Ihre Situation
- Sie möchten sich für einen Bachelorstudiengang bewerben
- Sie sind Staatsangehörige*r eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz oder eine nicht-europäische Staatsangehörige/ein nicht-europäischer Staatsangehöriger mit einer gültigen luxemburgischen Aufenthaltsgenehmigung
- Sie verfügen über eines der folgenden Diplome:
- ein in der EU-/EWR-/Schweiz ausgestelltes Sekundarschulabschlusszeugnis
- ein International Baccalaureate (IB) Diplom
- IGCSE, AS-Level und A-Level
- ein Sekundarschulabschlusszeugnis von einer Schule in Luxemburg, die nicht dem offiziellen luxemburgischen Lehrplan folgt (z. B. französisches Diplom, US-amerikanisches Diplom usw.)
Ihre Kriterien
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Diplom
Wenn Sie Ihr Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife zum Zeitpunkt der Bewerbung für das gewählte Studienprogramm noch nicht erhalten haben, können Sie Ihre Bewerbung dennoch fristgerecht einreichen, auch ohne das entsprechende Diplom.
Sollten Sie sich ohne Vorlage einer Kopie Ihres Diploms bewerben, sind Sie verpflichtet, das Diplom sowie das endgültige Notenzeugnis nachzureichen, sofern Ihnen eine bedingte Zulassung erteilt wird. Die Einschreibung kann erst abgeschlossen werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
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Anerkennung von Sekundarschulabschlüssen (Gleichwertigkeit von Diplomen)
Die Anerkennung (Gleichwertigkeit) Ihres Sekundarschulabschlusses durch das luxemburgische Bildungsministerium ist für Kandidat*innen dieser Kategorie verpflichtend.
Wenn Sie Ihre Gleichwertigkeit zum Zeitpunkt der Bewerbung für das gewählte Studienprogramm noch nicht erhalten haben, können Sie Ihre Bewerbung dennoch innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen, auch ohne die Gleichwertigkeit.
Sollten Sie sich ohne Vorlage einer Kopie Ihrer Gleichwertigkeit bewerben, müssen Sie diese nachreichen, falls Ihnen eine bedingte Zulassung erteilt wird. Die Einschreibung kann erst abgeschlossen werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
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Nachweis von Sprachkenntnissen
Alle Bewerberinnen müssen die erforderliche Sprachkompetenz in allen Unterrichtssprachen ihres gewählten Studienprogramms nachweisen. Die Sprachvoraussetzungen für jedes Programm, basierend auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), sind auf der jeweiligen Programmseite aufgeführt. Werden mehrere Sprachen angegeben, handelt es sich um ein mehrsprachiges Programm, und Bewerberinnen müssen die Kenntnisse in allen aufgeführten Sprachen nachweisen, sofern nicht anders angegeben.
Bewerber*innen, die die erforderliche Sprachkompetenz in allen Unterrichtssprachen bis zum Bewerbungsschluss nicht nachweisen können, sind für den betreffenden Bewerbungszyklus nicht zulassungsberechtigt.
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Bewerbungsfrist
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Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein
Wenn Ihre Bewerbung vom Auswahlkomitee angenommen wird, erhalten Sie:
- ein endgültiges Zulassungsschreiben, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind
- ein bedingtes Zulassungsschreiben, wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind (z. B. fehlendes Diplom oder Leistungsnachweis, endgültiges Notenzeugnis, Gleichwertigkeitsbescheinigung, Nachweis der Krankenversicherung usw.). Die fehlenden Unterlagen müssen Sie über das Bewerbungsportal bis zum 15. November Ihres ersten Studiensemesters hochladen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie das endgültige Zulassungsschreiben.
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Wenn Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Einschreibungen nicht auf zukünftige Studienjahre übertragen werden können. Wenn Sie Ihre Einschreibung nicht abschließen können, müssen Sie den Zulassungsprozess mit einer neuen Studierenden-ID erneut durchlaufen und alle erforderlichen Unterlagen erneut hochladen. Ihre neue Bewerbung unterliegt den zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen, einschließlich Bewerbungsgebühren und Zulassungsvoraussetzungen.
Die Annahme einer Bewerbung für ein Studienjahr garantiert keine Annahme in zukünftigen Jahren.
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