Zulassung

Nachweis der Sprachkenntnisse

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen das erforderliche Kompetenzniveau in allen Unterrichtssprachen des gewählten Studiengangs an der Universität Luxemburg nachweisen. Die für jeden Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse sind auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs angegeben, basierend auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Wenn auf der Webseite des Studiengangs mehrere Sprachen aufgeführt sind, bedeutet dies, dass der Studiengang mehrsprachig ist und die Bewerberinnen und Bewerber einen Nachweis der Kenntnisse in allen aufgeführten Sprachen erbringen müssen, sofern nicht anders angegeben.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Sprachkenntnisse auf eine oder mehrere der folgenden Arten nachweisen:

NachweisBedingungen für den Nachweis der Sprachkompetenz
Luxemburgisches Sekundarschulabschlusszeugnis, ausgestellt vom
Ministerium für nationale Bildung
– Der Sekundarschulabschluss wurde vor weniger als 5 Jahren erworben. 

– Die Hauptunterrichtssprache(n) des Sekundarschulabschlusses entsprechen der/den Unterrichtssprache(n) des gewählten Studiengangs. 

– Dem Sekundarschulabschlusszeugnis sind die Notenübersichten der letzten 3 Jahre der Sekundarstufe beizufügen.

– Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung verfügbar, ist dem Sekundarschulabschlusszeugnis die Sprachenübersicht beizufügen. Je nach Studiengang können spezifische Anforderungen hinsichtlich der Dauer des Sprachunterrichts gelten.
Luxemburgisches Sekundarschulabschlusszeugnis, nicht ausgestellt vom Ministerium für nationale Bildung
(z. B. International Baccalaureate, Cambridge A-Level, Lycée Vauban usw.)
–  Der Sekundarschulabschluss wurde vor weniger als 2 Jahren erworben.

– Die Hauptunterrichtssprache des Sekundarschulabschlusses entspricht einer der Unterrichtssprachen des gewählten Studiengangs.

– Dem Sekundarschulabschlusszeugnis sind die Notenübersichten der letzten drei Jahre der Sekundarstufe beizufügen.
Sekundarschulabschluss außerhalb Luxemburgs erworben–  Der Sekundarschulabschluss wurde vor weniger als 2 Jahren erworben.

– Die Hauptunterrichtssprache des Sekundarschulabschlusses entspricht einer der Unterrichtssprachen des gewählten Studiengangs.

– Dem Sekundarschulabschlusszeugnis sind die Notenübersichten der letzten drei Jahre der Sekundarstufe beizufügen.
Von der Universität Luxemburg anerkanntes Sprachzertifikat– Das Sprachzertifikat wurde vor weniger als 2 Jahren erworben.
– Das Zertifikat wird von der Universität Luxemburg anerkannt.
– Alle vier Sprachkompetenzen wurden geprüft.
– Das erforderliche Sprachniveau gemäß den Vorgaben des Studiengangs ist erreicht.
– Das Zertifikat muss über die offizielle Plattform der ausstellenden Institution überprüfbar sein.
 
Weitere Einzelheiten sind dem Abschnitt „Von der Universität Luxemburg akzeptierte Sprachzertifikate“ zu entnehmen, der die vollständigen Kriterien enthält.

NachweisBedingungen für den Nachweis der Sprachkompetenz
Hochschulabschluss oder
Erfolgsbescheinigung
(Bachelor- oder Masterniveau)
– Der Hochschulabschluss bzw. die Erfolgsbescheinigung wurde innerhalb der letzten 2 Jahre erworben; zudem muss das letzte Studiensemester ebenfalls vor weniger als 2 Jahren abgeschlossen worden sein.

– Die Unterrichtssprache des Hochschulabschlusses muss einer der Unterrichtssprachen des gewählten Studiengangs entsprechen.

– Dem Hochschulabschlusszeugnis ist eine Bescheinigung oder eine Notenübersicht beizufügen, aus der die Unterrichtssprache eindeutig hervorgeht.

Für nicht EU-Bewerber/-innen können ausschließlich abgeschlossene Hochschulabschlüsse oder Erfolgsbescheinigungen als Nachweis akzeptiert werden; laufende oder abgebrochene Studien werden nicht berücksichtigt.
Von der Universität Luxemburg anerkanntes Sprachzertifikat– Das Sprachzertifikat wurde vor weniger als 2 Jahren erworben.
– Das Zertifikat wird von der Universität Luxemburg anerkannt.
– Alle vier Sprachkompetenzen wurden geprüft.
– Das erforderliche Sprachniveau gemäß den Vorgaben des Studiengangs ist erreicht.
– Das Zertifikat muss über die offizielle Plattform der ausstellenden Institution überprüfbar sein.
 
Weitere Einzelheiten sind dem Abschnitt „Von der Universität Luxemburg akzeptierte Sprachzertifikate“ zu entnehmen, der die vollständigen Kriterien enthält.

NachweisBedingungen für den Nachweis der Sprachkompetenz
Hochschulabschluss oder
Erfolgsbescheinigung
(Bachelor- oder Masterniveau)
– Der Hochschulabschluss bzw. die Erfolgsbescheinigung wurde innerhalb der letzten 2 Jahre erworben; zudem muss das letzte Studiensemester ebenfalls vor weniger als 2 Jahren abgeschlossen worden sein.

– Die Unterrichtssprache des Hochschulabschlusses muss einer der Unterrichtssprachen des gewählten Studiengangs entsprechen.

– Dem Hochschulabschlusszeugnis ist eine Bescheinigung oder eine Notenübersicht beizufügen, aus der die Unterrichtssprache eindeutig hervorgeht.

Für nicht EU-Bewerber/-innen können ausschließlich abgeschlossene Hochschulabschlüsse oder Erfolgsbescheinigungen als Nachweis akzeptiert werden; laufende oder abgebrochene Studien werden nicht berücksichtigt.
Von der Universität Luxemburg anerkanntes Sprachzertifikat– Das Sprachzertifikat wurde vor weniger als 2 Jahren erworben.
– Das Zertifikat wird von der Universität Luxemburg anerkannt.
– Alle vier Sprachkompetenzen wurden geprüft.
– Das erforderliche Sprachniveau gemäß den Vorgaben des Studiengangs ist erreicht.
– Das Zertifikat muss über die offizielle Plattform der ausstellenden Institution überprüfbar sein.
 
Weitere Einzelheiten sind dem Abschnitt „Von der Universität Luxemburg akzeptierte Sprachzertifikate“ zu entnehmen, der die vollständigen Kriterien enthält.

Anmerkung

Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen behält sich das Zulassungsbüro das Recht vor, zusätzliche Informationen zu Ihren Sprachkenntnissen anzufordern.

Die Studienprogramme können spezifische Anforderungen an Sprachzertifikate sowie an die erforderlichen Mindestniveaus festlegen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die offizielle Webseite des jeweiligen Studienprogramms.
 
Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht das erforderliche Kompetenzniveau in allen Unterrichtssprachen erreicht haben, sind für diesen Zulassungszyklus nicht zugelassen.

Besondere Fälle

Studierende, die aus einem Land mit zwei offiziellen Verwaltungssprachen stammen und ihre gesamte Schulbildung in einer dieser beiden Sprachen absolviert haben, müssen für diese Sprache kein Sprachzertifikat vorlegen.

Wenn jedoch die zweite Sprache ebenfalls für die Zulassung zu einem unserer Programme nachgewiesen werden muss, ist ein Sprachzertifikat für diese Sprache erforderlich.

Von der Universität Luxemburg anerkannte Sprachzertifikate

Ein Sprachzertifikat wird nur akzeptiert, wenn:

  • das Zertifikat auf der Liste der von der Universität Luxemburg anerkannten Tests steht,
  • das Zertifikat vor weniger als 2 Jahren ausgestellt wurde,
  • alle vier Sprachkompetenzen (Leseverständnis, Hörverständnis, schriftlicher Ausdruck, mündlicher Ausdruck) geprüft wurden,
  • das erforderliche Sprachniveau erreicht wurde,
  • das Zertifikat muss über die offizielle Plattform der ausstellenden Institution überprüfbar sein.

Hinweis: Sprachtests, die nicht auf der anerkannten Liste stehen, wie z. B. Duolingo, werden nicht akzeptiert.

    • TOEFL IBT (internetbasierter Englischtest als Fremdsprache)
    • TOEFL Essentials
    • IELTS Academic (Internationales englisches Sprachtestsystem)
      • Anmerkung: Sowohl IELTS Academic-Ergebnisse aus Prüfungszentren als auch aus Online-Tests werden akzeptiert
    • Cambridge English Qualifications (früher als ESOL bekannt), eine Reihe von Englischprüfungen auf verschiedenen Ebenen:
      • B1 Preliminary (früher als Cambridge English: Preliminary (PET) bekannt)
      • B2 First (früher als Cambridge English: First (FCE) bekannt)
      • C1 Advanced (früher als Cambridge English: Advanced (CAE) bekannt)
      • C2 Proficiency (früher als Cambridge English: Proficiency (CPE) bekannt)
    • Cambridge B1 Business Preliminary
    • Cambridge B2 Business Vantage
    • Cambridge C1 Business Higher

    • TCF (Test de Connaissance du Français)
    • DELF (Diplôme d’Études en Langue Française)
    • DALF (Diplôme Approfondi de Langue Française)
    • TEF Études (Test d’évaluation de français)
      • Hinweis: Für den TEF Études ist die Prüfung „Expression orale“ zwingend erforderlich, damit der Test anerkannt wird.

    • Goethe-Zertifikat
    • Goethe-Test PRO
    • Goethe-Test PRO Pflege
    • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)
    • UNIcert Deutsch

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