Studium Akademische Angelegenheiten

Wechsel des Studiengangs oder Verlassen der Universität

Wechsel des Studiengangs

Studierende, die von einem Studiengang zu einem anderen wechseln möchten, müssen: 

  • sich während der Bewerbungsfrist für den gewünschten Studiengang bewerben und für den Studiengang zugelassen werden,
  • innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn des Wintersemesters die Studierenden-Dienststelle über die Absicht des Studiengangwechsels informieren.

Die Studierenden-Dienststelle kann diese Änderung nur bestätigen, wenn sie vom Direktor/von der Direktorin des Studienzweigs genehmigt wurde.

Zwischen Winter- und Sommersemester ist kein Wechsel des Studiengangs möglich.

Ausscheiden aus einem Studiengang (Verlassen der Universität)

Studierende, die Ihre Einschreibung beenden möchten, müssen dies der Studierenden-Dienststelle über das Serviceportal für Studierende mitteilen und ihren Studierendenausweis bei der Studierenden-Dienststelle zurückgeben.

Bereits gezahlte Studiengebühren können nicht erstattet werden.

Die Studierenden-Dienststelle kann auf Anfrage eine Bescheinigung über die Beendigung der Einschreibung ausstellen.

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