Angemessene Vorkehrungen
Die Kommission für angemessene Vorkehrungen (CAR) ist ein spezialisiertes Gremium, das sicherstellt, dass Studierende und Mitarbeitende mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, spezifischen Lernstörungen und psychischen Gesundheitsproblemen angemessene Unterstützung erhalten, um Zugang zum Universitätsleben zu haben und vollständig daran teilzunehmen.
Die Kommision prüft Anträge auf Vorkehrungen, bewertet die unterstützenden Unterlagen und trifft faire, konsistente und transparente Entscheidungen im Einklang mit den gesetzlichen Verpflichtungen.
Beantragung von Vorkehrungen
Wenn Sie eine diagnostizierte Erkrankung haben oder bereits Vorkehrungen erhalten haben, können Sie sich direkt an die Kommission für angemessene Vorkehrungen (CAR) wenden. Der Antrag sollte geeignete Nachweise enthalten.
Akzeptierte Dokumentation/Nachweise
Die Universität verlangt einen medizinischen, psychologischen oder diagnostischen Bericht, der von einem Facharzt oder einer anderweitig qualifizierten Fachkraft erstellt wurde, um einen Antrag auf Vorkehrungen zu unterstützen. Der Bericht muss eine Diagnose gemäß dem DSM V (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen) oder der ICD-11 (Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision) enthalten.
Besonders hilfreich ist es, wenn die Nachweise folgende Informationen enthalten:
- die voraussichtliche Dauer der Behinderung oder Erkrankung
- ob die Erkrankung schwankend oder fortschreitend ist
- mögliche Auswirkungen auf das Lernen und/oder die Teilnahme am Universitätsleben
- Auswirkungen auf alltägliche Aktivitäten
Wenn möglich, sollte der Bericht auch angeben, ob die Erkrankung folgende Bereiche betrifft:
- Konzentration oder Gedächtnis
- längeres Lesen oder Schreiben
- Nutzung von Computern Mobilität und/oder die Fähigkeit, Strecken zu Fuß zurückzulegen
Abschließend ist es hilfreich, wenn die Nachweise darauf hinweisen, ob verschriebene Medikamente Nebenwirkungen haben, die das Lernen beeinträchtigen könnten, z. B. Schlafstörungen oder morgendliche Müdigkeit.
Fristen für Anträge
Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann:
- Wintersemester: Einreichung bis zum 31. Oktober
- Sommersemester: Einreichung bis zum 31. März
Wenn Ihr Antrag nach Ablauf der Frist eingeht, kann er möglicherweise erst im folgenden Semester berücksichtigt werden.
Häufig gestellte Fragen – Anträge auf angemessene Vorkehrungen
Angemessene Vorkehrungen sind Änderungen, die wir vornehmen können, um Barrieren zu reduzieren, denen Sie aufgrund einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, einer spezifischen Lernstörung oder einer psychischen Gesundheitsstörung begegnen. Sie sollen Ihnen einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu Ihrem Studium und zum studentischen Leben ermöglichen.
Jede*r Studierende, der oder die das Gefühl hat, dass die eigene gesundheitliche Situation das Studium beeinträchtigt, kann angemessene Vorkehrungen beantragen.
Wir benötigen einen medizinischen, psychologischen oder diagnostischen Bericht von einer qualifizierten Fachkraft, der eine Diagnose gemäß dem DSM V (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen) oder der ICD-10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision) enthält.
Besonders hilfreich ist es, wenn der Bericht Folgendes erklärt:
- Wie lange Ihre Erkrankung voraussichtlich andauert
- Ob sie sich im Laufe der Zeit verändert (schwankt oder fortschreitet)
- Wie sie sich auf Ihr Lernen, Ihre Anwesenheit oder Ihren Alltag auswirken könnte
- Ob sie Dinge wie Gedächtnis, Konzentration, längeres Lesen/Schreiben, Computernutzung oder Mobilität beeinträchtigt
- Ob Medikamente Nebenwirkungen haben (z. B. Müdigkeit oder Schlafstörungen), die Ihr Studium beeinflussen könnten
Wenn Sie als Studierender an der Universität Luxemburg eingeschrieben sind, können Sie Ihren Antrag direkt über das Student Service Portal stellen. Wenn Sie eine zukünftiger Studierender oder eine Mobilitätsstudierender sind, wenden Sie sich bitte an das Team für Lernunterstützung und Inklusion. Ihr Antrag wird von der Kommission für angemessene Vorkehrungen (CAR) geprüft, die aus Mitarbeitenden und Studierenden besteht. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die Entscheidungen fair, konsistent und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Die Vorkehrungen werden individuell auf Sie zugeschnitten. Beispiele sind:
- Zusätzliche Zeit bei Prüfungen
- Zugang zu unterstützender Technologie
- Zusätzliche Pausen während Prüfungen
- Alternative Prüfungsformate
- Flexibilität bei Fristen oder Anwesenheit, sofern angemessen
Outgoing Studierende: Bevor Sie Ihr Mobilitätssemester antreten, vereinbaren Sie bitte ein Gespräch mit dem Team für Lernunterstützung und Inklusion, da die Gastuniversität möglicherweise andere Vorkehrungen als die Uni.lu anbietet. Mit Ihrer Zustimmung kann CAR die Gastuniversität kontaktieren, um Ihre Unterstützungsbedarfe weiterzugeben.
Incoming Studierende: Bitte kontaktieren Sie das Team für Lernunterstützung und Inklusion vor Ihrer Ankunft, damit wir die von Ihrer Heimuniversität empfohlenen Vorkehrungen sorgfältig prüfen können. Wir werden unser Bestes tun, diese an der Universität Luxemburg umzusetzen, wo immer möglich.
Ja. Die Vorkehrungen gelten jedoch nur für Prüfungen im Rahmen Ihrer Kurse.
Wenn Sie Anpassungen für Aufgaben im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit oder Ihrem Zeitplan benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren HR-Partnerin.
Sobald wir Ihren Antrag und die Nachweise erhalten haben, wird in den meisten Fällen innerhalb eines Monats eine Entscheidung getroffen. Wenn Ihr Fall komplexer ist, kann es etwas länger dauern.
Ja, alle Informationen, die Sie mitteilen, sind vertraulich und werden nur an Personen weitergegeben, die sie benötigen, um Sie zu unterstützen.
Nein, die Anforderungen bleiben gleich. Die Vorkehrungen dienen lediglich dazu, Barrieren zu beseitigen, damit Sie Ihre Fähigkeiten unter bestmöglichen Bedingungen zeigen können.
Sie können sich jederzeit an das Team für Lernunterstützung und Inklusion wenden. Wir sind für Sie da.
The importance of reasonable adjustments
Advocating Student Rights
Prof. Luca Ratti – University of Luxembourg
Dive into an insightful conversation with Associate Professor Luca Ratti, an expert in European and Comparative labour law at the University of Luxembourg, as he discusses the importance of reasonable adjustments and student rights in higher education.
Understand the legal framework that protects and supports diverse learning needs.
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