Forschung Doktorandenausbildung

Doktoratsbetreuer werden

An der Universität Luxemburg müssen Forscher über die Befugnis zur Betreuung von Doktoranden (bekannt als ADR oder Autorisation à Diriger des Recherches) verfügen, um Doktoranden zu betreuen. Das Universitätsgesetz und die internen Regelungen enthalten weitere Informationen über die Befugnis zur Betreuung von Doktoranden und darüber, wie diese erworben werden kann.

Zulassungskriterien

Die Zulassungskriterien sind in den internen Regelungen der Universität, Titel IV – Forschung, detailliert aufgeführt.

  1. Für Mitarbeitende der Universität: Rang eines Hauptdozenten oder Forschungswissenschaftlers an der Universität Luxemburg.
  2. Für externe Forscher: Die Universität akzeptiert nur Anträge von erfahrenen Forschern, die einer Forschungseinrichtung in Luxemburg angehören, die eine Kooperationsvereinbarung (über die Doktorandenausbildung) mit der Universität unterzeichnet hat.
  3. Alle Bewerber müssen nach ihrer Promotion mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen können.
  4. Zusätzlich zu den Kriterien der internen Vorschriften müssen alle Bewerber für die Betreuung von Doktoranden sowohl über die „erforderlichen“ als auch über die „wünschenswerten“ Fähigkeiten verfügen, die dem Profil R3 „Established Resercher“ (etablierter Forscher) des European Framework for Research Careers entsprechen.

Wie erlangt man die Berechtigung zur Betreuung von Doktoranden?

Lesen Sie die Anweisungen im Antragsformular sorgfältig durch und wenn Sie:

  • einer Fakultät angehören, stellen Sie sicher, dass Sie ein Unterstützungsschreiben Ihres Dekans einholen;
  • einem Interdisziplinären Zentrum angehören: Stellen Sie sicher, dass Sie ein Unterstützungsschreiben vom Direktor Ihres interdisziplinären Zentrums erhalten;
  • einem der luxemburgischen Institute angehören, stellen Sie bitte sicher, dass Sie zwei Unterstützungsschreiben einholen:
    • eines von einem Vertreter des Instituts mit Führungsfunktion;
    • eines von einer/m Professor/in der an der Universität Luxemburg in einem mit Ihrem ADR-Antrag verwandten Fachbereich tätig ist.

Ihre Bewerbung wird von einem Ausschuss bewertet, der sich aus internen und externen Mitgliedern zusammensetzt. Bitte beachten Sie, dass Ihrer Einheit/Institution für die externe Bewertung, die derzeit über die Europäische Wissenschaftsstiftung (ESF) abgewickelt wird, etwa 2200 € in Rechnung gestellt werden. Die Gutachten sind vertraulich und werden den Bewerbern nicht zur Verfügung gestellt. Pro Runde sind mindestens 6 Bewerbungen erforderlich.

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 12 Wochen (Verzögerungen werden mitgeteilt). Senden Sie das ausgefüllte Formular an:
a) die Kontaktstelle von Fakultät/IC, wenn Sie ein interner Bewerber der Universität Luxemburg sind.
b) ADRexterne@uni.lu, wenn Sie ein externer Bewerber sind.

Es gibt vier Fristen pro Jahr:

  • 1. März
  • 1. Juni
  • 15. September
  • 1. Dezember

Sobald Ihnen die Betreuungsrechte für Doktoranden zuerkannt wurden und Sie Doktoranden zu betreuen haben, erhalten Sie vom Doktoratsbüro (BED) weitere Informationen über die Immatrikulation Ihrer Doktoranden, die Rolle des Betreuungsausschusses (Thesis Supervision Committee) bei der Überwachung des Fortschritts und das Verfahren zur Verteidigung der Dissertation.

Kontakt

Für Mitarbeiter der Universität Luxemburg

  • Fakultät für Geisteswissenschaften, Erziehungswissenschaften und Sozialwissenschaften (FHSE)

  • Interdisciplinary Centre for Security, Reliability and Trust (SnT)

Für externe Forscher

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