Betreuer werden
An der Universität Luxemburg müssen Forschende das Recht zur Promotionsbetreuung (ADR, Autorisation à diriger des recherches) haben, um Doktoranden zu betreuen. Das Universitätsgesetz und die Geschäftsordnung enthalten weitere Informationen über das Recht zur Promotionsbetreuung und darüber, wie man es erhält.
Zulassungskriterien
Die Zulassungskriterien sind in den internen Verordnungen der Universität unter Titel IV, Forschung aufgeführt.
- Für Mitarbeiter der Universität: Rang eines Hauptdozenten oder Forschers an der Universität Luxemburg.
- Für externe Forschende: Die Universität nimmt nur Anträge von etablierten Forschern an, die einer Forschungsinstitution in Luxembourg angehören, mit der bereits ein Kooperationsabkommen besteht, welches auch die Doktorandenausbildung beinhaltet.
- Alle Bewerber müssen mindestens drei Jahre Erfahrung nach ihrer Promotion vorweisen können.
- Zusätzlich zu den in den internen Verordnungen genannten Kriterien müssen alle Antragsteller nachweisen, dass sie sowohl über die „notwendigen“ als auch über die relevanten „wünschenswerten“ Fähigkeiten gemäß dem Profil „R3 Established Researcher“ im European Framework for Research Careers verfügen.
Das Recht zur Betreuung von Doktorarbeiten erhalten
Bitte vergewissern Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars, dass Sie zur Beantragung des Rechts zur Betreuung von Doktorarbeiten berechtigt sind. Einzelheiten zu den Voraussetzungen finden Sie im Antragsformular.
Lesen Sie sich die Anweisungen im Antragsformular sorgfältig durch und lassen Sie sich ein Unterstützungsschreiben Ihres Dekans, des Direktors eines interdisziplinären Zentrums oder des Abteilungsleiters (je nach Ihrer Zugehörigkeit) ausstellen.
Ihr Antrag wird von einem aus internen und externen Mitgliedern bestehenden Ausschuss geprüft. Bitte beachten Sie, dass Ihrer Abteilung/Ihrer Einrichtung für die externe Bewertung, die derzeit über die Europäische Wissenschaftsstiftung (European Science Foundation, ESF) abgewickelt wird, Kosten in Höhe von etwa 1.700 Euro entstehen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Bewertungsberichten um vertrauliche Dokumente handelt, die nicht an die Antragsteller weitergegeben werden.
Das Verfahren dauert etwa 12 Wochen (die Antragsteller werden über etwaige Verzögerungen informiert).
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular an:
a) die Kontaktstelle von Fakultät/IC, wenn Sie ein interner Bewerber der Universität Luxemburg sind.
b) ADRexterne@uni.lu, wenn Sie ein externer Bewerber sind.
Es gibt jedes Jahr vier Stichtage:
- 1. März
- 1. Juni
- 15. September
- 1. Dezember
Sobald Ihnen das Recht zur Betreuung von Doktorarbeiten zuerkannt wurde und Sie einen Doktoranden zu betreuen haben, erhalten Sie vom Büro für Doktorandenstudium weitere Informationen über die Registrierung Ihres Kandidaten, die Rolle des Ausschusses zur Betreuung der Dissertation bei der Verfolgung der Fortschritte und über das Verfahren zur Verteidigung der Dissertation.