Wettbewerbsorientierte Beförderung
Das Gesetz vom 27. Juni 2018 über die Organisation der Universität Luxemburg sieht für die Universität ein Verfahren für den Aufstieg in die Professorenriege vor.
Auf der Grundlage der im Gesetz festgelegten Regeln hat die Universität in enger Zusammenarbeit mit den Dekanen der Fakultäten, den Direktoren der interdisziplinären Zentren und der Personalabteilung sowie in Absprache mit der Personaldelegation eine wettbewerbsorientierte Beförderungspolitik und ein entsprechendes Verfahren entwickelt.
Der Beförderungsprozess wird vom Rektor beaufsichtigt, der in jeder Phase des Verfahrens mit allen Beteiligten in Kontakt steht.
Um für eine Beförderung in Frage zu kommen
Übersicht
Der wettbewerbsorientierte Beförderungsprozess umfasst zwei Hauptkomponenten: die Bewertung des Bewerbers in allen Beurteilungsbereichen auf der Grundlage seiner eigenen Verdienste sowie eine Rangfolge unter allen Bewerbern für die jeweilige Stufe.
Bewertungsbereiche
Gemäß Artikel 24 des Universitätsgesetzes über die Rolle eines Professors wird die Leistung des Bewerbers in den folgenden Bereichen gemessen:
- Forschung und Wissenschaft, d.h. eine Reihe von qualitativ hochwertigen und von Experten begutachteten wissenschaftlichen Arbeiten;
- Lehre und Doktorandenausbildung, d.h. eine Lehrtätigkeit mit einem Engagement für akademische und pädagogische Exzellenz. Dazu kann auch die Unterstützung bei der Einrichtung oder Umstrukturierung von Lehrprogrammen gehören;
- Wissens- und Technologietransfer, d.h. ein Nachweis über Aktivitäten in den Bereichen Technologietransfer, Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit oder Partnerschaften mit der Industrie oder andere relevante Aktivitäten;
- Verwaltung und Management, d.h. ein Nachweis über den Dienst an der Universität und gute Managementpraktiken.
Das Kriterium der „internationalen, europäischen und nationalen Zusammenarbeit“ wird in jedem der oben genannten Bereiche berücksichtigt.
Die Universität Luxemburg fördert Interdisziplinarität. Kandidaten, die in mehreren Fachgebieten oder an deren Schnittstellen arbeiten, können dies in ihren Bewerbungsunterlagen angeben und werden entsprechend begutachtet.
Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die verschiedenen Kategorien überschneiden und dass ihr Gewicht für verschiedene Personen, Profile und Disziplinen unterschiedlich sein wird.
Einstufung
Für jeden Bewertungsbereich wird eine Anfangsnote vergeben, diesen Noten werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Auf der Grundlage der Gesamtpunktzahl weist der Externe Bewertungsausschuss den Bewerbern für jede Stufe ein relatives Ranking zu.
- Unterrichtung des Rektors über ihre Absicht, sich um eine Beförderung zu bewerbengesehen;
- Angabe der Namen von bis zu drei externen Experten, die nicht für eine Bewertung kontaktiert werden sollten, und eine entsprechende Erklärung;
- Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und Vorbereitung der Erklärungen für die Bewerbung um eine Beförderung im Wettbewerb, wie es in dieser Politik vorgesehen ist
- Einreichung der Unterlagen innerhalb der festgelegten Fristen;
- Bei Bedarf Teilnahme an Sitzungen mit dem ernannten Ausschuss zur Unterstützung ihrer Bewerbung;
- Beantwortung von Anfragen nach zusätzlichen Informationen durch den zuständigen Ausschuss.
Politik
Bewerber
Dekane/Direktoren, externe Referenten und Bewertungsausschuss
Weitere Fragen
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an competitive.promotion@uni.lu