Ihre Situation
- Sie möchten sich für einen Masterstudiengang bewerben
- Sie sind Staatsangehörige*r eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz oder eine nicht-europäische Staatsangehörige/ein nicht-europäischer Staatsangehöriger mit einer gültigen luxemburgischen Aufenthaltsgenehmigung
- Sie verfügen über eines der folgenden Diplome:
- ein Bachelor-Diplom aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, das nicht im Rahmen des Bologna-Prozesses anerkannt ist
- ein Abschluss aus einem Nicht-EU-Land
Ihre Kriterien
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Diplom
Wenn Sie Ihr Bachelor-Diplom oder Ihr Leistungsnachweiszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung für das gewählte Studienprogramm noch nicht erhalten haben, können Sie Ihre Bewerbung dennoch innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen, auch ohne das Diplom.
Sollten Sie sich ohne Vorlage einer Kopie Ihres Diploms bewerben, müssen Sie Ihr Diplom sowie das endgültige Notenzeugnis nachreichen, falls Ihnen eine bedingteZulassung erteilt wird. Die Einschreibung kann erst abgeschlossen werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
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Register der Titel (Anerkennung des Bachelor-Diploms)
Ihr Bachelor-Diplom wird von der Universität anerkannt, vorausgesetzt, dass es vom luxemburgischen Ministerium für Forschung und Hochschulbildung auf Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens anerkannt ist. Sie müssen die Eintragung Ihres Diploms in das Register der Titel beim luxemburgischen Ministerium für Forschung und Hochschulbildung beantragen.
Das Titelregister ist bei der Bewerbung für den von Ihnen gewählten Studiengang nicht erforderlich, da es erst nach Ihrer Zulassung zur Universität beim Ministerium für Forschung und Hochschulbildung beantragt werden kann. Die vollständigen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Link :
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Nachweis von Sprachkenntnissen
Alle Bewerberinnen müssen die erforderliche Sprachkompetenz in allen Unterrichtssprachen ihres gewählten Studienprogramms nachweisen. Die Sprachvoraussetzungen für jedes Programm, basierend auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), sind auf der jeweiligen Programmseite aufgeführt. Werden mehrere Sprachen angegeben, handelt es sich um ein mehrsprachiges Programm, und Bewerberinnen müssen die Kenntnisse in allen aufgeführten Sprachen nachweisen, sofern nicht anders angegeben.
Bewerber*innen, die die erforderliche Sprachkompetenz in allen Unterrichtssprachen bis zum Bewerbungsschluss nicht nachweisen können, sind für den betreffenden Bewerbungszyklus nicht zulassungsberechtigt.
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Bewerbungsfrist
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Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein
Wenn Ihre Bewerbung vom Auswahlkomitee angenommen wird, erhalten Sie:
- ein endgültiges Zulassungsschreiben, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind
- ein bedingtes Zulassungsschreiben, wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind (z. B. fehlendes Diplom oder Leistungsnachweis, endgültiges Notenzeugnis, Nachweis der Krankenversicherung usw.). Die fehlenden Unterlagen müssen Sie über das Bewerbungsportal bis zum 15. November Ihres ersten Studiensemesters hochladen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie das endgültige Zulassungsschreiben.
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Wenn Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Einschreibungen nicht auf zukünftige Studienjahre übertragen werden können. Wenn Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können, müssen Sie den Zulassungsprozess mit einer neuen Studierenden-ID erneut durchlaufen und alle erforderlichen Unterlagen erneut hochladen. Ihre neue Bewerbung unterliegt den zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen, einschließlich Bewerbungsgebühren und Zulassungsvoraussetzungen.
Die Annahme einer Bewerbung für ein Studienjahr garantiert keine Annahme in zukünftigen Jahren.
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