Interdisziplinäres Zentrum Luxembourg Centre for European Law (LCEL)

Forschung

Das Luxembourg Centre of European Law (LCEL) wurde 2024 als interdisziplinäres Zentrum der Universität Luxemburg gegründet und trat die Nachfolge des Max-Planck-Instituts (MPI) Luxemburg für Internationales, Europäisches und Regulatorisches Verfahrensrecht an. Seine Mission ist es, Spitzenforschung zu betreiben, die aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen aufgreift, die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Europäischen Recht zu fördern und zu seiner Weiterentwicklung beizutragen. Das Zentrum strebt nach wissenschaftlicher Exzellenz und möchte sich als einer der führenden transnationalen Knotenpunkte für die Erforschung des Europäischen Rechts weltweit etablieren.

Leitziele

Die Ziele des Zentrums sind folgende:

  • herausragende wissenschaftliche Arbeiten im Bereich des Europäischen Rechts zu produzieren,
  • zur Weiterentwicklung und Reform des Europäischen Rechts beizutragen,
  • ein Forum für die Debatte über das EU-Recht und die EU-Politik zu bieten,
  • das akademische Studium des Europäischen Rechts zu fördern.

Das Zentrum verfolgt diese Ziele hauptsächlich durch:

  • die Veröffentlichung von Büchern und Beiträgen in international anerkannten Fachzeitschriften,
  • die Organisation von Konferenzen und wissenschaftlichen Veranstaltungen,
  • die Schaffung eines inklusiven und inspirierenden Forschungsumfelds, das etablierte und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, politische Entscheidungsträger, Richter sowie alle, die sich aktiv an europäischen Fragestellungen beteiligen möchten, zusammenführt.

Das Zentrum verfügt über eine globale Ausrichtung und eine breite Reichweite.
Seine Zielgruppen sind die akademische Wissenschaft, politische Entscheidungsträger, Gerichte, Rechtspraktiker sowie die Zivilgesellschaft. Es nutzt dabei seine Lage in Luxemburg, einem internationalen Finanzzentrum, das den Gerichtshof der Europäischen Union sowie zahlreiche weitere europäische Institutionen beherbergt.

Forschungsbereiche

Der primäre Schwerpunkt des Zentrums liegt auf dem Recht der Europäischen Union. Die Entwicklung der europäischen Integration und des ihr zugrunde liegenden Rechtssystems hat für Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler ebenso wie für Sozialwissenschaften ein überaus fruchtbares, ja nahezu unerschöpfliches Forschungsfeld eröffnet. Neben der Attraktivität des EU-Rechts als Gegenstand theoretischer Forschung kommt seiner Untersuchung auch enorme praktische Bedeutung zu: Es beeinflusst nahezu jeden Bereich des nationalen Rechts und stellt für die Mitgliedstaaten die wichtigste Quelle für Rechtsreformen dar. Zudem prägt es globale Entwicklungen und wirkt sich auf die Rechtsordnungen von Nicht-EU-Staaten aus.

Neben dem EU-Recht fallen auch andere Bereiche unter das Dach des Europäischen Rechts. Dazu gehören die Europäische Menschenrechtskonvention, das Vergleichende Recht, völkerrechtliche Bezüge sowie die Rechtsgeschichte Europas. Der Auftrag des Zentrums ist entsprechend breit gefasst. Wir verstehen uns als eine inklusive wissenschaftliche Gemeinschaft, die offen dafür ist, hochwertige Spitzenforschung zu fördern und weiterzuentwickeln.

Das Forschungsspektrum des Zentrums umfasst sämtliche Bereiche des Europäischen Rechts, darunter:

  • Europäisches Verfassungsrecht und die Governance der EU
  • Grundrechte, die EU-Grundrechtecharta und den gerichtlichen Rechtsschutz
  • die Außenbeziehungen der EU, einschließlich Handel, Außenpolitik und Verteidigung, sowie die damit verbundenen völkerrechtlichen Aspekte,
  • Binnenmarktrecht,
  • Wettbewerbs-, Handels- und Verbraucherrecht,
  • Migrationspolitik,
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
  • Regulierung digitaler Märkte und Künstlicher Intelligenz,
  • die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sowie die Regulierung der Finanzmärkte,
  • Internationales Privatrecht,
  • die Europäische Menschenrechtskonvention,
  • Vergleichendes Recht.

Kern – und Schwerpunktbereiche

Das Zentrum hat die folgenden Felder als vorrangige Forschungsbereiche identifiziert:

  • Europäisches Verfassungsrecht, gerichtlicher Rechtsschutz und EU-Governance,
  • Geopolitik und die Außenbeziehungen der EU, einschließlich GASP, Handel und externe Aspekte des Binnenmarktes,
  • Natur und Nachhaltigkeit,
  • Regulierung digitaler Märkte und Künstlicher Intelligenz,
  • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sowie Finanzmarktregulierung.

Die Auswahl dieser Bereiche beruht auf folgenden Überlegungen:
Erstens handelt es sich um Felder von großer theoretischer und praktischer Bedeutung; zweitens sind es Bereiche, in denen die EU einen besonderen Beitrag geleistet hat und/oder die Bruchlinien möglicher struktureller Veränderungen enthalten; drittens stehen sie in vollem Einklang mit der Mission und den Prioritäten der Universität und tragen zu deren Weiterentwicklung bei.

Diese Schwerpunktbereiche werden die Aktivitäten des Zentrums leiten.
Wir sind uns jedoch bewusst, dass der Aufbau von Expertise Zeit braucht. Unser Ziel ist es, in allen Bereichen Fortschritte zu erzielen und innerhalb der nächsten fünf Jahre in mindestens zwei von ihnen ein substantielles Corpus originärer Forschung aufzubauen. Gleichzeitig schließt die Festlegung dieser Schwerpunkte nicht aus, dass wir auch hervorragende Forschung im weiteren Spektrum des Europäischen Rechts aufnehmen und fördern.

Ausgewählte Forschungsinitiativen

Das Zentrum fördert die Untersuchung transversaler Themen, also Fragestellungen, die spezifische Regulierungsbereiche überschreiten und zur Weiterentwicklung der Wissenschaft in verschiedenen Feldern beitragen können. Vorläufig wurden mehrere potenzielle Forschungsprojekte identifiziert, von denen einige in den kommenden drei Jahren als Schwerpunkte ausgewählt werden sollen. Zudem ist vorgesehen, externe Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen. Als Beispiele umfasst der Pool potenzieller Projekte, ohne darauf beschränkt zu sein, die folgenden.

Wir leben in einer Epoche, in der neue Rechte anerkannt werden, etwa das Recht auf eine saubere Umwelt, die Rechte der Natur, der Tierschutz oder digitale Rechte. Dies führt zu einer „Proliferation von Ansprüchen“ und zu Konkurrenzsituationen zwischen neuen und etablierten Rechten. Zugleich wird das Modell der liberalen Demokratie infrage gestellt, und es ist sowohl in neuen als auch in etablierten Demokratien zu einer Rückentwicklung im Bereich der Rechtsstaatlichkeit gekommen. Diese widersprüchlichen Entwicklungen stellen Herausforderungen dar, die nach weiterer dogmatischer wie auch interdisziplinärer Forschung verlangen.

Zu den relevanten Fragestellungen gehören: Welche Rolle spielt jede Staatsgewalt bei der Abwägung widerstreitender Rechte und Interessen? Welche Aufgaben sollten auf nationaler Ebene wahrgenommen werden und welche auf Ebene der EU oder des internationalen Rechts? Welche Bedeutung und rechtliche Verbindlichkeit haben die Werte des Artikels 2 EUV? Wie verhält es sich mit den Rechten, die in primärrechtlichen Quellen der EU verankert sind, im Vergleich zu jenen, die durch EU-Sekundärrecht geschaffen werden?

In den letzten Jahren hat sich zudem eine Reihe systemischer oder struktureller Grundsätze des EU-Rechts herausgebildet, wie die Prinzipien der Autonomie, des gegenseitigen Vertrauens, der Effektivität und der Solidarität. Was ist die genaue Bedeutung dieser Grundsätze und weshalb haben sie sich als Instrumente richterlicher Methodik entwickelt? In welchem Verhältnis stehen sie zu den traditionellen allgemeinen Grundsätzen des EU-Rechts, etwa dem Schutz der Grundrechte, der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit, und wie lassen sich mögliche Widersprüche mit ihnen ausgleichen?

Verfassungsgerichte befassen sich mit der Abwägung widerstreitender Rechte, Prinzipien und Interessen. Diese Abwägung wirft grundlegende Fragen nach der Gewaltenteilung und den angemessenen Grenzen der richterlichen Zuständigkeit im Verhältnis zur politischen Sphäre auf. Ein besonderes Merkmal des europäischen Konstitutionalismus nach dem Zweiten Weltkrieg besteht darin, dass diese Abwägung nicht ausschließlich den nationalen Gerichten obliegt, sondern auch vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorgenommen wird.

Welche Faktoren berücksichtigt der EuGH bei seiner Abwägung? Inwiefern unterscheiden sie sich, wenn überhaupt, von den Gesichtspunkten, die der EGMR oder der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten heranziehen? Gibt es im Unionsrecht eine „political question doctrine“? Wie sollten unionsrechtliche und nationale Grundrechte gegeneinander abgewogen werden? Wie lassen sich wirtschaftliche und soziale Rechte bestmöglich in Einklang bringen und welche Rolle spielt dabei jede Staatsgewalt?

Darüber hinaus rücken neue geopolitische Entwicklungen die Rolle der Gerichte bei der Lösung von Konflikten, einschließlich Konflikten zwischen Staaten, in den Vordergrund. Auch dies verlangt nach vertiefter wissenschaftlicher Analyse.

Obwohl sich einige Autorinnen und Autoren mit den vom Gerichtshof der Europäischen Union verwendeten Auslegungsmethoden befasst haben, fehlt bislang eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema. Es ist vorgesehen, dass die Forschung in diesem Bereich folgende Fragen behandelt: Welche Auslegungsmethoden wendet der Gerichtshof an? Wie haben sie sich entwickelt? Gewinnt eine bestimmte Methode in bestimmten historischen Epochen an Vorrang und wenn ja, warum? Worin unterscheiden sich seine Methoden von denen nationaler Höchstgerichte, internationaler Gerichte oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte? Verwendet das Gericht der Europäischen Union dieselben Methoden wie der Gerichtshof?

Ein eigenständiges vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickeltes Prinzip ist das Effektivitätsprinzip. Obwohl es in den letzten Jahren zu den am häufigsten herangezogenen Grundsätzen zählt, ist seine Bedeutung alles andere als eindeutig. Man kann nicht weniger als fünf verschiedene Verständnisse von Effektivität unterscheiden. Eine kritische Auseinandersetzung mit diesem Prinzip würde einen originellen Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs leisten und zugleich den Ausgangspunkt für eine breitere Untersuchung der Wirksamkeit des EU-Rechts und der EU-Institutionen bilden, zu der bislang nur wenige juristische Analysen vorliegen.

Die EU erlässt eine Vielzahl von Rechtsakten, die nahezu alle Bereiche wirtschaftlicher Tätigkeit regeln. Doch sind diese Rechtsakte tatsächlich wirksam? Welche Faktoren könnten ihre Wirksamkeit beeinträchtigen? Das Zentrum wird die Möglichkeit prüfen, eine Methodologie zur Bewertung der Wirksamkeit von Rechtsnormen zu entwickeln, und zentrale Reforminitiativen des EU-Rechts auf dieser Grundlage evaluieren. Damit soll ein Schritt über das REFIT-Programm der Kommission hinaus gegangen werden.

Seit dem Vertrag von Lissabon erleben wir die längste Periode ohne Vertragsänderungen seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften. Diese Phase erzwungener verfassungsrechtlicher Konsolidierung wirft wichtige Fragen zur Zukunft der EU-Governance, zur institutionellen Reform und zu schleichenden, stillen Verfassungsänderungen durch Rechtsprechung und verändertes institutionelles Verhalten auf.

Die Forschung im Bereich EU-Governance umfasst unter anderem die Normenhierarchie im Unionsrecht, die Möglichkeiten einer Vertragsänderung, Fragen der Erweiterung sowie institutionelle Reformen. Das Zentrum sollte hier eine führende Rolle übernehmen, indem es die wissenschaftliche Agenda mitgestaltet und wirkungsvolle Forschung zur Thematik der verfassungsrechtlichen Transformation betreibt, zum Beispiel durch eine Neubewertung der Zuständigkeiten der EU, die Skizzierung möglicher künftiger institutioneller Strukturen oder die Analyse der Systeme zur Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Zur EU-Governance gehört auch die Untersuchung des europäischen Gesetzgebungsprozesses. Die Ausarbeitung von EU-Rechtsakten hat sich erheblich gewandelt. Neuere Rechtsinstrumente sind deutlich umfangreicher, detaillierter und stärker präskriptiv. Welche Gründe liegen dieser Entwicklung zugrunde? Benötigen wir die Richtlinie als Rechtsinstrument überhaupt noch?

Umweltschutz und Nachhaltigkeit gehören zu den prägenden Themen unserer Zeit. Die Europäische Union gilt auf diesem Gebiet als Vorreiterin, wobei der Europäische Green Deal das Ziel verfolgt, Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Parallel dazu markieren Umweltrechte eine neue Entwicklungsstufe, wobei zahlreiche wegweisende Fragen derzeit vor nationalen und supranationalen Gerichten weltweit verhandelt werden.

Das Zentrum beabsichtigt, unter anderem folgende Forschungsfelder abzudecken:

a) das Verhältnis zwischen Umweltschutz und Verfassungen,
b) die Rolle der Gerichte bei der Anerkennung von Umweltrechten und -pflichten,
c) eine kritische Bewertung der EU-Initiativen.

Sind die Maßnahmen der EU zweckmäßig? Welchen Einfluss hat das Unionsrecht auf die globale Klimapolitik? In welchem Umfang sind die Akteure der EU fähig und bereit, Nachhaltigkeitspolitik auf europäischer und internationaler Ebene zu gestalten? Welche Kosten für Unternehmen haben Initiativen der Europäischen Union wie die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen mit sich gebracht?

Das Wachstum automatisierter Entscheidungsfindung und Künstlicher Intelligenz hat eine transformative Wirkung auf die Gesellschaft und bringt beispiellose Herausforderungen mit sich. Es handelt sich um ein noch junges Rechtsgebiet, in dem eine lebhafte Debatte geführt wird und in dem normative Standards erst im Entstehen sind. Die Europäische Union hat wichtige Initiativen zur Regulierung digitaler Märkte und der Künstlichen Intelligenz entwickelt.

Wie verhält sich das Modell der Europäischen Union im Vergleich zu den Ansätzen anderer Staaten? Wie beeinflusst die Digitalisierung Demokratie und Menschenrechte? Welche verfassungsrechtlichen Maßstäbe sollten auf automatisierte Entscheidungsfindung Anwendung finden?

Die oben genannten Forschungsthemen sind lediglich beispielhaft. Wir verstehen uns als offene wissenschaftliche Gemeinschaft, die sich der Förderung von Exzellenz in all ihren Formen verpflichtet fühlt. Weitere mögliche Forschungsthemen umfassen eine Untersuchung von Umfang, Bedeutung und Eigenständigkeit der Rechte der Europäischen Union, die Rolle der allgemeinen Rechtsgrundsätze im Unions- und Völkerrecht, die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung einer europäischen Verteidigungspolitik sowie den westlichen Einfluss im Unionsrecht.

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