Zulassungskriterien

Ihre Situation

  • Sie möchten sich für einen Bachelorstudiengang bewerben
  • Sie sind Staatsangehörige*r eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz oder eine nicht-europäische Staatsangehörige/ein nicht-europäischer Staatsangehöriger mit einer gültigen luxemburgischen Aufenthaltsgenehmigung
  • Sie verfügen über ein „Diplôme de technicien“ (Technikerdiplom) sowie ein Zertifikat über den Abschluss der vorbereitenden Module

Ihre Kriterien

  • Diplom

    Ihr Diplom wird für eine begrenzte Anzahl von Bachelor-Studienprogrammen anerkannt, vorausgesetzt, dass Sie die vorbereitenden Module abgeschlossen haben.

    Sie können sich für ein Studienprogramm bewerben, wenn der Bereich, in dem Sie Ihr „Diplôme de technicien“ und die vorbereitenden Module absolviert haben, für das Fach des gewünschten Studienprogramms relevant ist und wenn Sie alle Zulassungskriterien erfüllen.

    Division für das Diplôme de technicien Zulässige Bachelor-Studiengänge (vorbehaltlich der Prüfung durch den Auswahlausschuss)
    Division Administration et commerce– Bachelor in Business Administration
    – Bachelor en Comptabilité et Fiscalité
    Division Commerce électronique– Bachelor in Business Administration
    – Bachelor en Comptabilité et Fiscalité
    Division Vente et gestion– Bachelor in Business Administration
    – Bachelor en Comptabilité et Fiscalité
    Division informatique– Bachelor in Applied Information Technology
    – Bachelor in Computer Science
    Division Smart technologies– Bachelor im Ingenieurwesen
    Division Mécanique générale– Bachelor im Ingenieurwesen
    Division Génie civil– Bachelor im Ingenieurwesen
    Division Mécatronique– Bachelor im Ingenieurwesen
    Division Smart Buildings & energies
    (anciennement « Équipement énergétique et technique des bâtiments »)
    – Bachelor im Ingenieurwesen

    Wenn Sie Ihr Diplom und das Zertifikat über den Abschluss der vorbereitenden Module zum Zeitpunkt der Bewerbung für das gewählte Studienprogramm noch nicht erhalten haben, können Sie Ihre Bewerbung dennoch innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen, auch ohne das Diplom und das Zertifikat.

    Sollten Sie sich ohne Vorlage einer Kopie Ihres Diploms und des Zertifikats bewerben, müssen Sie Ihr Diplom, das Zertifikat über den Abschluss der vorbereitenden Module sowie das endgültige Notenzeugnis nachreichen, falls Ihnen eine bedingte Zulassung erteilt wird. Die Einschreibung kann erst abgeschlossen werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

  • Nachweis von Sprachkenntnissen

    Alle Bewerberinnen müssen die erforderliche Sprachkompetenz in allen Unterrichtssprachen ihres gewählten Studienprogramms nachweisen. Die Sprachvoraussetzungen für jedes Programm, basierend auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), sind auf der jeweiligen Programmseite aufgeführt. Werden mehrere Sprachen angegeben, handelt es sich um ein mehrsprachiges Programm, und Bewerberinnen müssen die Kenntnisse in allen aufgeführten Sprachen nachweisen, sofern nicht anders angegeben.

    Bewerber*innen, die die erforderliche Sprachkompetenz in allen Unterrichtssprachen bis zum Bewerbungsschluss nicht nachweisen können, sind für den betreffenden Bewerbungszyklus nicht zulassungsberechtigt.

  • Bewerbungsfrist

    • Die Fristen können je nach Studienprogramm variieren. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung
      innerhalb der für EU-/EWR-/Schweizer Kandidat*innen geltenden Frist ein, wie sie in hrem
      Bewerbungsportal angegeben ist.

  • Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein

    Wenn Ihre Bewerbung vom Auswahlkomitee angenommen wird, erhalten Sie:

    • ein endgültiges Zulassungsschreiben, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind
    • ein bedingtes Zulassungsschreiben, wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind (z. B. fehlendes Diplom oder Leistungsnachweis, Zertifikat über den Abschluss der vorbereitenden Module, endgültiges Notenzeugnis, Nachweis der Krankenversicherung usw.). Die fehlenden Unterlagen müssen Sie über das Bewerbungsportal spätestens bis zum 15. November Ihres ersten Studiensemesters hochladen. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie das endgültige Zulassungsschreiben.
  • Wenn Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können

    Bitte beachten Sie, dass unvollständige Einschreibungen nicht auf zukünftige Studienjahre übertragen werden können. Wenn Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können, müssen Sie den Zulassungsprozess mit einer neuen Studierenden-ID erneut durchlaufen und alle erforderlichen Unterlagen erneut hochladen. Ihre neue Bewerbung unterliegt den zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen, einschließlich Bewerbungsgebühren und Zulassungsvoraussetzungen.

    Die Annahme einer Bewerbung für ein Studienjahr garantiert keine Annahme in zukünftigen Jahren.

Fügen Sie diese Seite über die folgende Schaltfläche Ihren Favoriten hinzu

Diesen Beitrag teilen