Zudem muss der/die Studierende im Falle eines Plagiats nach einem erstmaligen Verstoß ein verpflichtendes Plagiatsschulungsprogramm absolvieren.
Disziplinarverfahren können bis zu sechs (6) Monate nach dem Ausscheiden des/der Studierenden aus der Universität eingeleitet werden, außer in Fällen, in denen der rückwirkende Entzug eines Grades anwendbar ist.
In nachgewiesenen Fällen von Betrug, versuchtem Betrug oder Plagiat können gemäß Artikel 43 des Gesetzes vom 27. Juni 2018 folgende Sanktionen verhängt werden:
- Annullierung aller Prüfungsnoten des Moduls oder der gesamten Prüfungssitzung des jeweiligen Semesters;
- Eine Sperre von bis zu fünf Jahren für Prüfungen, die zur Verleihung eines akademischen Grads, Diploms oder Zeugnisses durch die Universität führen;
- Die rückwirkende Aberkennung des von der Universität verliehenen akademischen Grads, Diploms oder Zeugnisses.
In allen bestätigten Fällen wird ein Vermerk imVerwaltungsakt des/der Studierenden hinzugefügt. Zudem muss der/die Studierende im Falle eines Plagiats nach einem erstmaligen Verstoß ein verpflichtendes Plagiatsschulungsprogramm absolvieren.
Disziplinarverfahren können bis zu sechs (6) Monate nach dem Ausscheiden des/der Studierenden aus der Universität eingeleitet werden, außer in Fällen, in denen der rückwirkende Entzug eines Grades anwendbar ist.
Studierende können das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens anfechten, indem sie innerhalb von sieben (7) Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung bei der Widerspruchskommission der Universität Berufung einlegen. Der Widerspruch muss per E-Mail an commission.litiges@uni.lu gesendet werden und mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Persönliche Angaben und Kontaktdaten des Antragstellers: vollständiger Name, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse.
- Angaben zu der Entscheidung, gegen die Widerspruch eingelegt wird: Datum, Form der Bekanntgabe, Name der für die Entscheidung verantwortlichen Person, Studiengang, Benennung als Entscheidung im Rahmen eines Disziplinarverfahrens, Inhalt der Entscheidung und gegebenenfalls verhängte Sanktion.
- Angaben zu den Gründen, weshalb die Entscheidung angefochten wird.
- Geeignete Beweise.
Weitere Informationen über Berufungen bei der Widerspruchskommission