Konferenz der Universität Luxemburg in Zusammenarbeit mit der Luxemburger Schule für Religion und Gesellschaft (LSRS)
Ist der „Kadavergehorsam“ typisch deutsch? Im Angesicht der moralischen Katastrophe des Nationalsozialismus stimmten viele dieser Behauptung zu.
Militärbischof Sigurd Rink greift eine These des früheren hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer auf, der sich in den 1960er-Jahren um die Verfolgung der NS-Verbrechen Verdienste erwarb.
Bauer zufolge kannte gerade das mittelalterliche deutsche Recht, wie es im „Sachsenspiegel“ kodifiziert ist, den Gewissensvorbehalt des Einzelnen gegenüber jeder Pflicht zum Gehorsam.Das Recht habe in der alten deutschen Tradition ausdrücklich über der staatlichen Ordnung gestanden, was im angelsächsischen Bereich übernommen worden sei. Die gefährliche Tradition des deutschen Untertanentums sei hingegen erst in der politischen Unglücksgeschichte der deutschen Nation im 19. Jahrhundert entstanden.
Für die ethischen Aspekte einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft bietet diese Sichtweise spannende Perspektiven.