Zulassung Anerkennung der Vorerfahrung

Zugang zu Studiengängen mit einem Diplom, das nicht in Luxemburg anerkannt wird

Die Bewerber müssen über ein Diplom aus Luxemburg oder über eines, das in Luxemburg durch die kompetenten nationalen Ämter anerkannt wird, verfügen, um sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang bewerben zu können. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Diplomanerkennung der Studierenden-Dienststelle (SEVE).

Wenn Sie über einen Sekundarabschluss oder einen Bachelorabschluss verfügen, der nicht in Luxemburg anerkannt wird, können Sie sich dennoch Bewerben, indem Sie Ihre Vorerfahrung anerkennen lassen. Durch dieses Anerkennungsverfahren bewertet die Universität, ob Ihre Qualifikationen dem nötigen Wissensstand des gewünschten Studiengangs, für den Sie sich bewerben, entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Vorerfahrung nur Personen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz zugänglich ist.

Die Anerkennung der Vorerfahrung, um auf Studiengänge der Universität zuzugreifen, für die Sie sich beworben haben, wird durch diese selbst durchgeführt. Wenn die Universität Ihre Bewerbung berücksichtigt, Ihr Diplom jedoch nicht den Ansprüchen gerecht wird, leitet die Universität das Verfahren zur Anerkennung der Vorerfahrung ein. In diesem Fall kann Sie die SEVE bitten, zusätzliche Nachweise für Ihre Vorerfahrung einzureichen. Der akademische Ausschuss, der für die Bewertung Ihrer früheren Erfahrungen verantwortlich ist, kann Sie ebenfalls um ein Gespräch (online) bitten.

Wenn Sie Ihre Bewerbung zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückziehen möchten, wenden Sie sich an die SEVE (EN).

Wenn Sie gebeten werden, zusätzliche Nachweise für frühere Erfahrungen einzureichen, achten Sie darauf, den Anweisungen genau zu folgen.

Die Dokumente müssen:

  • sich auf ein Studium beziehen, das Sie im Rahmen eines offiziellen Studiengangs mit einer geeigneten Qualifikationsstufe absolviert haben, um sich für den gewünschten Studiengang bewerben zu können (Stufe 4–5 des Europäischen/Luxemburger Qualifikationsrahmens für Bachelorstudiengänge, Stufe 5–6 für Masterstudiengänge);
  • so weit wie möglich authentisch und zertifiziert sein (z. B. Kopie der Original-Dokumente mit offiziellem Stemple oder offizieller Unterschrift, Original-Studiums- und Lehrpläne, Original-Schriftwerke/Arbeiten);
  • den Bewerbungsvoraussetzungen des Studiengangs entsprechen, für den sie sich bewerben. Wenn Sie sich beispielsweise für einen Masterstudiengang bewerben, müssen die sich Dokumente auf die in diesem enthaltenen Lernaktivitäten beziehen, um für die Bewerbung in Frage zu kommen.

Die Referenzen müssen Referenten entsprechen, die Mitglieder der entsprechenden Schule oder dem entsprechenden Bildungsinstitut sind, und die direkt an Ihrer Bildung beteiligt waren.

Nachdem Sie alle nötigen Dokumente vorbereitet und eingereicht haben, werden diese vom Direktor des Studiengangs überprüft, für das Sie sich beworben haben, und von einem akademischen Ausschuss bestehend aus Fachleuten bewertet. Der akademische Ausschuss entscheidet, ob die eingereichten Nachweise authentisch sind und sich für den Antrag eignen. Er legt anschließend fest, inwieweit Ihre Vorerfahrung der nötigen Qualifikationsstufe des gewünschten Studiengangs entspricht.

Wenn der Ausschuss seine Entscheidung eingereicht hat, informiert Sie die SEVE, ob Sie zugelassen sind oder nicht.

Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie werden von der Universität benachrichtigt, falls weitere Informationen nötig sein sollten.

Der für die Anerkennung verantwortliche Ausschuss kann Sie zu einem Gespräch (online) bitten, um die Art und den Umfang Ihrer Erfahrung zu ermitteln. Sie erhalten eine rechtzeitige Einladung per E-Mail, die alle Details zu dem Gespräch enthält. Wenn der Ausschuss spezifische Fragen hat, werden Ihnen diese vor dem Gespräch übermittelt. Bitte bereiten Sie die entsprechenden Antworten auf diese und weitere Fragen zu den eingereichten Dokumenten vor.

Wenn Sie der Meinung sein sollten, das Ihre Erfahrung einigen Teilen des Studiengangs, für den Sie sich bewerben, entspricht, können Sie die Bewertung Ihrer Vorerfahrung beantragen, um von einigen Studienanforderungen befreit zu werden oder mit einem höheren Semester zu beginnen. Genauere Informationen zur Einreichung Ihres Antrags und zum Anerkennungsverfahren finden Sie im Abschnitt „Befreiung von Studienanforderungen und Beginn in einem höheren Studienjahr(EN)“.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Universität Ihren Antrag nur berücksichtigt, wenn Sie zugelassen sind.

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