Zulassung

Diplomanerkennung

Anerkennung von Sekundarschulabschlüssen (Gleichwertigkeit von Diplomen)

Alle Bewerber*innen, deren Sekundarschulabschluss nicht vom luxemburgischen Bildungsministerium ausgestellt wurde, müssen einen Antrag auf Anerkennung ihres Diploms beim luxemburgischen Bildungsministerium stellen.

Wer ist betroffen?

  • Alle Bewerber*innen der folgenden Sekundarschulen in Luxemburg, die nicht dem offiziellen Lehrplan des luxemburgischen Bildungsministeriums folgen:
    • International School (International Baccalaureate)
    • École privée Grandjean
    • St. George’s International School
    • Lycée français du Luxembourg (Vauban)
    • Fräi-ëffentlech-Waldorfschoul Lëtzebuerg
    • OTR International School
    • Weitere Schulen können ebenfalls betroffen sein, abhängig von ihrem Lehrplan (zum Beispiel Schulen, die IGCSE AS- und A-Levels anbieten oder ein französisches oder amerikanisches Diplom vergeben).
  • Alle Bewerber*innen mit einem Sekundarschulabschluss einer Institution in einem der Unterzeichnerstaaten des Pariser Abkommens über die Anerkennung von Diplomen oder der Lissabon-Konvention über die Anerkennung von Diplomen.
  • Alle Bewerber*innen mit einem Sekundarschulabschluss aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.
  • Alle Bewerber*innen mit einem Diplom, das außerhalb der EU/des EWR erworben wurde.

Hinweis: Für dieses Verfahren müssen die Bewerber*innen im Besitz eines Sekundarschulabschlusses oder Diploms sein.

Anerkennung von Hochschulabschlüssen (Registrierung im Zertifikatsregister)

Zur Vorbereitung auf die Einschreibung in einen Masterstudiengang an der Universität Luxemburg muss jeder Studierende, der nicht im Besitz eines Bachelorabschlusses ist, der mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten entspricht (gemäß dem Bologna-Qualifikationsrahmen), von einer Hochschuleinrichtung in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt wurde, von den zuständigen Behörden dieses Staates anerkannt worden sein, wobei der Studierende über einen von denselben zuständigen Behörden anerkannte Bescheinigung verfügt und die Registrierung seines Diploms bei der Hochschulabteilung des vom Ministerium für Hochschulwesen und Forschung in Luxemburg geführten Zeugnisregisters beantragt.

Weitere Informationen über diesen Vorgang finden unter folgendem Link:

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