Fundraising-Büro

Die Universität hat den Auftrag, durch Lehre Wissen zu vermitteln und durch Forschung Wissen zu produzieren. Neben den traditionellen Finanzierungsmitteln (staatliche Stiftungen, staatliche Partnerschaften usw.) bemüht sich die Universität auch um private Finanzierungsvereinbarungen für Forschung, Ausbildung, Infrastruktur und andere spezifischere Projekte, um ihren Auftrag zu erfüllen.

Das Ziel der Universität ist es, private Mittel für Organisationen und öffentliche Interessen zu mobilisieren. Dies erfolgt sowohl durch Mäzenatentum als auch durch Partnerschaften, wie in der Fundraising-Charta (PDF) beschrieben.

Leitung des Fundraising-Büros

Mäzenatentum – Philanthropie

Mäzenatentum und Philanthropie bezeichnen die materielle Unterstützung eines Projekts oder einer Person für Aktivitäten, die im öffentlichen Interesse durchgeführt werden, ohne dass der Begünstigte eine direkte Gegenleistung erhält.

Diese Unterstützung muss dokumentiert und in eine der folgenden Kategorien eingeordnet werden, wobei die philanthropischen Ziele klar anzugeben sind:

  • Allgemeine oder spezifische Unterstützung von Forschungaktivitäten,
  • Studienprogramme,
  • Beihilfen oder Stipendien für Studierende,
  • Bau von Studentenunterkünften (Sachspenden),
  • Vermächtnisse.

Auch nicht-zweckungebundene Spenden sind möglich.

Sponsoring – Geschäftspartnerschaft

Hierbei kann es sich um eine mehrjährige (üblicherweise für 3 bis 5 Jahre) Verpflichtung eines Unternehmens handeln, einen signifikanten Betrag zur Förderung der Entwicklung von Forschungs- und/oder Lehraktivitäten in einem Bereich bereitzustellen, der für das Unternehmen von Interesse ist.

Sponsoring und Partnerschaften mit Unternehmen können in Form von Lehrstühlen erfolgen. Diese dienen als Plattformen für die Organisation zahlreicher akademischer Aktivitäten durch:

  • Die Verpflichtung eines Mitglieds des Lehrkörpers (akademischer Lehrstuhl);
  • Die Stärkung eines Forschungsteams in einem bestimmten Fachbereich (Forschungslehrstuhl);
  • Die Förderung eines bestimmten Fachgebiets durch akademische und öffentliche Konferenzen, an denen führende Vertreter des Fachgebiets teilnehmen;
  • Die Finanzierung von akademischen oder populärwissenschaftlichen Veranstaltungen für Studierende, Forscher, Fachleute und die breite Öffentlichkeit.

Die Fundraising-Charta der Universität Luxemburg enthält die vom Aufsichtsrat der Universität verabschiedeten Bedingungen und Regeln.

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