Zulassung Anerkennung der Vorerfahrung

Studienzulassung durch Berufserfahrung

Wenn Sie sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang an der Universität Luxemburg bewerben möchten und über kein geeignetes Diplom verfügen, können Sie sich eventuell dennoch bewerben, wenn Sie Ihre Berufserfahrung anerkennen lassen. Durch dieses Anerkennungsverfahren bewertet die Universität, ob Ihre Berufserfahrung und Qualifikationen dem nötigen Wissensstand des gewünschten Studiengangs, für den Sie sich bewerben, entsprechen.

Sie müssen mindestens drei Jahre (3) Berufserfahrung Vollzeitäquivalent in einem Bereich nachweisen können, der dem Fachbereich des Studiengangs entspricht (z. B. drei Jahre Vollzeit- oder sechs Jahre Halbtagsarbeit). Alle Arten der Berufserfahrung können sich eignen, ob als Angestellter, Freiberufler, Freiwilligenarbeit oder Selbstständiger.

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Berufserfahrung nur Personen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz zugänglich ist.

Bitte folgen Sie dem Bewerbungsverfahren, so wie dieses auf den Webpages der Studierenden-Dienststelle (SEVE) erklärt wird, um sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang, basierend auf der Berufserfahrung, zu bewerben. Bitte lesen Sie die Zulassungsinformationen des jeweiligen Studiengangs aufmerksam durch, für den Sie sich bewerben möchten. Weitere Informationen finden Sie auf den Webpages der jeweiligen Studiengänge (EN).

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, dass Sie mindestens drei Jahre Vollzeitäquivalent Berufserfahrung haben.

Die Anerkennung der Berufserfahrung wird durch die Universität selbst durchgeführt, nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben. Wenn die Universität Ihre Bewerbung berücksichtigt und Sie nicht über das erforderliche Diplom verfügen, jedoch über eine entsprechende Berufserfahrung, leitet die Universität das Anerkennungsverfahren der Berufserfahrung ein. In diesem Fall wird Sie die SEVE bitten, zusätzliche Nachweise für Ihre Berufserfahrung einzureichen. Der akademische Ausschuss, der für die Bewertung Ihrer früheren Erfahrungen verantwortlich ist, kann Sie ebenfalls um ein Gespräch (online) bitten.

Wenn Sie Ihre Bewerbung zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückziehen möchten, wenden Sie sich an die SEVE.

Wir empfehlen Ihnen, sich vom University of Luxembourg Competence Centre (EN) (Managementzentrum für die universitäre Fort- und Berufsbildung) unterstützen zu lassen, um die nötigen Nachweise für Ihre Berufserfahrung vorzubereiten. Leiten Sie in diesem Sinne die von der SEVE erhaltene Informationsanfrage an die folgende E-Mail-Adresse weiter: vaeprofessionnelle@competence.lu.

Die Dokumente müssen:

  • sich auf berufliche Aktivitäten beziehen, einschließlich des nötigen Wissens, der Fähigkeiten und Expertise für den jeweiligen Studiengang (Stufe 4–5 des Europäischen/Luxemburger Qualifikationsrahmens für Bachelorstudiengänge, Stufe 5–6 für Masterstudiengänge);
  • so weit wie möglich authentisch und zertifiziert sein (z. B. Kopie der Original- Zertifikat mit offiziellem Stempel oder offizieller Unterschrift, Original-Berufs- oder Projektbeschreibungen, Original-Dokumente/Unterlagen, die Teil Ihrer Arbeit sind);
  • den Bewerbungsvoraussetzungen des Studiengangs entsprechen, für den Sie sich bewerben. Die Nachweise für Ihre Berufserfahrung sollten beispielsweise den Fachbereichen entsprechen, die denen des gewählten Studienganges entsprechen.

Die Referenzen müssen Referenten entsprechen, die eine direkte Rolle bei Ihrer Arbeit gespielt haben (z. B. Vorgesetzter, Kollege, Kunden).

Nachdem Sie alle nötigen Dokumente vorbereitet und eingereicht haben, werden diese vom Direktor des Studiengangs überprüft, für das Sie sich beworben haben, und von einem Ausschuss bestehend aus Fachleuten und Fachpersonal bewertet. Der akademische Ausschuss entscheidet, ob die eingereichten Nachweise authentisch sind und sich für den Antrag eignen. Er legt anschließend fest, inwieweit Ihre Berufserfahrung der nötigen Qualifikationsstufe des gewünschten Studiengangs entspricht.

Wenn der Ausschuss seine Entscheidung eingereicht hat, informiert Sie die SEVE, ob Sie zugelassen sind oder nicht.

Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie werden von der Universität benachrichtigt, falls weitere Informationen nötig sein sollten.

Der für die Anerkennung verantwortliche Ausschuss kann Sie zu einem Gespräch (online) bitten, um die Art und den Umfang Ihrer Erfahrung zu ermitteln. Sie erhalten eine rechtzeitige Einladung per E-Mail, die alle Details zu dem Gespräch enthält. Wenn der Ausschuss spezifische Fragen hat, werden Ihnen diese vor dem Gespräch übermittelt. Bitte bereiten Sie die entsprechenden Antworten auf diese und weitere Fragen zu den eingereichten Dokumenten vor.

Wenn Sie der Meinung sein sollten, das Ihre Erfahrung einige Teile des Studiengangs, für den Sie sich bewerben, entspricht, können Sie die Bewertung Ihrer Vorerfahrung beantragen, um von einigen Studienanforderungen befreit zu werden oder mit einem höheren Semester zu beginnen. Genauere Informationen zur Einreichung Ihres Antrags und zum Anerkennungsverfahren finden Sie im Abschnitt „Befreiung von Studienanforderungen und Beginn in einem höheren Studienjahr (EN)“.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Universität Ihren Antrag nur berücksichtigt, wenn Sie zugelassen sind.

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