Studium Akademische Angelegenheiten

Ausnahmeregelungen für außerordentliche Umstände

Es kann Situationen geben, in denen Studierende aus triftigen Gründen und ohne eigenes Verschulden die Studienanforderungen und -pflichten nicht erfüllen können. In solchen Situationen können sie eine Ausnahme von den akademischen Regelungen beantragen, indem sie außerordentliche Umstände geltend machen.

Was sind außerordentliche Umstände?

Außerordentliche Umstände sind Faktoren, die:

  • ihre akademischen Leistungen oder Ihre Fähigkeit zur Erfüllung der Studienanforderungen beeinträchtigen,
  • extern sind und nicht in Ihrer Kontrolle liegen,
  • Sie individuell betreffen und keine allgemeinen Faktoren sind, die eine große Anzahl Studierender betreffen,
  • einzigartig sind und nicht regelmäßig oder häufig vorkommen.

Die Universität kann solche Faktoren berücksichtigen und die Anwendung von Regelungen aussetzen, aufschieben oder aufheben oder Entscheidungen widerrufen, um unangemessene Härten oder Schäden zu vermeiden oder um die Auswirkungen einer Situation zu mildern, die möglicherweise negative Auswirkungen auf die akademischen Leistungen oder den Studienverlauf haben könnte.

  • Unfälle oder akute und schwere Erkrankungen, z. B. in Verbindung mit einem Krankenhausaufenthalt,
  • diagnostizierte psychische Probleme, z. B. klinische Depression,
  • Verlust oder schwere Erkrankung des Partners, eines Kindes oder eines nahen Verwandten, ein stark belastender Trauerfall,
  • Opfer oder Zeuge eines Verbrechens oder eines schweren Unfalls zu sein,
  • Opfer von Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing zu sein,
  • Opfer von Eigentumsdelikten wie Diebstahl oder Einbruch zu sein,
  • Opfer von gefährlichen Ereignissen oder Katastrophen wie Feuer oder Überschwemmungen zu sein,
  • Opfer eines unerwarteten und außergewöhnlichen Verlusts von finanziellen Mitteln zu sein oder eine Verschlechterung der finanziellen Situation,
  • unerwartete staatsbürgerliche oder rechtliche Verpflichtungen (z. B. Verpflichtung als Geschworener oder Zeugenaussagen vor Gericht) oder Beteiligung an einem Rechtsstreit.

  • vorübergehende (leichte) Erkrankungen (diese können als Grund für ein gerechtfertigtes Fernbleiben von einer Prüfung angesehen werden),
  • unspezifische Ängste, Stress oder selbst diagnostizierte psychologische Probleme,
  • vermeidbare Fehlfunktionen (z. B. eines Computers, Weckers, Fahrrads usw.),
  • zusätzlicher Stress, der sich aus der Arbeit oder Kinderbetreuung ergibt, es sei denn, dieser ist unvorhersehbar und schwerwiegend,
  • Probleme mit der persönlichen Planung oder dem Zeitmanagement,
  • Arzt- oder Gerichtstermine, Urlaubspläne, Umzüge, Hochzeiten oder ähnliche Ereignisse, deren Termine Sie beeinflussen oder kontrollieren können,
  • ehrenamtliche Tätigkeiten oder Verpflichtungen, einschließlich sportlicher Aktivitäten und Sportveranstaltungen.

Beantragung außerordentlicher Umstände

Für die Beantragung außerordentlicher Umstände müssen Sie ein Schreiben in einer der Amtssprachen der Universität (EN/FR/DE) verfassen, in dem Sie Ihre Situation und deren Auswirkungen auf Ihr Studium darlegen. Anhand des Schreibens sollte die Universität erkennen können, ob die oben beschriebenen Bedingungen erfüllt sind. Das Schreiben ist an den Vizerektorat für akademische und studentische Angelegenheiten zu richten.

Das Schreiben muss folgende Informationen enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen, Ihre Kontaktdaten und Ihre Matrikelnummer,
  • Ihren Studiengang,
  • Die Regelung oder Entscheidung, von der Sie eine Ausnahme beantragen,
  • dokumentierte Belege für den Grund des Antrags.

Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Eintreten der als Grund für Ihren Antrag ursächlichen Umstände stellen. Die Universität kann Anträge akzeptieren, die nach dieser Frist eingereicht werden, wenn der Grund für die Verzögerung mit den beschriebenen Umständen zusammenhängt (wenn Sie z. B. im Krankenhaus lagen und nicht in der Lage waren, das Schreiben zu verfassen).

Die Universität einen Antrag unter anderem aus folgenden Gründen ablehnen:

  • Verspätete Einreichung,
  • Fehlen stichhaltiger Gründe für Ihren Antrag oder fehlende Nachweise,
  • Verweis auf Umstände, die Sie hätten verhindern können, oder auf Folgen vermeidbarer Umstände,
  • es gibt geeignetere Mittel und Wege für Ihren Antrag, z. B. Widerspruch, Beurlaubung oder gerechtfertigtes Fernbleiben von einer Prüfung.

Über das Verfahren

Nach Eingang Ihres Antrags prüft der Vizerektor für akademische und studentische Angelegenheiten, ob dieser zulässig ist und ob die von Ihnen beschriebene Situation als außerordentlicher Umstand gewertet werden kann. Ist dies der Fall, entscheidet die Universität über eine entsprechende Ausnahme oder Maßnahme. Ihr Antrag wird vertraulich behandelt und nur an Personen weitergegeben, die für die Entscheidung verantwortlich oder von ihr betroffen sind.

Die Universität wird Sie per E-Mail oder per Einschreiben über ihre Entscheidung informieren. Wir verpflichten uns, alle Anträge innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang zu bearbeiten.

Beratung und Unterstützung

Die Universität ermutigt von außergewöhnlichen Umständen betroffene Studierende, sich an den Studierendenservice zu wenden. Das Team kann Sie bei der Bewältigung der Situation unterstützen. Es kann Ihnen helfen zu verstehen, ob Ihre Situation als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden kann und Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags unterstützen.

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