Befreiung von den Studienanforderungen (für eingeschriebene Studierende)
Studierende, die in einem Bachelor- oder Masterstudiengang an der Universität Luxemburg eingeschrieben sind, können sich vorherige Erfahrung anerkennen lassen, die für ihren Studiengang relevant ist. So sollen ein doppelter Aufwand im Studium vermieden und vorherige akademische oder berufliche Erfahrungen berücksichtigt werden.
Die folgenden Erfahrungen können im Rahmen eines Anerkennungsantrags berücksichtigt werden:
- Vorheriges Studium in formalen Bildungsprogrammen an Hochschuleinrichtungen (mindestens Stufe 5 des Europäischen/Luxemburgischen Qualifikationsrahmens (EN)), z. B. Kurse, die im Rahmen eines anderen Studiengangs an der Universität Luxemburg oder eines ähnlichen Studiengangs an einer anderen Universität absolviert wurden, Kurse, die vor einer Unterbrechung des Studiums im Rahmen einer früheren Version des Studiengangs an der Universität Luxemburg absolviert wurden, Qualifikationen, die in beruflichen oder technischen Ausbildungsprogrammen erworben wurden.
- Berufserfahrung, die als Angestellter oder Freiberufler, als Selbständiger oder als Freiwilliger erworben wurde. Maßgeblich ist eine Gesamtdauer von mindestens drei Jahren (Vollzeitäquivalent) (siehe auch „Zugang zum Studium mit Berufserfahrung“).
Um für eine Anerkennung infrage zu kommen, muss die Erfahrung mit dem Lehrplan des Studiengangs in Zusammenhang stehen.
Arten der Anerkennung von Vorerfahrung
Die Universität kann Ihre Vorerfahrungen in Form einer Übertragung von ECTS-Kreditpunkten, einer Anerkennung von Studienleistungen oder einer Kombination aus beidem anerkennen. Im Rahmen der Anerkennung können Sie folglich auch in ein höheres Studiensemester eingestuft werden.
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1Übertragung von ECTS-Kreditpunkten/Anerkennung von Studienleistungen
Wenn Ihre Erfahrung den Lernergebnissen eines bestimmten Kurses oder Moduls Ihres Studiengangs entspricht, kann eine Übertragung von ECTS-Kreditpunkten erfolgen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie eine gleichwertige Lehrveranstaltung an einer anderen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Sie können unbenotete ECTS-Kreditpunkte für einzelne Kurse, Module oder ganze Studiensemester übertragen bekommen, die Teil des Studienplans sind. Diese Kreditpunkte werden auf die für den Abschluss des Studiengangs erforderliche Mindestanzahl angerechnet.
Um ein Diplom der Universität zu erhalten, müssen Studierende mindestens 60 ECTS-Kreditpunkte durch die erfolgreiche Teilnahme an Kursen an der Universität erworben haben. Diese Bedingung gilt unabhängig von der Anzahl der übertragenen Kreditpunkte.
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2Anerkennung von Studienleistungen ohne Kreditpunkte
Wenn Ihre anrechenbare Erfahrung einem Teil der Lernergebnisse oder Studienanforderungen eines bestimmten Teils des Studiengangs entspricht, ist keine Übertragung von ECTS-Kreditpunkten möglich, aber die Studienleistungen können dennoch anerkannt werden. In diesem Fall werden keine Kreditpunkte vergeben. Dies kann der Fall sein, wenn Sie im Rahmen eines Auslandsaufenthalts oder eines Praktikumsmoduls Studienerfahrung im Ausland oder Berufserfahrung in einem anderen Bereich gesammelt haben.
Die Anerkennung befreit Sie von den jeweiligen Studienanforderungen. Da für die erlassenen Kurse oder Module keine ECTS-Kreditpunkte vergeben werden, hat die Anerkennung keine Auswirkungen auf die Mindestanforderungen für den Abschluss eines Studiengangs. Der Direktor/die Direktorin des Studienzweigs wird Ihnen eine Reihe von Studienaktivitäten vorschlagen, mit denen Sie die für den Abschluss des Studiengangs erforderlichen Kreditpunkte erwerben können. Die Anerkennung betrifft insgesamt nie mehr als 30 ECTS-Kreditpunkte.
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3Anerkennung früherer Studienleistrungen (Einstufung in ein höheres Studiensemester)
Wenn Ihnen eine ausreichende Anzahl von ECTS-Kreditpunkten anerkannt wurde, kann die Universität beschließen, Sie in ein höheres Studiensemester oder -jahr einzustufen. Bitte beachten Sie, dass dies Sie jedoch nicht davon befreit, Lehrveranstaltungen in niedrigeren Studiensemestern zu absolvieren, für die Sie keine ECTS-Kreditpunkte oder Anerkennung von Studienleistungen erhalten haben.
Die Anerkennung von Studienleistungen und die Einstufung in ein höheres Fachsemester können sich auf die für den Abschluss des Studiums zur Verfügung stehende Höchstdauer auswirken. Ihr Studiengangsadministrator wird Sie entsprechend informieren.
So bewerben Sie sich
Ob Ihre Vorerfahrung angerechnet werden kann, entnehmen Sie bitte dem Modulplan und dem Vorlesungsverzeichnis Ihres gewählten Studiengangs. Diese Informationen werden auf der Webseite des Studiengangs (EN) veröffentlicht.
Wenn Sie die Anerkennung Ihrer Vorerfahrung beantragen möchten, müssen Sie das folgende Formular herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an den Studiengangsadministrator des Studiengangs, für den Sie eingeschrieben sind, senden.
Anträge auf Anerkennung von Vorerfahrung für das Wintersemester müssen bis zum 30. Juni, Anträge auf Anerkennung von Vorerfahrung für das Sommersemester bis zum 30. Januar eingereicht werden. Werden Anträge nach dieser Frist eingereicht, kann die Universität nicht garantieren, dass vor Beginn des Semesters über sie entschieden wird.
In dem Formular werden Sie aufgefordert, geeignete Nachweise für Ihre Erfahrung vorzulegen (siehe unten). Der akademische Ausschuss, der für die Bewertung Ihrer Vorerfahrung verantwortlich ist, kann Sie um weitere Nachweise oder um ein (Online-)Gespräch bitten. Wenn Sie die Anerkennung Ihrer Berufserfahrung beantragen, kann das University of Luxembourg Competence Centre (Managementzentrum für die universitäre Fort- und Berufsbildung) Hinweise zur Dokumentation dieser Erfahrung geben. Senden Sie bitte eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens an vaeprofessionnelle@competence.lu, um Unterstützung zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Universität keine Anträge von Studierenden im letzten Studiensemester annimmt.
Neue Studierende, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts an die Universität kommen, können die Anerkennung von Vorerfahrung nur beantragen, wenn sie einen Antrag auf Zulassung (als regulärer Studierender) zu einem Studiengang an der Universität gestellt haben.
Wenn Sie Ihren Antrag zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückziehen möchten, wenden Sie sich an den Studiengangsadministrator.
So reichen Sie weitere Nachweise für die Vorerfahrung ein
Sie müssen ihre Vorerfahrung durch geeignete Dokumentation nachweisen. Bedingungen:
- Die Vorerfahrung steht im Zusammenhang mit einem Studium, das Sie im Rahmen eines offiziellen Studiengangs absolviert haben, oder mit beruflichen Aktivitäten, die Wissen und Fähigkeiten auf Stufe 5 oder höher des Europäischen/Luxemburgischen Qualifikationsrahmens (EN) umfassen.
- Sie muss authentisch und so weit wie möglich bestätigt sein (z. B. Kopie der Originaldokumente mit offiziellem Stempel oder offizieller Unterschrift, original Studien- und Lehrpläne, original schriftliche Arbeiten/Aufgaben, original Tätigkeitsbeschreibungen oder Arbeitsproben).
- Die Vorerfahrung muss relevant für die Studienanforderungen Ihres Studiengangs sein, die in den Lernergebnissen für den Studiengang und seine Lehrveranstaltungen definiert sind. Wenn Sie die Erfahrung in einem formalen Bildungsprogramm erworben haben, reichen Sie bitte Unterlagen ein, aus denen der Lehrplan (Studien-/Modulpläne, Beschreibungen von Lehrveranstaltungen) hervorgeht, sowie eine Kopie des Nachweises Ihrer Studienleistungen.
Wenn Sie aufgefordert werden, Referenzen vorzulegen, sollten diese von Personen stammen, die direkt mit Ihrem Studium oder Ihrer Arbeit in Verbindung stehen (z. B. ehemalige Lehrende, Vorgesetzte, Kollegen).
Sie können die Kurse oder Module des Studienprogramms benennen, die Ihrer Meinung nach durch Ihre Vorerfahrung abgedeckt sind. Bitte reichen Sie keine Nachweise über Erfahrungen ein, die in der Sekundarstufe oder auf niedrigeren Qualifikationsebenen erworben wurden oder die ausschließlich Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb der Disziplinen/Fachgebiete des Studiengangs betreffen.
Wie wird meine Vorerfahrung bewertet?
Nachdem Sie alle nötigen Dokumente vorbereitet und eingereicht haben, werden diese vom Direktor/von der Direktorin des Studiengangs überprüft, für den Sie sich bewerben/in dem Sie eingeschrieben sind, und von einem akademischen Ausschuss beurteilt. Der akademische Ausschuss entscheidet, ob die eingereichten Nachweise authentisch und zulässig sind (relevant für den Antrag). Er legt anschließend fest, inwieweit Ihre Vorerfahrung den Lernergebnissen und Studienanforderungen des Studiengangs entspricht.
Der Studiengangsadministrator informiert Sie über die Entscheidung und gegebenenfalls über die Kurse oder Module, für die Sie eine Anerkennung von Studienleistungen erhalten, sowie über das Studiensemester, in das Sie eingestuft wurden.
Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie werden von der Universität benachrichtigt, falls weitere Informationen nötig sein sollten.
Was passiert, wenn ich zu einem Gespräch gebeten werde?
Der für die Anerkennung verantwortliche Ausschuss kann Sie zu einem Gespräch (online) bitten, um die Art und den Umfang Ihrer Erfahrung zu ermitteln. Sie erhalten eine rechtzeitige Einladung per E-Mail, die alle Details zu dem Gespräch enthält. Wenn der Ausschuss spezifische Fragen hat, werden Ihnen diese vor dem Gespräch übermittelt. Bitte bereiten Sie die entsprechenden Antworten auf diese und weitere Fragen zu den eingereichten Dokumenten vor.
Nützliche Dokumente
Formular zur Beantragung der Anerkennung von Vorerfahrung für eingeschriebene Studierende (PDF)