Studienprogramme Bachelor en Médecine

Zulassung

Um sich für einen Studiengang an der Universität Luxemburg zu bewerben, müssen die Bewerber und Bewerberinnen die allgemeinen Zulassungskriterien für den gewählten Studiengang erfüllen und von dem Studiengang auf der Grundlage der Qualität ihrer Bewerbung ausgewählt werden.

Das Programm im Überblick – 180 ECTS

  • Dauer:
    3 Jahre / 6 Semester
  • Unterrichtssprachen:
    FR + DE + EN
  • Zulassung:
    EU: 1 Feb 2025 – 9 Jul 2025

    Non-EU: 1 Feb 2025 – 30 Apr 2025
  • Gebühren:
    400€/ Sem. (Semester 1,2,3,4,5,6)
  • Format:
    Vollzeit-Programm

Spezifische Informationen für dieses Programm

  • Erforderlicher Abschluss

    Achtung: Kein Dokument außer des Abschlussdiploms und der Schulzeugnisse ist für die Auswahl relevant. Außerschulische Kurse oder Weiterbildungen werden nicht in Betracht gezogen. Es gibt keine Aufnahmeprüfung.

    Schulabschluss: Luxemburgisches „Diplôme de fin d’études secondaires“, vorzugsweise in einer wissenschaftlichen Sektion, oder ein seitens des luxemburgischen Bildungsministeriums als gleichwertig anerkannter ausländischer oder internationaler Schulabschluss

  • Sprachkenntnisse

    Alle Kandidaten müssen ihre Sprachkenntnisse in den Unterrichtssprachen des gewählten Programms an der Universität Luxemburg nachweisen. Der Bachelor in Medizin erfordert die folgenden Sprachniveaus:

    • Deutsch Niveau C1
      • Goethe-Zertifikat
      • Goethe-Test PRO
      • Goethe-Test PRO Pflege
      • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) – Niveau TDN5 ist in allen Bereichen erforderlich, um Niveau C1 zu erreichen
      • UNIcert Deutsch
    • Französisch Niveau C1
      • TCF (Test de Connaissance du français)
      • DELF (Diplôme d’études en Langue française)
      • DALF (Diplôme approfondi de Langue française)
    • Englisch Niveau B2

    Bitte beachten Sie, dass diese Sprachniveaus zum Zeitpunkt Ihrer Zulassung, vor der Bewerbungsfrist, nachgewiesen werden müssen. Es ist nicht möglich, diese Sprachzertifikate später vorzulegen. Wir empfehlen, Ihre Sprachzertifikate vor der Bewerbung an der Universität Luxemburg, zu erwerben.

    Weitere Informationen zu den Sprachanforderungen und akzeptierten Sprachtests finden Sie hier.

    Studierende, die ihre Sekundarschulbildung im Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen haben, können in folgenden Fällen von Zertifikaten befreit werden:
    (Beachten Sie, dass nur die Sekundarschulbildung berücksichtigt wird; wir können keine Jahre in der Grundschule usw. akzeptieren.)

    • Sie haben eine klassische Sekundarschulbildung mit 6 Jahren Unterricht in Französisch und Deutsch absolviert. Ein Sprachzertifikat in Englisch ist nicht erforderlich, da dieses Diplom ein B2-Niveau in Englisch verleiht.
    • Sie haben eine allgemeine Sekundarschulbildung mit 6 Jahren Unterricht in Französisch und Deutsch absolviert. Ein Sprachzertifikat in Englisch ist nicht erforderlich, da dieses Diplom ein B2-Niveau in Englisch verleiht.

    Studierende, die ihre Sekundarschulbildung an europäischen Schulen (Schola Europaea) abgeschlossen haben, mit Französisch und Deutsch als L1 und L2 (unabhängig von der Reihenfolge von L1 und L2), sind von Sprachzertifikaten in Französisch und Deutsch befreit. Wenn Englisch nicht als L3 belegt wurde, muss ein Sprachzertifikat in Englisch (Niveau B2) vorgelegt werden.

    Studierende, die ihre Sekundarschulbildung im Großherzogtum Luxemburg in den folgenden Zweigen abgeschlossen haben, müssen ein Sprachzertifikat für eine oder mehrere Unterrichtssprachen vorlegen:

    • International Baccalaureate: Ein Sprachzertifikat in Deutsch Niveau C1 muss vorgelegt werden
    • IGCSE, AS-levels und A-levels: Ein Sprachzertifikat in Französisch und Deutsch Niveau C1 muss vorgelegt werden

    Studierende, die ein Abibac erworben haben, sind von Sprachzertifikaten befreit, da ihr Programm zweisprachig ist. Ein Sprachzertifikat in Englisch ist nicht erforderlich, da dieses Diplom ein B2-Niveau in Englisch verleiht.

    Jeder andere Kandidat, der seine Sekundarschulbildung in Europa oder in einem Drittland abgeschlossen hat oder nicht den oben genannten Profilen entspricht, muss ein Sprachzertifikat für jede andere Sprache als die primäre Unterrichtssprache des erworbenen Sekundarschuldiploms vorlegen (beachten Sie, dass ein zweisprachiges Studienprogramm, das in den oben genannten Punkten nicht erwähnt wird, nicht akzeptiert werden kann).

    Beispiel: Ein Student, der seine Studien in Frankreich abgeschlossen hat und ein allgemeines Baccalauréat besitzt, muss kein Zertifikat für die französische Sprache vorlegen. Er muss jedoch ein Zertifikat in Deutsch vorlegen.

  • Dokumente

    Nachweis der Sprachkenntnisse (siehe Abschnitt oben)
    Lebenslauf mit Erfahrungen und Interessen
    Motivationsschreiben (das Theme wird bei der Voreinschreibung bekannt gegeben)
    Zeugnisse der letzten drei Jahre des Gymnasiums

  • Auswahlverfahren

    Auswahl auf Basis der eingereichten Dokumente mit Fokus auf die wissenschaftlichen Fächer (maximal 130 Studienplätze):

    • Durchschnittsnote der Abschlussprüfung
    • Noten der wissenschaftlichen Fächer der Abschlussprüfungen
    • Noten der wissenschaftlichen Fächer auf allen den Zeugnissen der letzten 3 Jahre des Gymnasiums
  • Der/die ideale Kantidat/in

    Der/die ideale KandidatIn ist ein(e) AbiturientIn, der/die im selben Jahr die Schule abgeschlossen hat, mit einem wissenschaftlichen Schwerpunkt oder mit so viel wissenschaftlichen Fächern wie möglich bis zum Schulabschluss.

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