Studium Akademische Angelegenheiten

Angemessene Vorkehrungen

Angemessene Vorkehrungen sind Maßnahmen, die die Universität ergreifen kann, um sicherzustellen, dass Studierende mit einer Behinderung oder einem zusätzlichen Unterstützungsbedarf im Vergleich zu Studierenden desselben Studiengangs ohne Behinderung nicht benachteiligt werden.


Wer entscheidet, welche angemessenen Vorkehrungen ich benötige?

Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Vertreter des  Kommission für angemessene Vorkehrungen, um Ihre Situation und die für Sie möglichen angemessenen Vorkehrungen zu besprechen. Ihre Unterlagen werden werden von der Kommission für angemessene Anpassungen geprüft und genehmigt.

Was sind angemessene Vorkehrungen?

Angemessene Vorkehrungen sind im Universitätsgesetz vom 27. Juni 2018, Abschnitt IV, Artikel 38 und 39 beschrieben.

Fristen für Anträge

Um sicherzustellen, dass wir Ihre Bedürfnisse effektiv berücksichtigen können, müssen alle Anträge auf angemessene Vorkehrungen vor dem 31. Oktober für das Wintersemester und dem 31. März für das Sommersemester gestellt werden.

Kontakt

Wenn Sie angemessene Vorkehrungen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kommission für angemessene Vorkehrungen (EN).

The importance of reasonable adjustments

Advocating Student Rights
Prof. Luca Ratti – University of Luxembourg

Dive into an insightful conversation with Associate Professor Luca Ratti, an expert in European and Comparative labour law at the University of Luxembourg, as he discusses the importance of reasonable adjustments and student rights in higher education.

Understand the legal framework that protects and supports diverse learning needs.

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