Rückmeldung / Wiedereinschreibung
Sie müssen sich jedes Semester an der Universität erneut einschreiben. Alle Studierenden müssen sich erneut für Ihren Studiengang, und gegebenenfalls für Ihren Studienzweig rückmelden, für den Sie sich zuvor eingeschrieben waren (Art. 12 der Studienverordnungen).
In den folgenden Fällen können Sie sich nicht erneut einschreiben:
- Wenn Sie die Pflichtdokumente nicht vorlegen können (Krankenversicherung, Eintrag im Register für Bildungsnachweise, Aufenthaltsgenehmigung usw.)
- Wenn Sie die maximale Studiendauer überschritten haben (Art. 30 der Studienverordnungen)
- Wenn Ihre Studienleistung (Notendurchschnitt) nicht ausreichend ist (Art. 19 der Studienverordnungen)
Die Rechnung der Studiengebühren kann nicht versendet werden, wenn die persönlichen Daten des Studierenden nicht aktuell sind (wenn beispielsweise kein akademischer Grad in das Studentenmanagementsystem eingegeben wurde, die Sozialversicherungskarte oder die Aufenthaltsgenehmigung des Studierenden abgelaufen ist, der Student seine Diplomanerkennung nicht eingereicht hat usw.). Der Zahlungsaufruf wird automatisch versandt, sobald diese Daten aktualisiert wurden.
Die Studierenden müssen sich über das Zulassungsportal (siehe Link unten) nach Eingabe ihrer Matrikelnummer, die sie bei der ersten Bewerbung erhalten haben, wieder einschreiben.
Hinweis: Die Matrikelnummer ist lebenslang gültig und mit Ihrer akademischen Karriere verbunden. Wenn Sie den Studiengang wechseln oder für einen bestimmten Zeitraum nicht an den Lehrveranstaltungen der Universität Luxemburg teilgenommen haben, müssen Sie zwingend die Matrikelnummer verwenden, die Ihnen bei der ersten Bewerbung zugeordnet wurde.
Wenn Sie uns zusätzliche Dokumente zukommen lassen müssen, um Ihre Akte im Rahmen der Wiedereinschreibung zu aktualisieren, müssen Sie sich auf unserer Zulassungsplattform mit Ihrer Matrikelnummer anmelden und die nötigen Dokumente hochladen. Wenn Sie uns zusätzliche Dokumente zukommen lassen müssen, um Ihre Akte über das restliche akademische Jahr zu aktualisieren, melden Sie sich auf dem Student Service Portal mit Ihrer Matrikelnummer an und wählen Sie „Verwaltung“ und anschließend „Erneute Bewerbung“.
Daten für die Wiedereinschreibung für das Sommersemester 2025–2026
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Für alle Bachelor-, Master- und sonstige Qualifikationen
Daten für die Online-Rückmeldung:
26. Januar – 06. März 2026Zahlungsfrist der Studiengebühren: 13. März 2026
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CCRE und CCEC
Daten für die Online-Rückmeldung:
17. November – 16. Dezember 2025Abgabefrist der Bewerbung:
17. Dezember 2025Zahlungsfrist der Studiengebühren:
16. Januar 2026 -
ESAVS-Lehrveranstaltungen
Daten für die Online-Rückmeldung:
26. Januar – 06. März 2026Zahlungsfrist der Studiengebühren für Wiedereinschreibungen:
13. März 2026 -
Doktoranden
Daten für die Online-Rückmeldung:
12. Januar – 15. Februar 2026Zahlungsfrist der Studiengebühren für Wiedereinschreibungen:
15. Februar 2026 -
UniGR-Gaststudierende
Daten für die Online-Rückmeldung:
06. Januar – 18. Februar 2026Abgabefrist der Bewerbung:
25. Februar 2026