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Anpassungen bezüglich der Prüfungen und des Studienverlaufs

  • Fakultät für Geisteswissenschaften, Erziehungswissenschaften und Sozialwissenschaften (FHSE)
    Universität / Zentralverwaltung und Rektorat
    10 April 2020
  • Kategorie
    Universität

Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände, denen sich die Universität Luxemburg im Sommersemester 2020 gegenübersieht, ist es notwendig, eine Reihe von internen Regeln für die Bewertung und den Studienfortschritt der Studierenden vorübergehend anzupassen.

Die Änderungen des Prozesses der Beurteilung und des Studienfortschritts der Studierenden wurden festgelegt, um die unvermeidlichen Auswirkungen der gegenwärtigen Gesundheitskrise auf die Kurse und Beurteilungen abzuschwächen.

Es wird erwartet, dass die Studierenden, die ihr Studium in diesem Semester abschließen sollen, dazu in der Lage sein werden und bis zum Ende des Kalenderjahres 2020 ihren Abschluss machen können.

Die folgenden Regelungen wurden von Catherine Léglu, Vizerektorin für akademische Angelegenheiten, angekündigt und gelten für alle Studiengänge der Universität für das Sommersemester 2020:

Alle Prüfungen werden aus der Ferne stattfinden, außer in sehr spezifischen Fällen, für die eine physische Anwesenheit unerlässlich ist.

Die 50%-Regel (30 ECTS) für den Übergang vom ersten in das zweite Studienjahr für alle Studierenden, die im akademischen Jahr 2019/20 mindestens 1 ECTS-Credit im akademischen Jahr 2019/20 erworben haben, wird am Ende des Wintersemesters 2020/21 angewendet, d.h. 30 ECTS-Credits müssen bis zum Ende des dritten Studiensemesters (für einen Vollzeitstudenten) erworben worden sein.

Lehrveranstaltungen und Prüfungen können bis zum 4. September 2020 stattfinden. Den Zeitplan und die Termine erhalten Sie von Ihrem Studiengangsleiter.

Prüfungswiederholungen können ausnahmsweise während des Semesters angeboten werden. Ob dies möglich ist, entscheidet die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter.

Prüfungsversuche, die nicht bestanden werden (Note <10), werden nicht gezählt.

Für Studierende, für die das Sommersemester 2019/20 das letztmögliche Semester gewesen wäre, um ihr Studium zu beenden (maximale Studiendauer), wird das Sommersemester 2020 bei der Berechnung der maximalen Studiendauer nicht berücksichtigt.

Der Kalender des laufenden akademischen Jahres (2019/20) bleibt unverändert. Die Studienanforderungen (wie angepasst oder bestätigt) bleiben für alle in den Kurs eingeschriebenen Studierenden bestehen. Studierende erhalten keine ECTS-Punkte, wenn sie nicht alle obligatorischen Kursanforderungen erfüllen, die vom Kurskoordinator mitgeteilt wurden.

Die Pflicht zur Teilnahme an Präsenzkursen wird aufgehoben. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie an online angebotenen Kursen teilnehmen und versäumte Kurse nachholen.

Falls ein Dozent erkrankt und die Lehrveranstaltung unterbrochen wird, können Studierende in den betroffenen Klassen ein ABS-J (Abwesenheit aus wichtigem Grund) erhalten.

Für den Fall, dass der Studiengang ein Pflichtpraktikum beinhaltet, das nicht bis zum 31. August 2020 abgeschlossen werden kann, sollte der Studierende in Absprache mit dem Studiengangsleiter in der Lage sein, Ersatzarbeit zu leisten.

Weitere Inforrmationen zum Fernunterricht und den Examen auf remote.uni.lu/study-remotely.

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