So schützt das Luxemburger Recht Versuchstiere
Das luxemburgische Landwirtschaftsministerium hat strenge Vorschriften für den Einsatz von Tieren in der Forschung. Der rechtliche Schutz für Versuchstiere übersteigt bei Weitem den für Haus-, Nutz- oder sonstige Tiere.
Die Gesetze zu Tierversuchen in der wissenschaftlichen Forschung sind im Règlement grand-ducal festgehalten, die 2013 im Einklang mit der Europäischen Richtlinie erlassen wurde, und beinhalten Vorschriften zu Haltung, Umgebung, Wohlergehen, Pflege und Gesundheit von Versuchstieren.
Die Zulassung zur Arbeit mit Tieren erfolgt nur mit Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums. Die Projekte werden durch eine Abwägung der Vorteile des geplanten Forschungsprojekts gegen die wahrscheinlichen Kosten zu Lasten des Wohlergehens der Tiere bewertet. Das Landwirtschaftsministerium kann unangekündigte Inspektionen durchführen, um die Einhaltung der Bedingungen der Projektgenehmigungen und der hohen Tierschutzstandards zu kontrollieren. Die Inspektoren können die gesamte Versuchstierhaltung überprüfen, u. a. den Zustand der Tiere und die Haltungsbedingungen, Schulungsunterlagen des Personals sowie die Pflegekultur in jeder Einrichtung auf der Grundlage von Gesprächen mit den Mitarbeitern.
Für die Zulassung von Tierversuchen sind im Vorfeld zwei separate Genehmigungen erforderlich:
- Eine Genehmigung für die Einrichtung, in der die Arbeit durchgeführt werden soll; das LCSB besitzt zwei Genehmigungen für seine Versuchstierhaltungen auf dem Campus Belval;
- Eine Projektgenehmigung für jedes Forschungsprojekt; sie wird nur erteilt, wenn der potenzielle Nutzen ausreichend groß ist, die Forschung nicht mit tierversuchsfreien Methoden durchgeführt werden kann und die Belastung der Tiere auf ein Minimum reduziert wird.
Nachdem ein Projektantrag vom Ethikausschuss für Tierversuche (AEEC) der Universität Luxemburg geprüft und genehmigt wurde, wird er dem Landwirtschaftsministerium zur Genehmigung vorgelegt.
