Wechsel des Studiengangs oder Verlassen der Universität
Wechsel des Studiengangs
Studierende, die von einem Studiengang zu einem anderen wechseln möchten, müssen:
- sich während der Bewerbungsfrist für den gewünschten Studiengang bewerben und für den Studiengang zugelassen werden,
- innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn des Wintersemesters die Studierenden-Dienststelle über die Absicht des Studiengangwechsels informieren.
Die Studierenden-Dienststelle kann diese Änderung nur bestätigen, wenn sie vom Direktor/von der Direktorin des Studienzweigs genehmigt wurde.
Zwischen Winter- und Sommersemester ist kein Wechsel des Studiengangs möglich.
Ausscheiden aus einem Studiengang (Verlassen der Universität)
Studierende, die Ihre Einschreibung beenden möchten, müssen dies der Studierenden-Dienststelle über das Serviceportal für Studierende mitteilen und ihren Studierendenausweis bei der Studierenden-Dienststelle zurückgeben.
Bereits gezahlte Studiengebühren können nicht erstattet werden.
Die Studierenden-Dienststelle kann auf Anfrage eine Bescheinigung über die Beendigung der Einschreibung ausstellen.